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Hubsano schrieb:
Heute habe ich folgende Antwort erhalten:
Ich habe zwar meine beiden KN schon immer im Format A6 (oder ähnlich) mit,
kann aber ja nicht schaden wenn man nun Sicherheit hat.
Zu Hause im Ordner jeweils einen Ausdruck A4, für den Fall der Fälle.☺☺... es tut mir ...... ach was, ich würd´ es wieder tun! ☺☺
Gruß Gert -
Ich habe meinen Versicherungsnachweis,Zertifikate bzw. die § 21a Pappe in DIN A6 ausgedruckt und laminiert. Damit passen sie schön in jede Tasche ( zb. die vom Mavic ) . So habe ich sie immer beim Fliegen dabei und sind auch noch Wetterfest.
Auf DIN A6 ist alles noch gut lesbar - die wichtigsten Daten ohnehin - da schleppe ich keine Ausdruck in A4 mit mir rum.
Gruß
HansMein Typhoon H Firmware Patcher ( Patcht alle Versionen )
Der MyYuneec Flightlog Player ( Version 1.xx )
Der MyYuneec CCC Editor ( Release Candidate 1) -
Zur Info weil manche ja meinen AVs bekommt jeder, egal welcher Nachweis. Richtig ist natürlich dass Allgemeinverfügungen in der Regel allgemein gelten. In Bayern schickt man sie ans Luftamt und sie gilt drei Tage später als erteilt.
Jetzt können trotzdem zwei Dinge passieren, sie wird nicht erteilt, sprich man bekommt nen Schrieb wo drin steht "is nich" oder aber und das wird vermutlich in Zukunft so kommen, in der AV steht drin, dass diese nur in Verbindung mit einem Nachweis nach xy und evtl. anderen Rahmenbedingungen gültig ist.
Dann kann ich die zwar natürlich auch ausdrucken und mitnehmen, wenn aber kontrolliert wird und etwas mehr Ahnung vorhanden ist wars das. Spätestens wenn was passiert sowieso.
Für die Einzelgenehmigungen steht es jetzt schon in Bayern mit drin (ab 1.10 nur noch mit). -
Der Kenntnisnachweis ist ab 1. Oktober 2017 für viele Kopterpiloten verpflichtend. Kenntnisnachweis günstig und schnell bei dmfv.
kenntnisnachweisonline.dmfv.aero
Kenntnisnachweis.jpgDieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Dutch Nolke ()
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Hab mir bei DMFV eine Bescheinigung zum Nachweis der Kenntnisse zum Betrieb von Flugmodellen gemäß Paragraph 21aAbs. 4 Satz 3 Nr.3 der Luftverkehrs-Ordnung geholt.
Einfach online, Dauer etwa 30 Minuten und nach Bezahlung von € 26,75 konnte ich die Bescheinigung mir einfach runterladen.
Arno
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@Arno,
das ist was ganz anderes, was völlig anderes.
Die Prüfung nach §21d konnte man bisher nicht online abschließen.
Jetzt bekommt man jedoch schon die Möglichkeit, sich online vorzubereiten.
Bitte auf keinen Fall verwechseln.
Hier geht es um den Kenntnisnachweis der erforderlich ist um eine Aufstiegserlaubnis oder eine Sonderaufstiegserlaubnis zu beantragen.
Also der Nachweis nach §21d der LuftVO.
Gruß
Fan Tho Mass -
Thomas,
Soweit ich es verstanden hab ist die Bescheinigung zum Nachweis der Kenntnis von DMFV nur für privat gebrauch. Gewehrblich braucht man leider eine andere kenntnisnachweis.
Mein Typhoon H mitt RS und LUME CUBE ist 2KG plus (Ich benutze dem Copter privat als Flug Model)
ArnoDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dutch Nolke ()
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Hallo, das kann ich so bestätigen, habe mich deshalb extra an Herrn Beck von der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gewandt und dieser hat folgendes geantwortet:
Sehr geehrter Herr ... ,
solange Sie nur zu „Sport- und Freizeitzwecken“, also privat fliegen, reicht der Nachweis vom DMFV oder DEAC. In allen anderen Fällen ist ein Kenntnisnachweis einer anerkannten Stelle erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Gruß Andy
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