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    • Die sind kein "Verband", sowas könnte z.B. der BVCP ;)

      Nur Verbände dürfen 21e ausstellen, bei anerkannten Stellen für 21d ist das Prozedere etwas aufwändiger anerkannt zu werden.

      Komisch dass die Liste rein von den Nummern nicht lückenlos ist, wahrscheinlich sind ein paar noch in Arbeit.

      Ich bin ja echt gespannt wie Lufthansa das löst (Identät, Betrugsversuche, Versicherung an Eides statt, Führungszeugnis).
    • Da bietet Safe Drone das erste halbwegs vernünftige an ... und dann keine Lösung für Private ? Naja.... Ich bin mir fast sicher das es Ärger gibt mit dieser "WischiWaschi" Lösung... Hauptsache 27 Euro gezahlt. Ansonsten muß ich mich amüsieren das es hier gewerbliche Piloten gibt die viel Geld gezahl haben für Ihre teuere Prüfung , dann aber auch noch den "Billignachweis" aufführen... Gehts noch = LOL
      Gruss Stefan
    • treptowers schrieb:

      Da bietet Safe Drone das erste halbwegs vernünftige an ... und dann keine Lösung für Private ? Naja.... Ich bin mir fast sicher das es Ärger gibt mit dieser "WischiWaschi" Lösung... Hauptsache 27 Euro gezahlt. Ansonsten muß ich mich amüsieren das es hier gewerbliche Piloten gibt die viel Geld gezahl haben für Ihre teuere Prüfung , dann aber auch noch den "Billignachweis" aufführen... Gehts noch = LOL
      wo steht denn das jetzt wieder.
      Selbstverständlich macht SafeDrone das auch für Private, ist dann aber auch für gewerbliche gültig im Gegensatz zu den Kenntnisnachweisen des z.B. DMFV. Nur dürfen Sie es nicht so wie die Verbände machen.
    • Ich sehe das im Vergleich so:
      Es gibt ja auch im Studium verschiedene Arten, z.B. Abschluss an der Fachhochschule oder der UNI (ohne jetzt bewerten zu wollen) die zum Teil auch unterschiedliche Wertigkeit bei den Firmen haben.
      Beim Verband bekommst Du einen Abschluss mit dem kannst Du Dich nur bei Deiner Oma bewerben.
      Mit dem SafeDrone Online kannst Du Dich überall bewerben, aber es könnte sein, dass ein Auftraggeber einen Anbieter bevorzugt, der in einem Seminar mit Praxisprüfung seinen Kenntnisschein gemacht hat.
    • M.E. .... dann soll man sich bitte einigen... Bei Aero Club hatte ich heute 3 echt schwachsinnige "Fragen" beim weiter klicken eingebaut.... ich dachte da kommt noch was... Plötzlich satnd da ich soll bestätigen das ich mit allem einverstanden bin.... Und dafür zahl ich 27 Euro ? Wo angeblich ein anderer "Anbieter" knapp 30 Fragen einbaut . Für das selbe ? Ich schau jetzt Fussball.... beruhigt mich heute mehr. Nicht böse sein . Aber das ist doch KÄSE
      Gruss Stefan
    • treptowers schrieb:

      M.E. .... dann soll man sich bitte einigen... Bei Aero Club hatte ich heute 3 echt schwachsinnige "Fragen" beim weiter klicken eingebaut.... ich dachte da kommt noch was... Plötzlich satnd da ich soll bestätigen das ich mit allem einverstanden bin.... Und dafür zahl ich 27 Euro ? Wo angeblich ein anderer "Anbieter" knapp 30 Fragen einbaut . Für das selbe ? Ich schau jetzt Fussball.... beruhigt mich heute mehr. Nicht böse sein . Aber das ist doch KÄSE
      nimm doch die 30 Fragen, dann Kostet Dich die Frage nur 90 Cent. Billiger wird es nicht totolachen
    • Ich kriegs nicht zusammen, die Geschichte ist doch nicht so kompliziert. :rolleyes:

      Der Nachweis der durch Verbände ausgegeben wird hat keinerlei Rahmenbedingungen, es ist eine reine Unterweisung, diese kann sogar mündlich erfolgen. Es wird keine Prüfung oder Fragen oder sonst was verlangt. Wenn ein Verband meint er möchte drei Fragen einbauen kann er das, oder 20, 50 oder eben keine. Dafür gibt es keine Vorgabe, einzig der Preis wurde vorgegeben.

      Dieser Nachweis ist für alle Privatleute (Sport & Freizeit) ab 2kg und bis 5kg ausreichend.

      Für gewerbliche und alles was Sondererlaubnisse, AE usw. umfasst braucht es einem Nachweis (21d) der durch eine anerkannte Stelle nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt wird. Hierfür gibt es einige Vorgaben, die Preise sind entsprechend höher.

      Die Lufthansa Technik ist kein Verband, also darf sie keine Unterweisung und einen entsprechenden Nachweis ausgeben. Ihr bleibt also nur sich als anerkannte Stelle beim LBA zu zertifizieren und dann einen Nachweis mit Prüfung anzubieten.
    • Raptor2063 schrieb:

      Ich kriegs nicht zusammen, die Geschichte ist doch nicht so kompliziert. :rolleyes:

      Der Nachweis der durch Verbände ausgegeben wird hat keinerlei Rahmenbedingungen, es ist eine reine Unterweisung, diese kann sogar mündlich erfolgen. Es wird keine Prüfung oder Fragen oder sonst was verlangt. Wenn ein Verband meint er möchte drei Fragen einbauen kann er das, oder 20, 50 oder eben keine. Dafür gibt es keine Vorgabe, einzig der Preis wurde vorgegeben.

      Dieser Nachweis ist für alle Privatleute (Sport & Freizeit) ab 2kg und bis 5kg ausreichend.

      Für gewerbliche und alles was Sondererlaubnisse, AE usw. umfasst braucht es einem Nachweis (21d) der durch eine anerkannte Stelle nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt wird. Hierfür gibt es einige Vorgaben, die Preise sind entsprechend höher.

      Die Lufthansa Technik ist kein Verband, also darf sie keine Unterweisung und einen entsprechenden Nachweis ausgeben. Ihr bleibt also nur sich als anerkannte Stelle beim LBA zu zertifizieren und dann einen Nachweis mit Prüfung anzubieten.
      Keine Korrektur:
      ....AE usw. umfasst braucht es einem Nachweis (nach §21a Absatz 4 Satz 3, Nr. 2) der durch eine anerkannte Stelle (nach §21 d) nach erfolgreicher Prüfung ausgestellt wird. Hierfür gibt es einige Vorgaben, die Preise sind entsprechend höher.
    • Spookymike schrieb:

      (Nach § 21a (Nr. 2) LuftVO)
      Spookymike,
      den passenden Satz kann ich so nicht finden, weil bei Gesetzestexten gibt es ein System:
      Zuerst:
      Absatz oder Abs. (das in Klammern)
      dann
      Nummer oder Ziffer
      dann
      Satz
      Beispiel:
      § 21a, Abs.2, Ziff. 1 LuftVO wäre der Satz:
      Behörden, wenn dieser zur Erfüllung ihrer Aufgaben stattfindet;
      den meinst du sicher nicht.

      Schreib bitte den Text, welchen du genau meinst, sonst reden wir möglicherweise aneinander vorbei.

      LG
      Uli
    • Ich mutmaße er meint die was im Profil eingestellt werden kann. Das bezieht sich auf folgende Abschnitte aus §21a LuftVO

      ...
      2. eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder

      3. eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e für den Betrieb eines Flugmodells....

      Zu 2. => gewerblich
      Zu 3. => Sport oder Freizeit (privat)
    • Format der Bescheinigung für Kenntnisnachweis gem. § 21a, Abs. 4, Satz 3, Nr.3 LuftVO

      Ich hatte am 4. September 2017 den Rechtsanwalt des DMFV, Herrn Carl Sonnenschein angeschrieben und um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten:
      • ist ein Format des Dokumentes vorgegeben oder frei wählbar (DIN A?)
      • kann ich die Größe des Ausdruckes und damit der Urkunde frei wählen?
      Heute habe ich folgende Antwort erhalten:

      Zitat:
      Sehr geehrter Herr,
      zur Bescheinigung des Kenntnisnachweises der Luftsportverbände existiert tatsächlich keine gesetzliche oder anderweitige Vorgabe.
      Die Bescheinigung des DMFV wurde dem LBA vorgelegt und von diesem akzeptiert und für gut befunden.
      Ich sehe jedoch in der Bestätigung des LBA keine Vorgabe, die Bescheinigung in einem bestimmten Format zu drucken.

      Aus meiner Sicht können Sie daher Format und Größe des Ausdrucks frei wählen.

      Für Rückfragen stehe ich Ihnen insbesondere anlässlich meiner DMFV Telefonsprechstunde mittwochs oder donnerstags nachmittags zwischen 14.00 und 18.00 Uhr unter 0228/9785056 zur Verfügung.
      Mit freundlichen Grüßen

      Rechtsanwalt C. Sonnenschein


      LG
      Uli