Hallo,
abgesehen von der AV bin ich jetzt verwirrt was die Drohnenverordnung konkret für den AUfstieg bedeutet.
Also wenn ich mal als Beispiel einen Acker gefunden habe, der alle anderen Kriterien erfüllt. Darf ich nach meinem Verständnis über ihn weg fliegen.
Wie (und vor allem wo) komme ich aber in die Luft?
Wenn ich von einer normalen Straße aufsteige (keine BAB, B oder Hauptverkehrsstrasse) sollte ich das doch dürfen, oder?
Wie verhält es sich aber bei einem öffentlichen Weg "Feldweg", der zum Fahrradfahren spazieren reiten usw. keine Einschränkungen hat und auch kein Schild "Privatstraße" trägt.
Ich würde aktuell annehmen, dass ich das dann auch darf oder?
Ändert sich irgendwas wenn man den Kopter aus der Hand startet?
Danke, Chris
abgesehen von der AV bin ich jetzt verwirrt was die Drohnenverordnung konkret für den AUfstieg bedeutet.
Also wenn ich mal als Beispiel einen Acker gefunden habe, der alle anderen Kriterien erfüllt. Darf ich nach meinem Verständnis über ihn weg fliegen.
Wie (und vor allem wo) komme ich aber in die Luft?
Wenn ich von einer normalen Straße aufsteige (keine BAB, B oder Hauptverkehrsstrasse) sollte ich das doch dürfen, oder?
Wie verhält es sich aber bei einem öffentlichen Weg "Feldweg", der zum Fahrradfahren spazieren reiten usw. keine Einschränkungen hat und auch kein Schild "Privatstraße" trägt.
Ich würde aktuell annehmen, dass ich das dann auch darf oder?
Ändert sich irgendwas wenn man den Kopter aus der Hand startet?
Danke, Chris