Hallo zusammen,
wie Ihr alle wisst, ist ab dem 1. Oktober ein Kenntnisnachweis, gemäß §21a der Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, oder eine Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen insofern erforderlich, wenn wir ein unbemanntes Luftfahrtsystem oder Flugmodell über 2KG bis 5KG betreiben.
Als Flugmodell gelten gemäß der Verordnung hier Multicopter die ausschließlich zu Sport - und Freizeitzwecken betrieben werden.
Hier reicht eine Bescheinigung gemäß §21e der Verordnung aus.
Für unbemannte Luftfahrtsysteme, dann gewerblich betriebene Multicopter, muss der Kenntnisnachweis gemäß §21a der Verordnung erbracht werden.
Ich hänge Euch die Verordnung, zum nachlesen, nochmals an.
Zur Zeit bemühen sich einige Verbände und die angeschlossenen Unternehmen und eigenständige Unternehmen eine Zertifizierung für die Ausstellung von Kenntnisnachweisen beim LBA zu erhalten, Berichte darüber findet Ihr im Forum. Es ist sehr spannend zu beobachten mit welchen Intensionen vorgegangen wird und was sich daraus entwickelt.
Gleichwohl bemüht sich der DMFV um die zukünftige Umsetzung des §21e auf Ihrer Seite: copter.aero
Wir sind mit den Verbänden, Unternehmen und dem DMFV in Kontakt und möchten Euch hier auf dem laufenden halten.
wie Ihr alle wisst, ist ab dem 1. Oktober ein Kenntnisnachweis, gemäß §21a der Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbemannten Fluggeräten für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, oder eine Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen insofern erforderlich, wenn wir ein unbemanntes Luftfahrtsystem oder Flugmodell über 2KG bis 5KG betreiben.
Als Flugmodell gelten gemäß der Verordnung hier Multicopter die ausschließlich zu Sport - und Freizeitzwecken betrieben werden.
Hier reicht eine Bescheinigung gemäß §21e der Verordnung aus.
Für unbemannte Luftfahrtsysteme, dann gewerblich betriebene Multicopter, muss der Kenntnisnachweis gemäß §21a der Verordnung erbracht werden.
Ich hänge Euch die Verordnung, zum nachlesen, nochmals an.
Zur Zeit bemühen sich einige Verbände und die angeschlossenen Unternehmen und eigenständige Unternehmen eine Zertifizierung für die Ausstellung von Kenntnisnachweisen beim LBA zu erhalten, Berichte darüber findet Ihr im Forum. Es ist sehr spannend zu beobachten mit welchen Intensionen vorgegangen wird und was sich daraus entwickelt.
Gleichwohl bemüht sich der DMFV um die zukünftige Umsetzung des §21e auf Ihrer Seite: copter.aero
Wir sind mit den Verbänden, Unternehmen und dem DMFV in Kontakt und möchten Euch hier auf dem laufenden halten.
LG
Steini
Steini