Abschnitt 2.2. erwähnt nur die Abgrenzung zur deliktischen Haftung.
Erster Absatz:
Heißt also, wenn der Gesetzgeber für eine Tätigkeit die Gefährderhaftung festgelegt hat, haftet man auch dann, wenn man nichts falsch gemacht hat.
Den letzten Satz so zu interpretieren, als käme es niemals darauf an, ob man etwas falsch gemacht hat, halte ich aber für eine Fehlinterpretation.
Das Vertragsverhältnis zwischen Versichertem und Versicherung ist nämlich eine ganz andere Geschichte als die Haftungsfrage an sich. Haften tut man gegenüber dem Geschädigten, und das heißt, man ist verpflichtet, diesem einen Schaden ersetzen. Die Versicherung muss gegenüber dem Geschädigten zwar immer leisten, weil dieser bei der Gefährderhaftung kein Fehlverhalten nachweisen muss. Aber ob der Versicherte auch einen aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Anspruch an die Versicherung hat, ihn von Ersatzansprüchen freizustellen, ergibt sich meines Erachtens nicht aus der Frage, welche Art von Haftung vorliegt.
Durch die Gefährderhaftung ist der Geschädigte besser, der Versicherte insgesamt eher schlechter gestellt.
Jupp. Man sollte, völlig egal, ob man sich strengstens an Regeln hält, diese weiter auslegt oder gar mal ein wenig schummelt, immer wissen, was man tut, und sich darüber im Klaren sein, dass man sich auch mal verschätzen kann. Wenn nichts passiert, werden die Versicherungen auch billiger.
Erster Absatz:
Wikipedia schrieb:
Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.
Heißt also, wenn der Gesetzgeber für eine Tätigkeit die Gefährderhaftung festgelegt hat, haftet man auch dann, wenn man nichts falsch gemacht hat.
Den letzten Satz so zu interpretieren, als käme es niemals darauf an, ob man etwas falsch gemacht hat, halte ich aber für eine Fehlinterpretation.
Das Vertragsverhältnis zwischen Versichertem und Versicherung ist nämlich eine ganz andere Geschichte als die Haftungsfrage an sich. Haften tut man gegenüber dem Geschädigten, und das heißt, man ist verpflichtet, diesem einen Schaden ersetzen. Die Versicherung muss gegenüber dem Geschädigten zwar immer leisten, weil dieser bei der Gefährderhaftung kein Fehlverhalten nachweisen muss. Aber ob der Versicherte auch einen aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Anspruch an die Versicherung hat, ihn von Ersatzansprüchen freizustellen, ergibt sich meines Erachtens nicht aus der Frage, welche Art von Haftung vorliegt.
Durch die Gefährderhaftung ist der Geschädigte besser, der Versicherte insgesamt eher schlechter gestellt.
treptowers schrieb:
Am besten ist es doch man braucht die Leistung der Versicherung nicht.
Jupp. Man sollte, völlig egal, ob man sich strengstens an Regeln hält, diese weiter auslegt oder gar mal ein wenig schummelt, immer wissen, was man tut, und sich darüber im Klaren sein, dass man sich auch mal verschätzen kann. Wenn nichts passiert, werden die Versicherungen auch billiger.
"Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
Richard David Precht
Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
Richard David Precht
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