Boernietiger schrieb:
die dazu auch auch geantwortet, das der Nachweis lt. Gesetz nicht unterschieden wird und für beides gilt.
Der Profi KN gilt natürlich auch für Modellflieger. Umgedreht nicht.
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
AnmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenHallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.
Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
Boernietiger schrieb:
die dazu auch auch geantwortet, das der Nachweis lt. Gesetz nicht unterschieden wird und für beides gilt.
Boernietiger schrieb:
Hier wird immer gesagt dass der Nachweis für Private und Modellflieger unterschiedlich sei.
Wo steht das eigentlich im Gesetz, dass zwischen Nachweis für Private und Nachweis gewerbliche unterschieden wird???
auf meine Rückfrage bei SafeDrone wofür deren Online Nachweis gelten wird, haben die dazu auch auch geantwortet, das der Nachweis lt. Gesetz nicht unterschieden wird und für beides gilt.
Unabhängig davo könnenn natürlich Schulungen und Prüfungen unterschiedlich ausgerichtet sein,
und unterschiedliche Qulaitäten haben.
Aber wenn ich safedrone richtig verstehe, gelten dann die simpel zu erwerbende Nachweise genauso für Privat und Gewerbe wie die aufwändigen Nachweise und es egal zu welchem Zweck du fliegst, entscheiden sind die > 2 kg
???
Und wo kann man das nachlesen?Pixhai schrieb:
Der Profi KN gilt natürlich auch für Modellflieger. Umgedreht nicht.
treptowers schrieb:
Dann raucht Dobrindt irgendwas. Echt der Hammer. Schönen Freitag Abend.
treptowers schrieb:
Dann raucht Dobrindt irgendwas. Echt der Hammer. Schönen Freitag Abend.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Boernietiger () aus folgendem Grund: iPad hat Buchstaben verschluckt
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Raptor2063 ()
Boernietiger schrieb:
Der Kenntnisnachweis für Private auf diese Art und Weise ist für mich total sinnlos.
Raptor2063 schrieb:
2. Betrieb mit Drohnen und Flugmodellen
Was ist der Unterschied zwischen einer Drohne und einem Flugmodell?
Drohnen sind Luftfahrzeuge und werden im Sinne des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) als „unbemannte Luftfahrtsysteme“ bezeichnet. Ein Flugmodell ist ebenfalls ein Luftfahrzeug, welches aber nur zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird. Der Zweck des Betriebs bildet daher bei beiden unbemannten Luftfahrzeugen den rechtlichen Unterschied.
Quelle: Drohnen und Flugmodelle | Achtung: Betrieb mit unbemannten Fluggeräten!
Und genau das ist 21e Fludmodell zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung und alles andere (gewerblich) 21d
Wombat schrieb:
Ich habe heute beim DAeC online den Kenntnisnachweis gemacht. Hat insgesamt 12 Minuten gedauert und 27 € gekostet... Easy! Kann ich nur empfehlen!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Raptor2063 ()