So, Jetzt hab ichs selber gefunden und muss mich korrigieren
Der Nachweis wird erbracht durch
1. eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer odereine beglaubigte Kopie derselben,
2. eine Bescheinigung über eine bestandene Prü-fung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundes-amt anerkannten Stelle oder
3. eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisungdurch einen beauftragten Luftsportverband odereinen von ihm beauftragten Verein nach § 21efür den Betrieb eines Flugmodells.
Der Nachweis wird erbracht durch
1. eine gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer odereine beglaubigte Kopie derselben,
2. eine Bescheinigung über eine bestandene Prü-fung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundes-amt anerkannten Stelle oder
3. eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisungdurch einen beauftragten Luftsportverband odereinen von ihm beauftragten Verein nach § 21efür den Betrieb eines Flugmodells.
viele Grüße
Boernie
Boernie