Oh mann, das is hart aber ein wenig schmunzeln muss ich auch.
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Wer vermisst zwei Kopter
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Die wurden heute morgen von der Feuerwehr geborgen und können bei der Polizei abgeholt werden.
Grüße aus Amberg wo Copter an den Bäumen wachsen
Roland J -
Roland J schrieb:
Die wurden heute morgen von der Feuerwehr geborgen und können bei der Polizei abgeholt werden.
Grüße aus Amberg wo Copter an den Bäumen wachsen
Roland J
Ich rufe mal dort an, ich kann die ziemlich gut beschreiben -
Für solche Rettungsaktionen empfehle ich immer
Spiderbeam© High Performance Lightweight Antennas - telescope mast fiberglas 12 meter Spiderbeam 12m HD Fiberglasmast MF120000
Ich weiß, bin zu spät - die Feuerwehr war schon da. Aber die Rechnung der Feuerwehr wird höher sein.Gruß Fritz -
Wie dösig muss man sein um einen Kopter im Baum mit einem Kopter im Baum retten zu wollen.
Da waren aber wirklich ein paar Spezialisten am Werke. Vielleicht ist es ganz gut das diese nun keine
Kopter mehr haben...
Bin mal gespannt ob man erfährt ob sich jemand bei der Feuerwehr gemeldet hat.Grüße auss´m Pott
Gerhard -
Fritz schrieb:
Für solche Rettungsaktionen empfehle ich immer
Spiderbeam© High Performance Lightweight Antennas - telescope mast fiberglas 12 meter Spiderbeam 12m HD Fiberglasmast MF120000
Ich weiß, bin zu spät - die Feuerwehr war schon da. Aber die Rechnung der Feuerwehr wird höher sein.
Cool - was es so alles gibt
mal sehen wozu ich das Ding noch gebrauchen kann
viele Grüße
Boernie -
Hier ein Nachtrag zu Bericht!
Speicherkarte führt zum BruchpilotenDrohnen-Havarist gefunden
Die beiden Fluggeräte, die sich in einer Baumkrone am Stadtgraben verfangen hatten, trugen zwar kein Kennzeichen. Den Hinweis auf ihren Eigentümer hatten sie aber dennoch mit an Bord.
Quelle: Speicherkarte führt zum Bruchpiloten: Drohnen-Havarist gefunden - Amberg in der Oberpfalz - Onetz -
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Naja,
gleich zwei Verstöße?
der eine zumindest führt wieder zu der Frage, was ist eine Menschenansammlung???
5_ss_owi_124_89_olg_duesseldorf.pdf
der andere dürfte berechtigt sein, wenn er näher als 1,5 km am Segelflugplatz war,
Kleine Segelflugplätze sind ja auch Flugplätze...
Auf jeden Fall ist er mit knöllchen gut bedientviele Grüße
Boernie -
Menschenansammlung ist ein schwammiger Begriff und wird wahrscheinlich erst
dann fassbar, wenn sich ein Richter damit beschäftigen muss.
Ich halte es (zumindest privat) so das ich Wege, Plätze und alles wo sich Fußgänger
aufhalten weiträumig umfliege.
Bei der Arbeit lässt sich das nicht immer vermeiden. Wenn ich z.B. Baustellendokumentationen
mache wissen die Leute am Bau bescheid und ich versuche trotzdem das Überfliegen von Leuten
zu vermeiden.
Bei Inspektionen von Türmen und Windrädern wird halt abgesperrt. Da hat dann niemand was
zu suchen.Grüße auss´m Pott
Gerhard -
GeBo-920 schrieb:
Menschenansammlung ist ein schwammiger Begriff und wird wahrscheinlich erst
dann fassbar, wenn sich ein Richter damit beschäftigen muss.
Ich halte es (zumindest privat) so das ich Wege, Plätze und alles wo sich Fußgänger
aufhalten weiträumig umfliege.
Bei der Arbeit lässt sich das nicht immer vermeiden. Wenn ich z.B. Baustellendokumentationen
mache wissen die Leute am Bau bescheid und ich versuche trotzdem das Überfliegen von Leuten
zu vermeiden.
Bei Inspektionen von Türmen und Windrädern wird halt abgesperrt. Da hat dann niemand was
zu suchen.
.. Menschenansammlung...
Hierunter ist eine räumlich vereinigte Viel- zahl von Menschen, d.h. eine so große Per- sonenmehrheit zu verstehen, daß ihre Zahl nicht sofort überschaubar ist und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines ein- zelnen nicht mehr ankommt (vgl. BayObLG aaO. m.w.N.; Senatsbeschl. v. 12.6.1984 zu § 113 OWiG in NStZ 1984, 513 = JMBL NW 1985, 284 = NVwZ 1985, 939, 940 = NPA Nr. 891 VersammlungsG § 29 Bl. 2). Weder muß es sich um eine „gro- ße Zahl von Menschen“ i. S. von § 330 IV Nr. 1 StGB noch um eine „unübersehbare Zahl von Menschen“ i. S. von § 311 a II StGB handeln. Für die quantitative Abgren- zung nach unten sind die Umstände des Einzelfalles entscheidend.
viele Grüße
Boernie -
Boernietiger schrieb:
Für die quantitative Abgren- zung nach unten sind die Umstände des Einzelfalles entscheidend.
Grüße auss´m Pott
Gerhard -
Ja, da hast du recht,
So ist es vor Gericht immer, man weiss nie sicher wie es ausgeht...viele Grüße
Boernie
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