Raptor2063 schrieb:
Das schon, aber KANN der Versicherer zum Beispiel verweigern weil es modifiziert wurde?
Deine Frage ist wieder eine ganz andere, die ggf. in einem eigenen Thema diskutiert werden kann.
Dennoch kurz:
Diese Frage beantworten Deine Versicherungsbedingungen. Wenn da was davon steht "Zustand nach Herstellervorgaben" o. ä., dann muss man genau hingucken. Das pauschal zu beantworten ist nicht angebracht.
Manchmal sprechen die V-Bedingungen auch von "gesetzmäßig". Auch ein fliegender Blumentopf kann gesetzmäßig sein. Mit dem Wort sind jene Eigenschaften gemeint, welche gesetzlich (=staatlich) geregelt sind. Herstellervorgaben sind kein Gesetz.
Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix