Hallo zusammen,
ich "lerne" gerade für den EU Kenntnisnachweis und bin auf einen (vermeindlichen) Widerspruch gestoßen. Den den Lehrmaterialien vom LBA ist für die Kategorie A3 ein Sicherheitsabstand von 150m zu unbeteiligten Personen vorgeschrieben. Weiter unten - bei der Beschreibung der C2 Unterkategorie ist die Rede von mehr als 30m Abstand. Die Erläuterungen zu den Abständen zu Industrie- Wohn- Freitzeit- und Erholungebieten bleibt.
lba-openuav.de/onlinekurs/lehr…it/uas-klassifizierungen/
Ich bin daran den EU-Fernpilotennachweis zu machen, sprich also den Großen Führerschein. Nun bin ich irritiert, was ich in Zukunft damit mit meiner Mavic 2 Pro anfangen kann? Die ist ja vor dem Stichdatum gekauft und hat dementsprechend noch keine C-Zertifizierung und wird diese ja auch nie erhalten. Von diesem Sonderfall wird in den Unterlagen nicht gesprochen. Zumal es sich eigentlich um keinen Sonderfall, sondern für die meisten hier gilt.
ich "lerne" gerade für den EU Kenntnisnachweis und bin auf einen (vermeindlichen) Widerspruch gestoßen. Den den Lehrmaterialien vom LBA ist für die Kategorie A3 ein Sicherheitsabstand von 150m zu unbeteiligten Personen vorgeschrieben. Weiter unten - bei der Beschreibung der C2 Unterkategorie ist die Rede von mehr als 30m Abstand. Die Erläuterungen zu den Abständen zu Industrie- Wohn- Freitzeit- und Erholungebieten bleibt.
lba-openuav.de/onlinekurs/lehr…it/uas-klassifizierungen/
Ich bin daran den EU-Fernpilotennachweis zu machen, sprich also den Großen Führerschein. Nun bin ich irritiert, was ich in Zukunft damit mit meiner Mavic 2 Pro anfangen kann? Die ist ja vor dem Stichdatum gekauft und hat dementsprechend noch keine C-Zertifizierung und wird diese ja auch nie erhalten. Von diesem Sonderfall wird in den Unterlagen nicht gesprochen. Zumal es sich eigentlich um keinen Sonderfall, sondern für die meisten hier gilt.