Hallo,
Nach der Verordnung (EU) 2019/945 zertifizierte Drohnen mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 250 g müssen über eine Funktion der direkten Fernidentifizierung verfügen.
- Kann so eine Funktion nachgeüstet werden? (Wäre das überhaupt zulässig, da eine Nachzertifzierung nich möglich ist?)
- Dürfen diese (Bestands-)Drohnen nach einer Übergangszeit von 2 Jahren nicht mehr fliegen?
- Mache ich einen "Eigenbau" daraus und lasse sie dann in Klasse C4 Unterkategorie A3 fliegen?
Ingo
Nach der Verordnung (EU) 2019/945 zertifizierte Drohnen mit einer Höchstabflugmasse von mehr als 250 g müssen über eine Funktion der direkten Fernidentifizierung verfügen.
- Kann so eine Funktion nachgeüstet werden? (Wäre das überhaupt zulässig, da eine Nachzertifzierung nich möglich ist?)
- Dürfen diese (Bestands-)Drohnen nach einer Übergangszeit von 2 Jahren nicht mehr fliegen?
- Mache ich einen "Eigenbau" daraus und lasse sie dann in Klasse C4 Unterkategorie A3 fliegen?
Ingo