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Drohne verleihen

    • Regeln & Gesetze

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    • Drohne verleihen

      Hi,

      ein Kumpel von mir würde gerne eine Drohne in den Urlaub mit nehmen und hat mich gefragt ob ich Ihm meine "kleine" ausleihen würde.
      Wie ist das den rechtlich?
      Auf der Drohne ist meine Adresse drauf. Bin ich dann haftbar wenn was passiert?
      Bin ich verpflichtet zu prüfen ob er eine entsprechende Halterhaftpflicht hat?
      Muss ich Ihn über Rechte und Pflichten (je nach Land) aufklären?

      Das er für evtl. auftretende Schäden an der Drohne aufkommen würde hat er bereits zugesichert.

      Gruß Nodott
    • Hallo Nadott

      Ich kann Dir nur raten es nicht zu verleihen . Auch wenn Dein Kumpel zusagt für Schäden aufzukommen . Unter ungüstigen Umständen kann der Schaden auch mal in die tausende und höher gehen und ob er dann noch zu seinem Wort steht versehe ich mal mit einem ? . Es gibt heute schon Anbieter die Drohnen verleihen und dann seid Ihr beide auf der sicheren Seite . Deine Versicherung würde im Schadensfall nicht greifen .

      Grüssse an Alle der Hamster aus dem Norden
    • Hallo Nodott, @Nodott

      es kommt auch immer darauf an welche Versicherung du hast. Bei mir
      ist es so, dass ich den Kopter versichert habe, wie bei einer Autoversicherung.
      Meine Lebensgefährtin kann auch den Kopter fliegen, ist ein wenig teurer
      als normale Versicherungen.

      Aber wenn ihn so viel daran liegt soll er doch auch eine Versicherung abschließen,
      sollte aber nachfragen ob die Versicherung an seinem Urlaubsort bestand hat.
    • Hi,

      im Prinzip ist es mir egal was er vor im Urlaub mit der Mavic Air macht.
      Für mich sind zwei Punkte wichtig:
      1. Wenn das Kaputt/weg ist muss er für einen Ersatz sorgen
      2. In wie weit kann durch meine Namensregistrierung bei DJI bei einem Schaden auf mich ein Problem zukommen?
      Bei Punkt 1. habe ich genug vertrauen. Bei Punkt zwei bin ich mir unsicher.

      Gruß Nodott
    • Nodott schrieb:

      In wie weit kann durch meine Namensregistrierung bei DJI bei einem Schaden auf mich ein Problem zukommen?
      Das hat keine versicherungsrechtliche Bedeutung.
      Sich bei einem Anbieter zu registrieren hat doch ganz andere Gründe.
      Dann hat der Service deine Daten und kann schneller reagieren, wenn es mal um Reparaturen oder ähnliches geht.
      Vergleichbar mit einem Kundenkonto beim Otto Versand oder bei Amazon.

      Ich hab mir für dich mal etwas Mühe gemacht und div. Versicherungsbedingungen durchgelesen.
      Du solltest mal mitteilen, bei welcher Versicherung du versichert bist.
      Da gibt es Unterschiede:
      DMFV und DMO versichern z. B alle deine Modelle, wieder andere Versicherungen haften nur für ein einziges, benanntes Modell.

      In allen Versicherungsbedingungen, die ich gelesen habe, steht aber:

      Man kann andere Personen mit seinem Kopter fliegen lassen, aber man muss als "Halter" des Modells daneben stehen, anwesend sein.

      Weiterhin steht dort, dass du verpflichtet bist, dich darüber zu informieren, ob der Führer die luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, z. B. einen Befähigkeitsnachweis gem. § 21a LuftVO hat.
      (wenn der Kopter über 2kp wiegt)
      oder wenn er von einer Stelle startet, wo es nicht erlaubt ist (§21b LuftVO)

      Versicherungsrechtlich interessant wird erst aber erst, wenn ein Schadensfall passiert und die Versicherung sich weigert, zu regulieren.
      Vergleiche das mal mit dem Auto:
      Wenn du dein Auto verleihst, bist du verpflichtet, zu prüfen, ob die Person, an die du verleihst, einen Führerschein hat.
      Wenn die Person keinen Führerschein hat und du ihn fahren lässt, machst du dich strafbar.

      Viel wichtiger:
      Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zum Verlust des Versicherungsschutzes
      (analog: Fliegen ohne luftfahrrechtliche Berechtigung führt zum Verlust des Versicherungsschutzes)

      Dein Kopter ist ein Luftfahrzeug nach der Definition des § 1LuftVG, auch wenn der Kopter noch so klein ist aber es gelten ähnlich harte Bestimmungen nach dem Luftfahrtrecht.

      Zurück zu deinem "Fall"

      Dein Freund kommt um eine eigene Modellflughaftpflichtversicherung nicht rum.
      Ob sich das lohnt, für einen Urlaub?

      Was hältst du denn davon, mal einfach deine Versicherung anzurufen und nachzufragen, ob dein Modell versichert ist, wenn du es verleihst?
      Dann brauchen wir hier nicht dumm rum spekulieren
    • Hallo, wie ich gelesen habe geht es um eine Mavic-Air und um "Urlaub". (in welchem Land?)

      Wenn es um die Versicherung geht, rate ich dazu die Versicherung anzurufen und dort alles genauestens abzuklären. Die Haftpflichtversicherung ist nämlich eine Halter-Versicherung. (Ähnlich wie beim Auto) Falls also etwas passiert bist du ggfls. mit involviert.
      Um das Ganze abzurunden würde ich mir auch rechtlich Rat bei einem Rechtsanwalt holen. Dann kannst Du Dich entscheiden was zu tun ist - oder was zu unterlassen ist.
      LG

      Steini