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Versicherung für die Kitzrettung

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    • habe heute folgende Information von meiner Jagdhaftpflichtversicherung erhalten.

      **************

      Sehr geehrter Herr ........,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Versicherungsschutz Ihrer
      Jagd-Haftpflichtversicherung umfasst auch den Einsatz von Drohnen (bis 5
      KG) zu jagdlichen Zwecken. Darunter fällt auch die Kitzrettung und
      Wildschadenverhütung.

      Mit freundlichen Grüßen


      **************

      von der subsidaritäts Klausel keine Rede im Antwortschreiben wurde aber explizit in der meiner Anfrage benannt.

      Ich gehe jetzt davon aus das alles passt wenn auch mit einen unguten Gefühl.

      Gruss Stefan
    • Das ist doch mal eine klare Aussage
      Ich glaub ich werd Jäger :thumbup:


      hack240 schrieb:

      wenn auch mit einen unguten Gefühl.
      Wie so?
      Deine Jagd-Haftpflichtversicherung zahlt doch auch wenn die Modellhaftpflicht sich querstellen würde.
      Wo ist das Problem?
      Wir hoffen natürlich, dass der Versicherungsfall erst gar nicht eintritt-
      Daher Weidmannsheil :thumbup:
    • Die Kuh ist noch nicht ganz vom Eis.
      Lese bitte mal:
      Kenntnisnachweis Paragraph 21d und 21e - LuftVO| SafeDrone

      Da steht unter Anderem:


      Der Kenntnisnachweis durch eine vom LBA anerkannte Stelle (Paragraph 21d)
      Möchten Sie ein unbemanntes Fluggerät mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm zu gewerblichen Zwecken fliegen, dann benötigen Sie zwingend den Kenntnisnachweis einer durch das LBA anerkannte Stelle (AST). Aber auch für Flüge mit Fluggeräten unter zwei Kilogramm ist der Nachweis nach Paragraph 21d Voraussetzung, sobald man Ausnahmegenehmigungen für Verbote nach Paragraph21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) beantragt



      Das bedeutet für dich, wenn du die Kitzsuche in einem Landschaftsschutzgebiet machst, musst du dir eine Ausnahmegenehmigung erteilen lassen und den Führerschein gem. §21d LuftVO machen.
    • Hallo Uli

      in unseren Revier liegen nur ein paar Wiesen in Landschaftsschutzgebieten diese sind aber in Landwirtschaftlichen Programmen die erst ab 01.07 oder 01.08 gemäht werden so das die Kitzrettung
      eigentlich abgeschlossen ist. Um für die Zukunft gerüstet zu sein werden ich demnächst den Kenntnisnachweis gem. §21d LuftVO machen. Kostet in Regensburg knappe 140 Euronen dann müsste müsste die Kuh vom Eis sein :)

      Viele Grüsse Stefan