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Yuneec, speziell H520 - Wifi 5GHz, und Ausnahmen für BOS

    • Regeln & Gesetze

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    • @'Yuneec commercial'

      Ich denke Ihr verwechselt da etwas.
      Wie Flexim schon geschrieben hat, darf geflogen werden alleine und ab 2 (oder3, je nach Land/Platz) muß ein Flugleiter benannt werden.
      Mir persönlich ist kein Verein bekannt wo generelles Flugverbot ohne Flugleiter aktiv ist.
      Schon deswegen weil die Vereine ja die evtl. Vorschrift eines Alleinflugverbotes durch Antrag kippen können.

      https://www.dmfv.aero/recht/verantwortung-teilen-korrekter-einsatz-des-flugleiters/

      Weiter ist es wohl so, das auch der Luftraum des Vereins nicht überall so einfach genutzt werden kann und darf.
      Auch als "Nachbarsgründstück-Wildflieger" darf ich das nicht immer so einfach.
      Hat den Grund, das der vorgeschriebene Luftraum für den Verein acuh verletzt werden kann (Fliegen egal wie) und dies für Ausstehende (Nachbarn/Bauern/Spaziergänger/Grundstücksbesitzer) als massive Verletzung der Regeln durch den Verein ausgelegt werden kann und auch wohl wird.
    • Yuneec commercial schrieb:

      Dieses bei vielen Plätzen besagt: "es gibt auch andere Platzordnungen"
      Das Beispiel ist völlig ok, so kann es sein.
      Mir verschließt sich jedoch nach wie vor der Zusammenhang mit der Verkaufsstrategie aber das will ich nicht vertiefen


      flexim schrieb:

      Ich komme zwar nicht direkt aus dieser Ecke, in allen mir bekannten genehmigten Platzordnungen steht :
      Bei mehr als zwei anwesenden Piloten ist ein Flugleiter zu bestimmen.
      Das gehört zwar jetzt nicht zum Ausgangsthema aber es sei mir verziehen.

      Es geht auch anders, lese mal die Platzordnung (die ich geschrieben habe) von meinem Verein:

      Flugordnung2019.pdf

      Die Flugordnung wurde der Luftaufsichtsbehörde auf Verlangen vorgelegt und nicht beanstandet

      Hier die dazugehörende Aufstiegserlaubnis der Luftaufsichtsbehörde, BR Düsseldorf:

      Aufstiegserlaubnis-18-06-2012.pdf

      In der Aufstiegserlaubnis steht, das bei "geringer Nutzung" auf einen Flugleiter verzichtet werden kann.
      Nur wurde leider die geringe Nutzung nicht definiert, das haben wir dann selber gemacht.

      Wir haben also einen Platz mit Aufstiegserlaubnis.
      aber es gibt auch erlaubnisfreien Modellflug:
      Elektromodelle und Segler ohne Antrieb bis 5 kg Gesamtmasse können erlaubnisfrei geflogen werden.
      So steht es im Luftrecht.
      Also machen wir auf unserem zugelassen Modellflugplatz auch erlaubnisfreien Modellflug und brauchen dann die Aufstiegserlaubnis gar nicht beachten.
      Wir fliegen Elektromodelle ohne Flugleiter und Verbrenner ab dem 3. Piloten mit Flugleiter.

      Beispiele Flugleiter.pdf

      Das gehört eigentlich hier nicht zum Thema aber die Info war wohl gewünscht.
    • flexim schrieb:

      Bei mehr als zwei anwesenden Piloten ist ein Flugleiter zu bestimmen.
      Es geht nicht darum wieviele Piloten "anwesend" sind, sondern wie viele Modelle gleichzeitig in der Luft sind.
      Diese Formulierung wird gerne genommen ist aber irreführend.
      3 Piloten sind "anwesend", quatschen rum aber kein Modell in der Luft.
      Würde bei dieser Formulierung bedeuten, es müsste ein Flugleiter bestimmt werden.

      Kann ja wohl nicht gemeint sein
    • Mir scheint, der Drops ist gelutscht.
      Mein Fazit:
      Yuneec Kopter scheinen etwas länger zu brauchen für die Herstellung der Verbindung zwischen FB und Kopter.

      Yuneec bietet einem speziellen Kundenkreis ein Update an, um dies zu beschleunigen, mit der Begründung, dass hierfür eine gesetzliche Ausnahmeregelung für BOS in Anspruch genommen wird, was für Normalos eben nicht möglich ist.

      Dies ist aber keine Marketing Maßnahme, um diesen speziellen Kundenkreis besser zufrieden zu stellen.

      Yuneec hat auch hinsichtlich des Datenschutzes eine eigene Philosophie. Soll sich wohl beziehen auf die Sicherheit der Kommunikation zwischen FB und Kopter. Was für eine Philosophie das ist ???

      Ein Anfang Februar als sofort verfügbarer Kopter...ist bis heute...
      Technische Details zu diesem Kopter möchte man nicht preisgeben, da sich da noch etwas bewegt. Das empfinde ich als potentieller Kunde nicht gerade als ...verkaufsfördernd.

      Gruß an Yuneec commercial, wir sehen uns auf der Intergeo
    • Also ich war davon ausgegangen, dass es um die Zeit der Verbindungsherstellung zwischen FB und kopter geht.
      Also FB hochgefahren, zeit vom einschalten des kopters bis kamerabild und telemetriedaten vorhanden.
      Yuneec möchte nicht so gern als startzeitpunkt bei einschalten der FB, da "immer erst ein 8'' tablet mit Android hochgefahren werden muss".
      Zeit für GPS mit einzubeziehen ist auch etwas schwierig. Kaltstart an neuem Standort oder Warmstart an gleichem Ort?
    • flexim schrieb:

      Kaltstart an neuem Standort oder Warmstart an gleichem Ort?
      Ja richtig, das könnte einen Unterschied machen.

      Beim Hubsan ist das so, dass er bei weniger als 6 Satelliten die Motoren nicht freigibt.
      Es kann also erst ab 6 Sat´s gestartet werden.
      Das kann dauern aber max. 1 min.
      Beim Warmstart an gleicher Stelle sind sofort mind. 12 Sat´s da und ich kann starten.
    • Ich würde die Hochlaufzeit für mich mal so definieren:

      Zeitspanne, wo ich das erste Knöpfchen bediene, in der Regel den Sender einschalte, bis zum Zeitpunkt wo ich voll funktionsfähig abheben kann.

      Bei einem Computersender , z. B ST 16, muss ja schließlich das Betriebssystem hochlaufen.
    • Ich hab mal die ST 16 gegoogelt um herauszufinden, welcher Prozessor mit wie viel Kernen benutzt wird.
      Ist wohl ein Betriebsgeheimnis.
      Bei jedem Smartphone kann man auslesen, wie viele Kerne verwendet werden.

      CPU-Z | Softwares | CPUID

      Ich weiß nicht, ob man bei der ST 16 die CPU auslesen kann aber wenn man den Deckel aufmacht und mal nachschaut, kann man schon mit gewissen Kenntnissen Antworten finden.
      Ganz schlaue gehen aber hin und machen von den Bauteilen die Bezeichnungen ab, um das Geheimnis zu waren.
      Ich würde da offener mit umgehen aber jedem sein Pläsierchen crazy
    • Der Prozessor ist nicht das Kriterium, sicherlich ist beim H 16 bit und beim H Plus+H520 64 bit die Grundlage.
      Wer kann denn nun mal eine Aussage zum H520 mit und ohne BOS bringen.
      Das ist nun der 72. Beitrag und alle reden über Verbindungszeiten ohne eine Zahl zu nennen, da kann ich mich auch mit meiner Oma unterhalten.
      Leider Habe ich keinen H520 sonst hätte ich selber gestoppt, kann denn das so schwer sein?
      Gruß Perfi




      PS.: bei meiner Oma bekomme ich wenigstens noch einen Kaffee.
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Perfi ()

    • Hi,

      Yuneec commercial schrieb:

      2-3 Minuten hat man ca. mit der normalen Software vom H520. Mit BOS Software ist man in unter 2 Minuten in der Luft. Immer davon aus gehend das man "normale" Frequenznutzung vorfindet. Auf einer Handymesse mit viel WLAN ist das sicher etwas mehr
      Das ist jeweils im Kaltstart.

      Reihenfolge (zumindest bei den Messungen):
      Fernbedienung einschalten
      Arme an Drohne aufklappen
      Propeller montieren
      Kamera montieren
      Akku in Drohne schieben
      Drohne einschalten...Warten bis genügend Satelliten da sind.

      Gruß Yuneec Team

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Yuneec commercial ()

    • also, wenn man dann mal die Zeiten für Arme, Propeller und Kamera montieren abzieht (das mach ich eigentlich vorher) ist man ca. bei den Zeiten vom H oder H Plus.
      Ich gehe mal davon aus wenn ich bei den anderen Wettbewerbern die Zeiten (inklusive Smartphone bzw. Tablet hochfahren mit einbeziehe) wird es da nicht viel anders aussehen, oder doch ????
      Wenn das so sein sollte verstehe ich die ganze Diskussion nicht mehr.

      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • Als nächstes werden wir darüber diskutieren, wer am schnellsten die props montieren und den Akku einschieben kann
      Ich nicht.
      Ist ja aber durchaus eine zulässige, wenn auch im Sinne der ursprünglichen Fragestellung nicht unbedingt sinnvolle Strategie, immer wieder neue Neben(kriegs)schauplätze aufzumachen.
      Wenn man sich denn um eine konkrete Antwort... drücken will?
      Pardon, entschuldige yuneec com.
    • Ich denke auch, dass wir hier weit vom Thema abkommen aber ein Gedanke sei mir noch gestattet.
      Ich war völlig überrascht, dass Propeller und Kamera jeweils montiert werden.
      Das kann ich machen, wenn ich das Teil mit dem Rucksack transportiere und dem Fahrrad unterwegs bin.
      Ein einsatzbereites und handhabungssicheres Vorhalten in einer Behörde stelle ich mir anders vor.
      Aber jetzt kommt die "Kundenfreundlichkeit" von Yuneec ins Spiel:
      Den völlig unbelasteten Polizei oder Feuerwehrleuten wird der Kopter durch Yuneec vorgestellt und erklärt.
      War mal im Fernsehen zu sehen.
      Dabei werden die Propeller und die Kamera montiert und erklärt, dass müsse man so machen.
      Das wird dann abgenickt und keiner kommt auf die Idee, dass es auch anders geht.
      Schade, dass ich nicht mehr im Dienst bin, die Vorstellung und Erklärung von Yuneec hätte mich interessiert.

      Theorie und Praxis crazy
    • Ich habe mir die Eingangsfragen von @Fingadar noch mal durchgelesen.
      Ich fasse mal zusammen:

      Fingadar schrieb:

      In Frage kommt ja nur der Bereich 5470-5725Mhz, denn nur da ist Outdoorbetrieb zulässig
      Wir haben festgestellt, das der angesprochene Frequenzbereich (Vfg: 151/2018) einen bestimmten Bereich im Digitalfunk regelt und die übrigen Frequenzen im 5 GHZ Bereich, in dem unsere Kopter arbeiten, nicht tangiert

      Fingadar schrieb:

      Soweit ich verstanden habe, benutzt der H520 ja das 5GHz-Band für die Videoübertragung. In Frage kommt ja nur der Bereich 5470-5725Mhz, denn nur da ist Outdoorbetrieb zulässig. In diesem Bereich sind bestimmte Regularien wie LBT vorgeschrieben.

      Wiederum sagt da aber die Bundesnetzagentur explizit: „7. Die Funkübertragung zwischen WAS/WLAN-Funkstellen an Bord von in der Luft befindlichen Luftfahrzeugen (einschließlich unbemannten Luftfahrzeuge) und Funkstellen außerhalb von Luftfahrzeugen ist nicht gestattet.“ (siehe vfg 181/2018)
      Es ist richtig, dass der H520 den 5 GHZ Bereich nutzt.
      Es ist falsch, dass dafür nur der Bereich 5470- 5725 GHZ genutzt wird.
      Das o. g. Übermittlungsverbot betrifft unsere Kopter nicht, da die Übertragung zwar im 5 GHZ Bereich stattfindet aber auf anderen, zulässigen Frequenzen.

      Fingadar schrieb:

      Mich würde auch mal interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage da aber einer BOS-Organisation das Ignorieren von Mechanismen wie LBT gestattet sein soll?
      Für den allgemeinen Gebrauch von Koptern regelt die ETSI Norm EN 300 328 den Bereich LBT
      en_300328v020101p.pdf

      Für den Funkbereich der BOS Organisationen gilt die ETSI Norm EN 300 392-1 V1.6.0 (2019-08)
      en_30039201v010600a.pdf

      Dies ist die speziellere Norm.
      Lex specialis derogat legi generali:
      Das speziellere Gesetz verdrängt das allgemeine.
      Danach geht die genauere Rechtsnorm der generellen vor.
      Eine LBT Regelung ist in diesem Gesetzeswerk nicht genannt.
      Es gilt:
      Quod non est in actis non est in mundo
      (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)


      Ich denke, die Fragen sind beantwortet,
      die Argumente sind ausgetauscht
      und schlage @Fan Tho Mass vor, das Thema zu schließen
    • Als ursprünglicher Fragesteller will ich mich nochmal kurz zu Wort melden.

      Der Hintergrund meiner Fragestellung war eigentlich, dass ich von dritter Seite darum gebeten worden bin, eine Systemabschätzung und Evaluierung vorzunehmen. Es ging/geht darum, ein System zu konzeptionieren und evaluieren, das für Einsatzzwecke den Livestream einer H520 über mehrere Kanäle verteilen kann.
      Weiterhin wäre die Fragestellung auch interessant, in wie weit durch die Kopplung von Telemetrie/Livestream mit der Kamera bei Yuneec dennoch die Installation externer Nutzlasten (ich denke da beispielsweise an eine Adaption einer RedEdge an die H520) sinnvoll wäre. Schliesslich erwähnt die API-Dokumentation von Yuneec selbst da Möglichkeiten, bis hin zu einem (explizit so bezeichneten) Wifi-Modul an Stelle der Kamera.

      Laut den Dokumentationen ist es wohl möglich, den Livestream über einen ganz normalen RTSP abzugreifen. Das legt zumindest nahe, dass die Video- und Telemetrieverbindung Wifi-kompatibel auf den üblichen 5,8GHz-Wifi-Kanälen arbeitet oder zumindest arbeiten kann. Damit würde aber die genannte Verfügung mit den darin aufgeführten Einschränkungen greifen. Meine Fragestellung zielte letztlich darauf ab, ob und wie in Deutschland eine legale Verwendung überhaupt möglich ist oder sein kann, gegebenenfalls mit welchen technischen Einschränkungen.

      Leider ist nicht eine meiner Fragen wirklich schlüssig beantwortet, weil sich die wenigen sachlich verwendbaren Aussagen entweder mit technischen Standards widersprechen.

      Viele Grüße,
      Stefan

      PS: (Statt dessen könnte man auf Grund mancher Antworten einiger Leute hier fast schon meinen, ich hätte alleine durch meine Fragen bei manchen einen emotionalen Rubikon überschritten. Nicht jede Frage zu Yuneec-Produkten ist verwerflich. Und einen Thread gleich immer wieder schließen zu lassen, ist auch nicht gerade konstruktiv und wirft vor allem auch ein ganz merkwürdiges, sicherlich nicht beabsichtigtes, Bild auf einen Vorgang.)