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Yuneec, speziell H520 - Wifi 5GHz, und Ausnahmen für BOS

    • Regeln & Gesetze

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    • Hallo @Fan Tho Mass,
      ein toller Beitrag aber erlaube mir eine kleine Korrektur:

      Fan Tho Mass schrieb:

      Das ganze wird Ihnen erlaubt, durch §34 StGB
      Sorry aber das ist schlicht falsch, soweit es die StVO betrifft.
      Den Umweg über §34 StGB "Rechtfertigender Notstand" brauchst du nicht gehen.
      Diese Rechtskonstruktion wäre denkbar beim Türe eintreten.

      Vorbemerkung:
      § 38 StVO "blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht" sind fahrzeuggebundene Regeln

      § 35 STVO "Sonderrechte" sind personengebundene Regeln

      In der Regel sitzt eine § 35 Person in einem §38 Auto aber nicht immer (Zivilstreife)

      Wichtiger:
      Im § 35 STVO ist enumerativ, also abschließend, der Personenkreis genannt, der Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, also die Regeln der STVO übertreten darf.
      Deswegen braucht dieser Personenkreis den Nothilfefall gem. § 34 STGB nicht begründen.
      Es gibt Ausnahmen:
      Bis vor einigen Jahren waren im berechtigten Personenkreis gem. § 35 StVO bestimme Hilfsorganisationen, wie die Malteser oder die Johaniter nicht genannt.

      Das hatte zur Folge, das ein RTW (Rettungstransportwagen) des MHD zwar mit Blaulicht und Martinshorn fahren durfe aber sich an die STVO halten musste und dann mit eingeschalteten Wegerechten bei Rot an einer Ampel halten musste, weil die Person am Lenkrad keine Sonderrechte hatte.

      Das war natürlich ein untragbarer Zustand, den kein Verkehrsteilnehmer verstanden hat.

      Deswegen hat man schon vor Jahren in den § 35 STVO den Absatz 5a eingeführt:

      (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.


      Die Fälle, wo Nothilfe oder rechtfertigender Notstand nach dem STGB beansprucht werden sind andere.

      Beispiel:
      Da ist der Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr (nicht beamtet), der zum Einsatz gerufen wird und jetzt von seiner Arbeitsstelle zur Dienststelle eilt.

      Hierbei benutzt er seinen privaten Pkw und übertritt dabei die Regeln der StVO.

      Fährt schneller als erlaubt oder bei Rot über die Ampel und dummerweise kommt es dann zum Unfall oder auch nicht.

      Solche Fälle sind von den Gerichten entschieden worden und in vielen Fällen wurde der rechtfertigende Notstand gem. § 34 STGB anerkannt.

      Thomas, du als beamteter Feuerwehrmann, der du zum genannten Kreis in § 35 StVo zählst, dürftest in Zivilkleidung in deinem Privatfahrzeug zur Dienststelle eilen, wenn die sonstigen Vorraussetzungen des § 35 StVO gegeben sind insbesondere soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

      Ein Beamter ist immer im Dienst auch wenn er nackt unter der Dusche steht :thumbsup:
    • Fingadar schrieb:

      Perfi schrieb:

      Jetzt sollten wir uns wieder mit unseren Copter beschäftigen, es wird sonst etwas langweilig, zumindest für mich.
      Für Dich mag das so sein, aber für mich beispielsweise ist das Thema extrem interessant und die Diskussion sehr informativ. Mir ist gerade nicht ganz klar, warum man den Informationsaustausch beenden sollte, weil er für Einzelne nicht von Interesse ist.
      Danke auch an @Yuneec commercial für die eine oder andere sehr informative Aussage zu dem Thema.

      Viele Grüße,
      Stefan
      Weil das wie der Name schon sagt ein Drohnenforum ist, in den letzten Beiträgen ging es nur noch um rechtliche Reglungen für Sondereinsatzkräfte und hatte mit Drohnen gar nichts mehr zu tun.

      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • Perfi schrieb:

      Weil das wie der Name schon sagt ein Drohnenforum ist, in den letzten Beiträgen ging es nur noch um rechtliche Reglungen für Sondereinsatzkräfte und hatte mit Drohnen gar nichts mehr zu tun.
      Perfi ich gebe dir recht aber gebe zu bedenken das wir uns unter der Überschrift Regeln & Gesetze austauschen.
      Aufhänger ist sicherlich BOS und da sollten wir auch bleiben
    • Nachtrag für @Fan Tho Mass
      Auch die von dir genannten Grundrechtseingriffe, wie das Eintreten einer Tür (Unverletzlichkeit der Wohnung nach dem GG) brauchen nicht über den Notstandparagrafen gedeckelt werden.
      Als Feuerwehr bist du Teil der Ordnungsbehörde der Komune und es gilt das OBG (Ornungsbehördengesetz)

      § 1 OBG/ NW – Aufgaben der Ordnungsbehörden
      (1) Die Ordnungsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren (Gefahrenabwehr).


      Da musst du sogar tätig werden und handelst nicht in Nothilfe

      Du bist originär zur Gefahrenabwehr zuständig und berechtigt die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen
    • Ist doch OK. Aber was interessiert den normalen Hobby Piloten die gesetzlichen Reglungen für Sondereinsätze.
      Macht schon im Hobbybereich keinen Spaß mehr wenn man alle Rechte und Regeln beachten muss und im commerziellen Bereich wo sich das nochmal um einiges verschärft, kommt man doch gar nicht mehr zu fliegen.

      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • Perfi schrieb:

      Weil das wie der Name schon sagt ein Drohnenforum ist, in den letzten Beiträgen ging es nur noch um rechtliche Reglungen für Sondereinsatzkräfte und hatte mit Drohnen gar nichts mehr zu tun.
      Hast Du nicht ganz unrecht, ist aber normal, dass bei rechtlichen Themen die Diskussion etwas in die "Breite" geht.
      Ausgangspunkt war wohl die Bemerkung, dass Yuneec für BOS eine spezielle Software aufspielt, die einen schnelleren Verbindungsaufbau als für normale Nutzer (Yuneec spricht von 2-3 Minuten, in seltenen Fällen auch länger) ermöglicht.
      Die Frage, wie dies den möglich ist, auf welcher gesetzlichen Grundlage hier eine Ausnahme möglich ist -bisher nicht wirklich beantwortet- ,technisch -da sind wir schon etwas weiter, wissen zumindest 5Ghz.
      Ob man mit den 2-3 Minuten oder länger gut leben kann, muss jeder für sich selbst beantworten.
      Wenn Yuneec aber offensichtlich problemlos technisch in der Lage ist, diese Zeit deutlich zu reduzieren, finde ich es aber schon interessant, warum nicht alle Kunden in den Genuß kommen.
      Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären. Gibt es diese gesetzliche Ausnahme für BOS?
      Oder gibt es doch andere Gründe, so zu verfahren, wie aus Kostengründen, Marketing...was weiß ich? Von keinem anderen Hersteller ist mir so etwas bekannt. Aus Unwissenheit?
    • Moin,

      flexim schrieb:

      Ausgangspunkt war wohl die Bemerkung, dass Yuneec für BOS eine spezielle Software aufspielt, die einen schnelleren Verbindungsaufbau als für normale Nutzer (Yuneec spricht von 2-3 Minuten, in seltenen Fällen auch länger) ermöglicht.
      Flexim Du hast ofensichtlich etwas durcheinandergebracht.
      2-3 Minuten hat man ca. mit der normalen Software vom H520. Mit BOS Software ist man in unter 2 Minuten in der Luft. Immer davon aus gehend das man "normale" Frequenznutzung vorfindet. Auf einer Handymesse mit viel WLAN ist das sicher etwas mehr

      flexim schrieb:

      Wenn Yuneec aber offensichtlich problemlos technisch in der Lage ist, diese Zeit deutlich zu reduzieren, finde ich es aber schon interessant, warum nicht alle Kunden in den Genuß kommen.
      Womit wir wieder bei der Ausgangsfrage wären. Gibt es diese gesetzliche Ausnahme für BOS?
      Oder gibt es doch andere Gründe, so zu verfahren, wie aus Kostengründen, Marketing...was weiß ich? Von keinem anderen Hersteller ist mir so etwas bekannt. Aus Unwissenhei
      Der "normalsterbliche" Drohnenilot muss mit seiner Drohne sich an mehr Regeln/Gesetze halten als der BOS Pilot/Pilotin. Die BOS User hier im Forum haben ja schon Paragraphen genannt die da in Frage kommen könnten. Welche Gesetze wir hier im einzelnen nutzen um andere Gesetze zu "beugen" darf ich nicht der Öffentlichkeit veraten. Dies ist eine Interna die uns bei einigen Ausschreibungen dazu verholfen hat, uns gegen den Mitbewerb durchsetzen zu können. Das was wir tun ist mit Rechtsgelerten abgesprochen und von der Bundesnetzagentur geprüft.
      Dies hat nichts mit Kostengründen oder Marketing zu tun. Dies ist ein wichtiger Baustein mit dem wir einen unserer größten Kundenbereiche im kommerziellen Markt noch besser zufrieden stellen können.
      Ähnlich dem das wir eine eigene Philosophie haben was den Datenschutz angeht.

      Gruß Yuneec Team
    • Yuneec commercial schrieb:

      Welche Gesetze wir hier im einzelnen nutzen um andere Gesetze zu "beugen" darf ich nicht der Öffentlichkeit veraten.
      Ihr werdet mir langsam unheimlich hmm

      In der Regel läuft das doch so ab:
      • Eine Behörde macht eine Ausschreibung (ab einer bestimmten Summe EU weit) mit einer entsprechenden Leistungsbeschreibung für eine Drohne
      • Die Angeschriebenen schicken ein Angebot, Frist- und formgerecht
      • Die Behörde entscheidet sich für einen Anbieter und erteilt den Zuschlag
      Ihr liefert doch nur die Technik, BOS geprüft durch die Bundesnetzagentur , meinetwegen mit EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) Prüfung

      Dann habt ihr einen Wettbewerbsvorteil durch Rechtskenntnisse, die andere nicht haben?
      ...und die sind auch noch nicht öffentlich?

      Muss ich nicht verstehen oder?

      Ich kenne keine geheimen Gesetze aber die Konkurrenz hat Lücken in der Rechtskenntnis und ist zu dumm, die zu nenen, aber die sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden abgefragt ??

      Ich stelle mir das gerade so vor:
      " Liebe Firma Yuneec, wir würden gerne einen Kopter bei Ihnen kaufen aber sie müssen uns garantieren, das wir damit auch über ein Naturschutzgebiet fliegen dürfen"

      Hört sich blöd an aber ihr bietet mit eurem Produkt Rechte an, die andere nicht kennen oder haben?

      Und deswegen bekommt ihr den Zuschlag?

      Ich hab lange Jahre in meiner Behörde Ausschreibungen gemacht und auch beschafft.

      Die Rechtskenntnisse eines Anbieters, um sein Produkt zu bewerben und dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu bekommen, ist mir noch nicht untergekommen.
      Ich kaufe ein Produkt, eine Technik ein.
      Unter welchen rechtlichen Bedingungen sie eingesetzt wird, ist dann mein Bier bzw. meiner Behörde.

      Sorry, ich will keinem zu Nahe treten aber das ist für mich nicht nachvollziehbar, hatte schon fast gesagt "bullshit" aber solche Worte benutzen wir hier nicht.

      Wenn ihr die Technik/ Software eures Produktes nicht offenlegen wollt, ist das nachvollziehbar aber die obige Begründung ist völlig daneben.
    • Yuneec commercial schrieb:

      Dies hat nichts mit Kostengründen oder Marketing zu tun. Dies ist ein wichtiger Baustein mit dem wir einen unserer größten Kundenbereiche im kommerziellen Markt noch besser zufrieden stellen können.

      Marketing beschreibt ein Konzept der ganzheitlichen, marktorientierten Unternehmensführung zur Befriedigung der Bedürfnisse und Erwartungen von Kunden

      Marketing = Kundenzufriedenheit
    • Wahrscheinlich gehört es nicht hier her.
      Aber ich konnte es mir nicht verkneifen.
      Wir nutzen 4 verschiedene Kopter im wesentlichen für Photogrammetrie.

      Da einem das Erinnerungsvemögen ja manchmal einen Streich spielt, hab ich in den vergangenen Tagen mal die Zeit gestoppt, wie lang der Verbindungsaufbau dauert.

      Fernbedienung (App) hochgefahren, Zeit vom Einschalten des Kopters bis Livebild und Telemetriedaten verfügbar (1), weiter bis Homepoint gesetzt, GPS Ready (2):

      12 bis 15 sec.(1), 20 bis 25 sec.(2)

      Das Ganze unter unterschiedlichen Bedingungen und ohne mysteriöses "BOS" upgrade.
      Bei mir auf der Terrasse im Wohngebiet, auf einem Modellflugplatz in Ostfriesland...

      Mit einem RTK Kopter inklusiv Verbindungsaufbau zum Korrekturdienst (Sapos) GPS Status "fix":
      Zwischen 2 und 3 Minuten, bei "Kaltstart".

      Wie Yuneec bei Ausschreibungen besonders punkten kann, ist mir schleierhaft.

      Bevor jetzt wieder die Yuneec "Fans" auf mich einschlagen:
      Ich bedauere es sehr, dass Yuneec seit einiger Zeit ein Bild des Jammers abgibt.
      So toll, wie ich es finde, dass sich hier Yuneec Commercial den Fragen stellt, so unbefriedigend sind die Antworten.
      Auf der Intergeo werden meine Kollegen und ich uns schlau machen, insbes. über den H520RTK.
    • Moin,

      es gibt keine geheimen Gesetze oder so was. Es geht darum möglichst viele Gesetze zu kennen, zu nutzen und auch kreativ anzuwenden.
      Ich habe keine Ahnung ob wir besseres Rechtswissen haben als unsere Mitbewerber. Aber ich muss unser Wissen auch nicht weiter geben und dem Mitbewerber den "Steigbügel halten".

      Vielleicht wird es ja klarer wenn ich mal ein Beispiel aus einem anderen Bereich nenne wie wir vorgehen. Viele von Euch kommen aus der Ecke Modellflug und kennen das Problem, dass man auf einem offiziellen Modellflugplatz gewisse Auflagen vom Luftamt hat. Z.B. darf man dort (bei vielen Plätzen) nur fliegen wenn ein Flugleiter anwesend ist. Das bedeutet ich muss warten bis eine zweite Person da ist, bevor ich fliegen kann. Alleine fliegen ist nicht erlaubt. Ein Wildflieger braucht sich nicht um dieses Problem kümmern. Er fliegt wann er Lust hat er braucht nur die Erlaubnis des Grundstückseigentümmers.
      Zumindest bis 5kg hat der Wildflieger mehr Freiheiten als der jenige, der im Verein auf dem schönen Platz fliegen möchte.

      Jetzt kommt der Teil den ich "kreativ" nenne. Der Modellflugverein macht seinen Platz etwas größer. Kauft oder pachtet ein Stück Land dazu. Dann ist eigentlich schon alles passiert.

      Wenn ich nun alleine auf dem Platz bin und Modellflug machen möchte, gehe ich auf dieses zusätzliche Stück. Dies hat der Verein seinen Mitgliedern zur Nutzung frei gegeben, aber dem zuständigen Luftamt nicht als Modellfluggelände angegeben. In dem Moment ist das, was die Mitglieder dort tun "Wildfliegen". Alle Regeln die durch das Luftamt kommen sind so ausgehebelt.
      Selbst wenn das Stück optisch so aussieht als würde es zum Platz gehören. Den Modellflugplatz kann ich als Pilot sogar zm Landen nutzen. Das ist nach dem Gesetz dann eine Außenlandung und ich darf zur Bergung eines Luftfahrzeugs auch den Platz betreten. Eine Kröte muss man bei diesem Beispiel in Kauf nehmen. Es geht nur bis 5kg Abfluggewicht. Wer auf diesem Stück ein größeres Modell betreibt, begeht aber nur eine Ordnungswiedrigkeit die mit ca. 20,-€ bestarft ist. Die Versicherung (z.B. DMFV) greift auch, wenn ich mit einem 20 kg Modell beim Wildfliegen einen Unfall habe.

      Ich hoffe das Beispiel macht klar wie wir vorgehen. Wir sprechen solches Vorgehen mit Juristen ab und lassen die Bundesnetzagentur am Ende des Tages entscheiden.
      Gruß Yuneec Team
    • flexim schrieb:



      Fernbedienung (App) hochgefahren, Zeit vom Einschalten des Kopters bis Livebild und Telemetriedaten verfügbar (1), weiter bis Homepoint gesetzt, GPS Ready (2):

      12 bis 15 sec.(1), 20 bis 25 sec.(2)
      Hi Flexim,

      bei wie vielen Eurer Kopter bei diesem Test habt Ihr ein Tablett / Smartphone aus dem Tiefschlaf hochgefahren? Wir fahren immer ein 7" Tabellt hoch und müssen Android starten.

      Gruß Yuneec Team
    • "Viele von Euch kommen aus der Ecke Modellflug und kennen das Problem, dass man auf einem offiziellen Modellflugplatz gewisse Auflagen vom Luftamt hat. Z.B. darf man dort (bei vielen Plätzen) nur fliegen wenn ein Flugleiter anwesend ist. Das bedeutet ich muss warten bis eine zweite Person da ist, bevor ich fliegen kann. Alleine fliegen ist nicht erlaubt."

      Ich komme zwar nicht direkt aus dieser Ecke, in allen mir bekannten genehmigten Platzordnungen steht :
      Bei mehr als zwei anwesenden Piloten ist ein Flugleiter zu bestimmen.

      Alleine fliegen also kein Problem.
      Aber da können sich ja mal aktive Vereinsmitglieder äußern.
    • flexim schrieb:

      Ich komme zwar nicht direkt aus dieser Ecke, in allen mir bekannten genehmigten Platzordnungen steht :
      Bei mehr als zwei anwesenden Piloten ist ein Flugleiter zu bestimmen.

      Alleine fliegen also kein Problem.
      Aber da können sich ja mal aktive Vereinsmitglieder äußern.
      hi Flexim,

      deshalb hatte ich geschrieben

      Yuneec commercial schrieb:

      .... Z.B. darf man dort (bei vielen Plätzen) nur fliegen wenn ein Flugleiter anwesend ist.
      Dieses bei vielen Plätzen besagt: "es gibt auch andere Platzordnungen". Aber für mein Beispiel habe ich mir diese Formulierung gewählt.
      Warum es hier unterschiedliche Angaben gibt ist von vielen Faktoren abhänig. Hängt aber z.B. mit der Lage des Platzes zusammen und auch damit, das ein Luftamt ländersache ist. Und das jedes Bundesland / Luftamt Dinge anders entscheidet / auslegt wissen wir Drohnenpiloten ja wohl am besten ;)

      Gruß Yuneec Team