Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Yuneec, speziell H520 - Wifi 5GHz, und Ausnahmen für BOS

    • Regeln & Gesetze

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Perfi schrieb:

      Ich wollte nur sagen, 5Ghz ist nicht gleich 100% WLAN
      In dem Zusammenhang schon. Die Übertragung ist schließlich eine Breitband-Digitalverbindung, umgangssprachlich "WLAN".

      Hubsano schrieb:

      Das BMI hat für den Bereich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) eine sog. BOS- Richtlinie erlassen.
      Danke, aber in der Richtlinie geht es um ganz andere Frequenzen.
      WAS steht übrigens für "Wireless Access Systems", ist ein etwas bürokratischer Überbegriff für drahtlose Verbindungen.

      Yuneec commercial schrieb:

      Die Bundesnetzagentur hatte den H520 schon vor über einem Jahr auf dem Tisch und hat an unserer Übertragungstechnik und den genutzten Frequenzen nichts beanstandet.
      Die klare Aussage gleich zu Beginn hätte schon sehr viel Geschreibsel erspart :) Ich kann mir die Grundlagen jetzt schon zusammenreimen.

      Nur die Sache bzw. die Grundlage dieser "BOS"-Ausnahme ist mir immer noch nicht klar. (timmhennings Beiträge treffen meines Erachtens nicht zu. Ich kann mich im Regelbetrieb, der ja bei dieser BOS-Sonderlösung zu Grunde liegt, nicht auf besondere Kompetenzen im akuten Gefahrenfall zurückziehen)

      Viele Grüße,
      Stefan
    • hi Stefan,

      Fingadar schrieb:

      Ich kann mich im Regelbetrieb, der ja bei dieser BOS-Sonderlösung zu Grunde liegt, nicht auf besondere Kompetenzen im akuten Gefahrenfall zurückziehen)
      Es greift hier eine zweite Regel: Die Übung ist dem Einsatz gleichgestellt.
      Die legale Verwendung der BOS Software muss also immer im Rahmen einer Übung oder eines Einsatzes erfolgen. Bei allen Organisationen die mit dieser Software arbeiten, empfehle ich dringend ausschließlich in Dienstkleidung die Drohne zu nutzen.

      Gruß Yuneec Team
    • Fingadar schrieb:

      Perfi schrieb:

      Ich wollte nur sagen, 5Ghz ist nicht gleich 100% WLAN
      In dem Zusammenhang schon. Die Übertragung ist schließlich eine Breitband-Digitalverbindung, umgangssprachlich "WLAN".
      Mir ging es nur darum, das nicht alle gängigen Begriffe in einen Topf geworfen und gemixt werden wie z.B. WIFI in der Überschrift.
      WIFI ist ein Konsortium das sich nur mit der Zertifizierung von WLAN beschäftigt.

      Wi-Fi – Wikipedia


      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • Yuneec commercial schrieb:

      Die legale Verwendung der BOS Software muss also immer im Rahmen einer Übung oder eines Einsatzes erfolgen.
      Liebes @Yuneec commercial Team,
      das ist sicherlich ein wichtiger Hinweis aber nicht eure Baustelle.
      Ihr seid ein Zulieferer von Führungs- und Einsatzmittel für BOS- Behörden und nicht verantwortlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch.
      Selbst wenn ich mit der Polizei Yuneec Drohne Brötchen holen würde, hättet ihr das nicht zu verantworten.
      Auch bei einer Übung darf ich Sonderrechte (§ 35 StVO) und Wegerechte (§38 StVO) in Anspruch nehmen.
      So isses:
      " Die Übung ist dem Einsatz gleichgestellt."
      Alles geregelt, per Gesetz oder Erlass.
      Genau so wie Autohersteller oder Waffenhersteller nicht dafür verantwortlich sind, wie die Einsatzmittel verwendet werden.
      Diese Dinge sind auch nicht geheim , sondern öffentlich.
      In dieser Landtagsanfrage könnt ihr nachlesen, wieviel Kopter bei der Polizei in NRW im Einsatz sind (Stand 2017), wieviel davon von Yuneec sind, was sie gekostet haben, wann und wo sie eingesetzt wurden.
      MMD16-15089.pdf

      Ich denke , ihr seid weiterhin mit dem LZPD (Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW) im ständigen Gespräch und habt auch meines Wissens bereits weiter Drohnen ausgeliefert.
      Siehe entsprechende Fernsehberichte.
      Natürlich müssen eure Kopter über Frequenzen arbeiten, die nicht öffentlich zugänglich sind, das ist auch kein Geheimnis.
      Stellt euch vor, ich ermittle mit einer Drohne über eine normale 5 GHZ Frequenz und unten sitzt die zu überwachende Person und kann fröhlich über einen kleinen Monitor mit 5 GHZ Empfänger mit anschauen, wie sie gerade gefilmt wird.
      Das hilft nicht wirklich, um eine Straftat aufzuklären. crazy


      Yuneec commercial schrieb:

      empfehle ich dringend ausschließlich in Dienstkleidung die Drohne zu nutzen.
      Diese Empfehlung ist nicht haltbar.
      Wenn ich mein MEK
      Mobiles Einsatzkommando – Wikipedia
      welches in der Regel verdeckt ermittelt, in eine Uniform stecken würde, wäre der Einsatzzweck gefährdet.

      Also, macht euch keinen Kopp, alles ist gut :thumbup:
    • Ich weis gar nicht warum über FQ,s immer so ein Geheimnis gemacht werden muss
      Eigentlich gehören solche Daten zu den allgemeinen technischen Daten einer Sendeeinheit Die sollte ein Hersteller eigentlich nennen. Warum ein China Hersteller das nicht braucht ist mir schleirhaft. Geheimniss oder Marketing ?
      NA JA WAHRSCHEINLICH BEIDES aber eigentlich Quatsch. NUR MEINE MEINUNG
      VIELEICHT EINE Lösung für die, die es wissen wollen. ABER WAS WILL MAN MIT DEM WISSEN
      ACH JA DA WAR NOCH WAS ...Indentifizierung
      Wenn das messtechnische Gerät nicht zur Verfügung steht dann schaut doch mal hin und wieder bei in der nähe vorhadenen Funkmasten vorbei. So hin und wieder gibt es da Serviswagen die mit Scannern ausgestattet sind.
      Einmal nett Fragen ob die mal einen Scann von Eurer Drohne machen können.
      Interessant dabei Die Yuneec Teile sind schon trickie. Aber noch mal Wo für brauche man das
      Das was ich erwarte von Hersteller egal welcher. Es muss funktionieren. Egal wie.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Robodrone ()

    • Hi Hubsano,

      Du hast völlig Recht wenn Du sagst es ist nicht unsere Baustelle. Im Ernstfall wird nicht der Hersteller zur Verantwortung gezogen.
      Also habe ich ganz bewußt das Wort "empfehlen" genutzt. Ich kann keinen da draußen zwingen. Wenn es ein MEK, SEK oder sonstige Spezialeinheiten sind die Zivil operieren, dann ist (in der Regle) im EInsatz und in der Übung eine Kleidung festgelegt. Wenn für diese Aufgabe "zivil" angesetzt wird, ist das natürlich OK.

      Zwei Dinge noch zum drüber nachdenken warum wir Dienstkleidung empfehlen:
      1. Wir hatten den Fall wo eine Drohnenhalterhaftpflichtversicherung nicht zahlen wollte, weil die Einsatzkräfte nicht als solche erkennbar waren. Merke: Wenn eine Versicherung sich aus einer Forderung raus winden kann wird dies versucht.

      2. Sollte Hubsano nun mit einer BOS Drohne Brötchn fliegen gehen und es passiert was, wird unter anderem gefragt woher die BOS-Software auf der Drohne kommt? Deshalb schauen wir sehr genau hin wer von uns diese Software aufgespielt bekommt.

      Ich sage immer: "Drohne fliegen ist wie Blaulichtfahren. Du darfst Dich über Regeln hinwegsetzen...solange nichts passiert". Wenn was passiert wird immer genauer hingesehen. Dann wird der Pilot, die Technik, das Wetter, etc...genau beleuchtet. Dann ist es sehr hilfreich wenn der Pilot ordentlich Ausgebildet ist, einen klaren Einsatzbefehl hatte, etc.

      Gruß Yuneec Team
    • Yuneec commercial schrieb:

      Deshalb schauen wir sehr genau hin wer von uns diese Software aufgespielt bekommt.
      Es gibt ja klare Regeln, wer BOS Behörde ist oder nicht.
      Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – Wikipedia

      Ich denke, problematisch wird es, wenn private Sicherheitsdienste oder Ordnungsbehörden der Kommunen die BOS Technik verlangen.

      Insgesamt sind Drohnen ein Zugewinn für BOS Behörden.
      Nicht nur aus technischer Sicht sondern auch aus Kostengründen.
      Wenn ich früher eine vermisste Person suchen musste, habe ich Hundertschaften und ggf. den Polizeihubschrauber eingesetzt.
      Das kann ich heute mit einer Drohne wesentlich kostengünstiger und mit weniger Personal bei gleichem Einsatzerfolg erledigen.

      Wenn man bedenkt, das die NRW Polizei über eine Hubschrauberflotte von 6 Airbus H145 (frühere Bezeichnung : EC 145) im Wert von 65 Mill.€ verfügt und die Flugstunde geschätzte 5.000.-€ kostet und ich einige typische Einsatzfälle heute mit einer Drohne erledigen kann, ist der Einsatz von Drohnen auch letztlich eine Entlastung für den Steuerzahler.

      Ein nicht zu unterschätzendes politisches Argument für die Beschaffung und den Einsatz von Drohnen

      Wenn ich neue Technik einführen will, werde ich oft gefragt:
      Was kostet das und wie sind die Folgekosten?
      Wenn ich dann erkläre, das Kosten eingespart werden können, werden die Augen glänzend und das Teil wird beschafft. :thumbsup:
    • Viele Dinge im BOS-Bereich gehen heute mit einer Drohne, die früher gar nicht möglich waren. Oder nur unter erheblicher Komplikation oder Gefährdung von Menschen und Material.
      Das Innere einer einsturzgefährdeten Halle lässt sich mit einem Kopter alternativlos beurteilen. Der Gefahrgutunfall mit Radionukliden ist einfach aus der Ferne abmessbar (und führt im schlimmsten Falle dazu, dass ein Kopter in die Asse muss und Yuneec einen neuen verkaufen kann). Da muss keiner ran. Beurteilung der Personenströme auf einem Festival. Und so weiter. Die Drohne kann Sachen, die kann man anders schlecht lösen. Auch nicht mit PolHub.
      Wir fliegen viel BOS, und diese Software haben wir noch nicht vermisst. Bis das Briefing durch ist ist auch die Drohne einsatzbereit.
      So lasset die Gläser erklingen, die Welt ist von Lügen durchwirkt,
      Ein Hoch auf all jene die gingen, Hurra auf den nächsten der stirbt.
      (Battletech)
    • Ich glaube, diese Frage stellt sich nicht.

      LBT bedeutet "Listen before talk" aber dass nur nebenbei.

      Wenn eine RC Drohne, oder jedes andere RC Modell im 2,4 GHZ Bereich betrieben werden, dann gilt die oben genannte ETSI Norm.

      Wenn aber ein RC Kopter BOS tauglich gemacht wird, dann bedeutet dies auch, dass der Kopter die TETRA Funktechnik erhält.
      "TETRA-Funk" die digitale Methode für den Funkverkehr der BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
      TETRA befindet sich im 400 MHZ Bereich.
      Denke die 5 GHZ oder 2,4 GHZ Bereiche werden nicht mehr benutzt.

      Für diesen Bereich hat der ETSI auch eine eigene Norm entwickelt: EN 300 392-1 V1.6.0 (2019-08)
      en_30039201v010600a.pdf

      Die Norm hat 182 Seiten und ich hab sie nicht ganz gelesen.
      Ich denke, das ist die speziellere Regelung für BOS Drohnen, so das die EN 300 328 dann keine Anwendung findet.
      Ob da was über LBT drin steht?
      in den Definition of terms, symbols and abbreviations ist jedenfalls nichts zu finden.

      Gehe aber davon aus, dass sich die LBT Frage auch nicht stellt, weil dem Kopter im BOS Funk möglicherweise eine feste Frequenz zugewiesen wird und nicht im LBT Sinne eine freie Frequenz suchen muss.
    • @ Ul: Seit wann bricht denn in diesem besonderen Fall deutsches Recht EU Recht?

      Aber wenn, wie Du schreibst, 400 MHz als Sendefrequenz benutzt wird und 2,4 und 5,8GHz gar nicht dann ist die EN 00328 natürlich obsolet.

      Aber das müsste dann in jedem Fall an den Antennen solcher BOS Drohnen erkennbar sein.

      Im übrigen gilt der Frequenzplan der Bundesnetzagentur: bundesnetzagentur.de/SharedDoc…blob=publicationFile&v=12

      Übrigens, danke für die Aufklärung, dass LBT "Listen before Talk" heißt....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jstremmler ()

    • jstremmler schrieb:

      Übrigens, danke für die Aufklärung, dass LBT "Listen before Talk" heißt....
      Guten morgen Jürgen,
      das war nicht auf dich bezogen.
      Du weißt das selbstverständlich aber es gibt sehr viele hier, die zumindest mitlesen und mit einigen Abkürzungen nichts anfangen können.
      Deswegen ergänze ich ich Abkürzungen gerne mit der ausgeschriebenen Bedeutung meist in einem Klammervermerk.

      jstremmler schrieb:

      Seit wann bricht denn in diesem besonderen Fall deutsches Recht EU Recht?
      Jürgen, dass konnte ich nicht nachvollziehen.
      Wo hab ich das geschrieben?
      Helf mir mal in den Sattel
    • Hubsano schrieb:

      jstremmler schrieb:

      Übrigens, danke für die Aufklärung, dass LBT "Listen before Talk" heißt....
      Guten morgen Jürgen,das war nicht auf dich bezogen.
      Du weißt das selbstverständlich aber es gibt sehr viele hier, die zumindest mitlesen und mit einigen Abkürzungen nichts anfangen können.
      Deswegen ergänze ich ich Abkürzungen gerne mit der ausgeschriebenen Bedeutung meist in einem Klammervermerk.
      Ich kenne mich zwar mit Koptern und als Informatiker mit der Technik generell gut aus, kenne aber nicht jeden Fachbegriff und speziell nicht jede Abkürzung auswendig. Deshalb bin ich froh und dankbar für jeweilige Erklärungen oder ausgeschriebene Begriffe. Das trifft auf alle Bereiche im Leben mit denen ich in Berührung komme zu.
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • Moin,

      ein paar Antworten zur Klärung. Ich versuche das mal zu Erklären was in dieser Norm 300328 von uns als Hersteller verlangt wird.

      LBT (Listen before Talk) ist im 2,4GHz Bereich vorgeschrieben. Um das zu erklären muss man weiter ausholen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass man im 2,4GHz Bereich (wenn man mit 100mW in der EU) senden möchte muss man ein Kanalsprungverfahren anwenden. Laut Gesetz muss die Fernsteuerung 90% des zur Verfügung stehenden Frequenzbandes (2,400 bis 2,485GHz) nutzen. In diesem Bereich müssen mindestens 15 Kanäle belegt werden. Kanalabstand mind. 100kHz.
      LBT sagt im Prinzip aus: Bevor auf einem dieser 15 Kanäle gesendet werden darf, muss das System laufend ins Band hineinhorchen. Sollte ein vorher vereinbarter Kanal belegt sein, muss dieser ohne verschicken des Sendepakets übersprungen werden. Die LBT Regel ist nur gültig wärend des Betriebs. Während des Handshakes zwischen Drohne und Fernsteuerung kommt LBO (Listen before operate) zur Anwendung. Hier "hört" man in das Band hinein und legt dann anhand von den genutzen Bändern fest auf welchen Frequenzen kein Betrieb ist und wo man senden kann.

      Wie viele Kanäle man hier nutzt, kann der Hersteller selbst festlegen solange er die oben erwähnten Mindestanforderungen erfüllt. Bei uns ist das im 2,4GHz Bereich (nur Steuerung der Drohne) so, dass wir 23 Kanäle suchen die frei sind. Diese 23 Kanäle werden dann 68 mal in der Sekunde gewechselt. Sollte durch LBT festgestellt werden, dass ein Kanal doch belegt ist, so wird dieser übersprungen. Die Störung ist 1/68 Sekunde lang. Eine so kurze Störung würden wir alle zusammen nicht merken.
      Jedes mal wenn sich Drohne und Fernbedienung neu verbinden werden 23 neue Kanäle mit neuer Sprungreihenfolge festgelegt. Für vorsätzliche Störer wird es dadurch sehr schwierig die Steuerfunktionen bewusst zu stören. Rein rechnerisch können auf diese Art über 400 Drohen gleichzeitig betrieben werden.

      Ich hoffe ich habe das einigermaßen verständlich erklärt.

      @ Hubsano: Nein wir nutzen nicht den 400MHz Bereich bei Verwendung der BOS Software.

      Gruß Yuneec Team
    • Hallo @all,

      ich habe den Beitrag bis hier her verfolgt und möchte etwas zur Aufklärung beitragen.

      Es geht hier weniger um Frequenzen oder Frequenzbänder die von BOS genutzt werden als viel darum, was man wann darf und warum das so ist.

      Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben erfüllen "Hoheitliche Aufgaben".
      Um es mal mit meinem Worten auszudrücken sind das unter anderem:
      • Menschenleben retten und schützen
      • Sachwerte schützen/bergen
      • Strafverfolgung
      • und und und
      Um hoheitliche Aufgaben adäquat erfüllen zu können, müssen die Organisationen teilweise geltendes Recht brechen.
      Damit Sie sich dann nicht Strafbar machen, wird das ganze auch wieder rechtlich geregelt und nennt sich "Rechtfertigender Notstand" §34 StGB.

      Wie muss man das ganze jetzt verstehen, ein Beispiel:
      Eine Person erleidet einen Herzinfarkt. Damit nun Rettungskräfte schnellstmöglich zur verletzten Person kommen, da sonst mit großer Wahrscheinlichkeit der Tod droht, müssen die Rettungskräfte schneller fahren, über rote Ampeln fahren oder ein verkehrt herum in eine Einbahnstraße. Das ganze wird Ihnen erlaubt, durch §34 StGB. Dadurch würde sie dann ja gegen die StVO verstoßen. Dort ist geregelt, dass Wegerechte (§38 StVO) und Sonderrechte (§35 StVO) in Ansprung genommen werden dürfen.

      Ferner dürfen hier sogar die Rettungskräfte gegen das Grundgesetz verstoßen, Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) und in diese Wohnung einbrechen.

      Um das ganze jetzt auf einen Multicopterflug zu projizieren muss man wissen und verstehen, mit welchen Gesetzen man hier in Konflikt kommen kann.
      Zum einen wäre das die LuftVO, die jedoch einen BOS - Passus bereits inne hat und wo demnach eine Person die hoheitliche Aufgaben erfüllt, im Zuge des Auftrages gegen geltendes LuftVO-Recht zwar verstößt, dieses aber von der LuftVO wieder erlaubt.
      Weiter geht es mit Frequenzen. Um auch hier adäquat agieren zu können um zum Beispiel schnellstmöglich eine vermisste Person zu finden, ist es Einsatzkräften erlaubt, Frequenzen zu nutzen, die zum Beispiel privaten Personen gesetzlich verwert bleiben oder mit einer Sendeleitung zu senden, die gesetzlich für privaten Personen nicht gestattet sind.
      Um das mal einfach auszudrücken, mit meinen Worten:

      Fan Tho Mass schrieb:

      "Ein Menschenleben wiegt mehr als ein belegter Funkkanal des Wetterradars."

      Damit hier nicht jeder sagen kann, ich erfülle gerade eine hoheitliche Aufgabe, ist das ebenfalls klar geregelt.
      Nur Personen eines bestimmten Standes, in diesem Fall Beamte, dürfen diese ausführen, warum, weil ein Beamter zuvor geprüft wird und eine Probezeit von 5 Jahren auf sich nehmen muss. Bei freiwilligen Organisationen ist das etwas anders, diesen wird temporär die Befugnis erteilt.
      Zudem muss hier ein klarer Einsatzbefehl von einer zuständigen Stelle erteilt werden, diese entscheidet ob es sich um eine hoheitliche Aufgabe oder um einen Arbeitsauftrag handelt.

      Ihr seht, dass ganze ist recht komplex, das ist mit sehr viel Rechtswissen verknüpft und auch nicht einfach mal so daher geschrieben.

      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • @Fan Tho Mass

      So richtig Deine Intention ist, so schlecht ist ausgerechnet Dein Beispiel. Denn ausgerechnet beim Rettungsdienst streiten sich alle möglichen Institutionen. Behörden, Gerichte und Einrichtungen bundeslandübergreifend bis zur EU hinauf, ob der Rettungsdienst an sich eine hoheitliche Aufgabe ist oder nicht.
      Feuerwehr und Sicherheitsdienste ja, Rettungsdienst-Orgnaisationen vielleicht - je nach Dem, wen in welchem Bundesland Du fragt, vielleicht oder auch nicht.

      Viele Grüße,
      Stefan
    • Perfi schrieb:

      Jetzt sollten wir uns wieder mit unseren Copter beschäftigen, es wird sonst etwas langweilig, zumindest für mich.
      Für Dich mag das so sein, aber für mich beispielsweise ist das Thema extrem interessant und die Diskussion sehr informativ. Mir ist gerade nicht ganz klar, warum man den Informationsaustausch beenden sollte, weil er für Einzelne nicht von Interesse ist.

      Danke auch an @Yuneec commercial für die eine oder andere sehr informative Aussage zu dem Thema.

      Viele Grüße,
      Stefan