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Yuneec, speziell H520 - Wifi 5GHz, und Ausnahmen für BOS

    • Regeln & Gesetze

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    • Yuneec, speziell H520 - Wifi 5GHz, und Ausnahmen für BOS

      Hallo allerseits,

      hier ein neues Thema, entsprechend dem Wunsch von @Yuneec commercial , für eine Frage, die in einem anderen Thread aufgetaucht ist:

      Soweit ich verstanden habe, benutzt der H520 ja das 5GHz-Band für die Videoübertragung. In Frage kommt ja nur der Bereich 5470-5725Mhz, denn nur da ist Outdoorbetrieb zulässig. In diesem Bereich sind bestimmte Regularien wie LBT vorgeschrieben.

      Wiederum sagt da aber die Bundesnetzagentur explizit: „7. Die Funkübertragung zwischen WAS/WLAN-Funkstellen an Bord von in der Luft befindlichen Luftfahrzeugen (einschließlich unbemannten Luftfahrzeuge) und Funkstellen außerhalb von Luftfahrzeugen ist nicht gestattet.“ (siehe vfg 181/2018)
      Wie und wo gilt diese Regelung für Yuneec nicht, denn genaus das ist ja die Videoübertragung von UAV zu GCS?

      Für H520-Systeme von BOS-Organisationen bietet Yuneec ja auch eine besondere Firmware. Mich würde auch mal interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage da aber einer BOS-Organisation das Ignorieren von Mechanismen wie LBT gestattet sein soll?

      Die Frage ist auch in sofern interessant, da sie auch noch andere Systeme betreffen würde.

      Vielen Dank für eine Antwort,
      Stefan
    • Das ist leider jetzt eine mehr als nichtssagende Antwort.

      Der erste Teil meiner Frage hat mit dem BOS-Bereich sowieso gar nichts zu tun. Ich würde gerne wissen, wie die zitierte Regelung der Bundesnetzagentur im Fall von Yuneec keine Anwendung finden braucht.

      Die Strafprozessordnung hat primär auch mal gar nichts zu tun, ob eine technische Einrichtung oder ein Gerät gewisse rechtliche Regularien erfüllt oder nicht. Mich interessiert handfest, woraus Sonderregeln abgeleitet werden.

      Wenn Du Dir so sicher bist, dann nenne mir doch mal einfach exemplarisch und beispielhaft eine einzelne Stelle in einem Gesetz, das thematisch dazu passt. Aber bitte kein „Such selbst“, das ist in Foren in der Regel nur eine Umschreibung für „habe ich schon mal gehört, aber keine Ahnung, wo es steht“.
      Ich bin thematisch nicht ganz unvorbelastet, trage die alte Berufsbezeichnung Rettungsassistent, bin u.a. vom LBA auch anerkannter Prüfer für den Kenntnisnachweis §21d LuftVO, und mache Schulungen u.a. für den BOS-Bereich.

      Viele Grüße,
      Stefan
    • Moin,

      das Thema ist riesig und sehr komplex. Ich hatte vorgewarnt ;-). Wir reden hier nicht über Bundesrecht, deutsches Recht oder so. Es geht um EU-Recht. Das nur als Ergänzung denn eigentlich ist der Bereich "Bundesrecht" falsch gewählt. Aber mangels alternative auch verständlich.
      Zunächst nutzen wir 2,4 GHz und 5,8 GHz für den H520. Für beide Bänder gibt es unterschiedliche Regeln und müssen getrennt betrachtet werden.

      Zunächst mal eine Versändnisfrage

      Fingadar schrieb:

      Hallo allerseits,

      hier ein neues Thema, entsprechend dem Wunsch von @Yuneec commercial , für eine Frage, die in einem anderen Thread aufgetaucht ist:

      Soweit ich verstanden habe, benutzt der H520 ja das 5GHz-Band für die Videoübertragung. In Frage kommt ja nur der Bereich 5470-5725Mhz, denn nur da ist Outdoorbetrieb zulässig. In diesem Bereich sind bestimmte Regularien wie LBT vorgeschrieben.

      Wiederum sagt da aber die Bundesnetzagentur explizit: „7. Die Funkübertragung zwischen WAS/WLAN-Funkstellen an Bord von in der Luft befindlichen Luftfahrzeugen (einschließlich unbemannten Luftfahrzeuge) und Funkstellen außerhalb von Luftfahrzeugen ist nicht gestattet.“ (siehe vfg 181/2018)
      Wie und wo gilt diese Regelung für Yuneec nicht, denn genaus das ist ja die Videoübertragung von UAV zu GCS?

      Für H520-Systeme von BOS-Organisationen bietet Yuneec ja auch eine besondere Firmware. Mich würde auch mal interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage da aber einer BOS-Organisation das Ignorieren von Mechanismen wie LBT gestattet sein soll?

      Die Frage ist auch in sofern interessant, da sie auch noch andere Systeme betreffen würde.

      Vielen Dank für eine Antwort,
      Stefan
      Wo steht geschrieben dass nur Frequenzen von 5470-5725MHz genutzt werden dürfen? Du zitierst dann das vfg 181/2018 aber das konnte ich so nicht finden. Meintest Du evtl vfg. 151/2018?
      2010_07_WLAN_5GHz_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=7
      Denn dort sind die von Dir genannten Frequenzen aufgeführt. Aber eben auch nur diese.

      Der eigentliche 5,8GHz Bereich wird in mehrere Bänder unterteilt. Das Band A geht los bei 5865MHz es folgen Band B, Band E, Band F und das Race Band. Diese Bänder sind unterschiedlich nutzbar. z.B. ist das Band E bei uns nicht erlaubt. Andere Bänder sind teilweise nur erlaubt.


      Gruß Yuneec Team
    • Fingadar schrieb:

      benutzt der H520 ja das 5GHz-Band für die Videoübertragung.
      Fast jeder Kopter bentzt für den Videobereich eine Frequenz im 5 GHZ Bereich, zugelassenermaßen.
      Yuneec bildet da keine Ausnahme.

      Um diese Verfügung geht es wohl:
      2010_07_WLAN_5GHz_pdf.pdf


      Fingadar schrieb:

      7. Die Funkübertragung zwischen WAS/WLAN-Funkstellen an Bord von in der Luft befindlichen Luftfahrzeugen (einschließlich unbemannten Luftfahrzeuge) und Funkstellen außerhalb von Luftfahrzeugen ist nicht gestattet.“
      Wenn man das so liest, dürfte ja keinem einziger RC Kopter mit einer 5GHZ Übertragung, egal welchen Herstellers, zulässig sein.
      Aber die fliegen ja bekanntlich unbeanstandet.

      Deswegen vermute ich, das mit der Aussage in Ziff. 7 der Vfg. etwas anderes gemeint ist.

      Ich würde bei der Bundesnetzagentur anrufen und das hinterfragen.

      Bundesnetzagentur -
      Kontakt


      Fingadar schrieb:

      auf welcher rechtlichen Grundlage da aber einer BOS-Organisation das Ignorieren von Mechanismen wie LBT gestattet sein soll?
      Das BMI hat für den Bereich Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) eine sog. BOS- Richtlinie erlassen.

      Vielleicht kann dort deine Frage beantwortet werden.

      BOS-Funkrichtlinie..pdf

      Noch ein Hinweis zum Schluß:
      Viele Bezeichnungen, wie:

      • LBT
      • UAV
      • GCS
      • BOS
      sind vielen Usern hier "spanische Dörfer"

      Ich habe z. B im gesamten Internet gesucht und nichts daruber gefunden, was in dem Begriff WAS/ WLAN Funkstelle das "WAS" bedeutet.

      Kannst du das aufklären?
    • Hier ein exemplarisches Beispiel:

      wir nutzen gegebenenfalls einen IMSI-CATCHER, dessen Benutzung in Deutschland verboten ist! Gedeckelt wird diese Maßnahme durch einen richterlichen Beschluss bzw. durch Paragraph 100 ff Strafprozessordnung! Und ja, es geht hier um Mobilfunknetze! Wie gesagt exemplarisch! Auch die Polizeigesetze ermächtigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu „verbotenen“ Dingen, sofern diese nicht in anderen Gesetzen geregelt werden. Aber wie gesagt das kann man alles ergoogeln.
    • Ich bin in dem Fall ja froh, wenn ich daneben liege. Sorry, mein Fehler: Ich meine natürlich die 151/2018: Bundesnetzagentur -
      Homepage - WLAN bei 5 GHz

      In dem Dokument sind die für digitale Übertragung freigegebenen Frequenzen aufgelistet, zumindest verstehe ich das so. Und auch die damit verbundenen Einschränkungen.

      Die „Bänder“, also B, E, F und Race sind ja Begriffe aus der analogen Übertragung mit maximal 25mW Eirp. DiehBen mit WLan eigentlich ja nichts zu tun. Der Frequenzbereich dieser „Bänder“ sind meines Wissens für digitale Breitbandübertrageung (Wlan) gar nicht zugelassen, oder liege ich da falsch?

      Danke,
      Stefan
    • timmhenning schrieb:

      „verbotenen“
      Na ja, eine etwas "schräge" Formulierung aber das PoLG NRW regelt z. B. in § 20a Abfrage von Telekommunikations- und Telemediendaten.
      Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW

      Jedes Polizeigesetz ist ein Gesetz zur Gefahrenabwehr.
      Da werden Maßnahmen zu einem Zeitpunkt getroffen, wo noch nix passiert ist, damit nix passiert.

      Wenn es um Strafverfolgung geht, ist die StPO zuständig.
      § 100a StPO Telekommunikationsüberwachung


      § 100a StPO Telekommunikationsüberwachung - dejure.org
      Dies darf aber nur bei schwerwiegenden Straftaten geschehen (sind aufgeführt) und bedarf der richterlichen Anordnung.

      Ich hoffe, das war nicht zu ausschweifend aber es waren ja konkrete Angaben gewünscht.

      Irgendwelche Frequenzen oder Kanäle sind in diesen Gesetzen nicht geregelt.
      Da gelten die BOS Richtlinien.

      Dies nur am Rande und jetzt zurück zum Thema :thumbup:
    • hi Fingadar

      Bundesnetzagentur schrieb:

      Allgemeinzuteilung von Frequenzen in den Bereichen 5150 MHz - 5350 MHz und 5470 MHz - 5725 MHz für Funkanwendungen zur breitbandigen Datenübertragung, WAS/WLAN („Wireless Access Systems including Wireless Local Area Networks“)
      in der 151/2018 geht es nur um die oben genannten Frequenzen. Hat also nichts mit anderen Frequenzen zu tun. und der Absatz 7. regelt nur, welche von diesen Frequenzen für den Outdoorbereich zulässig sind.


      Fingadar schrieb:

      Die „Bänder“, also B, E, F und Race sind ja Begriffe aus der analogen Übertragung mit maximal 25mW Eirp. DiehBen mit WLan eigentlich ja nichts zu tun. Der Frequenzbereich dieser „Bänder“ sind meines Wissens für digitale Breitbandübertrageung (Wlan) gar nicht zugelassen, oder liege ich da falsch?
      Ja, das sind die Bänder die z.B. die FPV Jungs nutzen. Also Livebildübertragung von Drohne an den Boden (in dem Fall Videobrille). Legal mit 25mW.

      Aber noch haben wir kein Wort über Übertragungsverfahren, Sendeleistung, alternativen Frequenzen etc. gesagt. Und genau hier trennt sich die Spreu von Weizen. Mein Problem ist, ich kann hier nicht in alle Tiefen unserer Technik einsteigen. Das sind teilweise Internas und wir wollen doch nicht dem Mitbewerb Hinweise geben was wir, wie genau machen und wie wir uns trotz Paragraphendschungel einigermaßen gut bewegen können.

      Gruß Yuneec Team

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Yuneec commercial ()

    • Hallo Perfi,
      Du hattest doch geschrieben "vielleicht arbeitet die Konkurrenz mit einer generellen BOS Freigabe". (wenn es denn so etwas gibt)
      Und das war eine der Kernfragen in der Diskussion, die bisher nicht beantwortet wurde.
      Ich denke man könnte mal darüber nachdenken, was Yuneec bei diesem upgrade wirklich macht, ein Anhaltspunkt wurde ja im letzten Yuneec Beitrag geliefert.
    • Nur soviel. DJI hat viele Millionen in das Lightbridge System gesteckt. Finanziert von der Volksrepublik China.
      Und dass nur Yuneec das Problem mit den G5 Frequenzen hat, stimmt so auch nicht.
      Festzuhalten und zu respektieren ist, dass Yuneec sicherlich gute Techniker hat und wir uns nicht anmaßen sollten, hier spöttisch zu belehren.
    • flexim schrieb:

      Hallo Perfi,
      Du hattest doch geschrieben "vielleicht arbeitet die Konkurrenz mit einer generellen BOS Freigabe". (wenn es denn so etwas gibt)
      Und das war eine der Kernfragen in der Diskussion, die bisher nicht beantwortet wurde.
      Ich denke man könnte mal darüber nachdenken, was Yuneec bei diesem upgrade wirklich macht, ein Anhaltspunkt wurde ja im letzten Yuneec Beitrag geliefert.
      Natürlich kannst Du darüber nachdenken, ändert aber nichts.
      Einen Anhaltspunkt kann ich nicht erkennen. Ich kann Dir aber sagen wie ich es machen würde.
      A Version aufspielen, wenn das H520 geht.
      Gruss Perfi

      PS. Ich habe aber auch geschrieben, daß der Satz nicht ganz ernst gemeint ist.
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Perfi ()

    • Fingadar schrieb:

      Mich würde auch mal interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage da aber einer BOS-Organisation das Ignorieren von Mechanismen wie LBT gestattet sein soll?

      Perfi schrieb:

      @Fingadar, Du hast Recht die rechtliche Grundlage würde mich auch interessieren.
      Aus Deinem Beitrag hatte ich gefolgert, dass Du auch darüber nachdenkst, was hinter dieser BOS Geschichte steckt.
      Ich wollte auch in keiner Weise spöttisch Yuneec Techniker belehren, die wissen das alles tausendfach besser als ich, der Laie auf dem Gebiet ist.
      Warum ich ocusync und lightbridge erwähnt habe? Yuneec sprach im post davon, dass nicht nur die Frequenzen eine Rolle spielen, sondern auch wie man sie nutzt. Und die einzigen Stichworte die mir dazu eingefallen sind, waren eben..., die z.B. andere Übertragungsprotokolle und was weiß ich nutzen, um die Verbindungsherstellung zu beschleunigen und Konstanz zu verbessern, wenn ich das richtig verstehe.
      Nichts liegt mir ferner, als hier eine Auseinandersetzung zwischen DJI und Yuneec Anhängern zu provozieren, da ich über Jahre zufriedener Yuneec Kunde (Q500 Serie) war, sowohl bezügl. des Produktes als auch des Service.
      Für die technisch interessierten, die mehr als ich von der Materie verstehen, stelle ich hier trotz des "Gegenwindes" mal einen link ein.
      drone-zone.de/dji-ocusync-2-0-…cusync-lightbridge-guide/
      Einfach mal ignorieren, dass sich der Artikel auf ein DJI Produkt bezieht.
    • Hallo flexim,
      darauf habe ich eigentlich gewartet, DJI + Yuneec das immerwaehrende Thema.
      Ja, ich bin Yuneec Fan aber Du wirst keinen Beitrag von mir finden wo ich mich über DJI auslasse. Im Gegenteil ich finde, wie ich auch schon geschrieben, das beide Hersteller auf Grund der unterschiedlichen Konzepte für mich nicht vergleichbar sind.
      Gruss Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • Moin,
      schön, dass hier so fleißig diskutiert wird. Von mir aus kann gerne DJI oder ein anderer Hersteller in die Diskussion mit einfließen. Wir haben hier keine Berührungsängste. Ich selbst habe in meiner beruflichen Vergangenheit für und mit unterschiedlichen Herstellern gearbeitet (auch DJI). Werde mich aber hüten zum Mitbewerber als Sprachkanal von Yuneec in diesem Forum eine Einschätzung zu schreiben oder abzugeben.

      Vielleicht noch einen Hinweis.
      Die Bundesnetzagentur hatte den H520 schon vor über einem Jahr auf dem Tisch und hat an unserer Übertragungstechnik und den genutzten Frequenzen nichts beanstandet.

      Gruß Yuneec Team