Hallo nach Sachsen,
da ich im Rahmes eines Kurzurlaubs in Leipzig gern auch ein paar Videos vom Volkerschlachtdenkmal machen moechte versuche ich gerade die rechtlichen Bedingungen zu pruefen.
Gefunden habe ich das:
airclip.de/de/blog/2018-02-05/…gung+f%C3%BCr+Sachsen+2.0
1) Kann mir jemand sagen ob das noch gueltig ist?
2) Ich weiss das das Voelkerschlachdenkmal genau an der Grenze der NFZ des Herzzentrums steht. Mich interessiert da eher die Vorderseite mit dem "Wasserbecken"
Hat hier jemand schon neuere Erfahrungen mit speziellen rechtlichen Anforderungen an der Stelle?
Danke
da ich im Rahmes eines Kurzurlaubs in Leipzig gern auch ein paar Videos vom Volkerschlachtdenkmal machen moechte versuche ich gerade die rechtlichen Bedingungen zu pruefen.
Gefunden habe ich das:
airclip.de/de/blog/2018-02-05/…gung+f%C3%BCr+Sachsen+2.0
1) Kann mir jemand sagen ob das noch gueltig ist?
2) Ich weiss das das Voelkerschlachdenkmal genau an der Grenze der NFZ des Herzzentrums steht. Mich interessiert da eher die Vorderseite mit dem "Wasserbecken"
Hat hier jemand schon neuere Erfahrungen mit speziellen rechtlichen Anforderungen an der Stelle?
Danke