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Rund eine Million Drohnen werden künftig im Himmel über Deutschland schwirren

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    • denkMAL schrieb:

      Nein, ich sehe das von der gegenteiligen Sicht - ich darf durchaus das Grundstück meines Nachbarn überfliegen - völlig legal. Woher bitte will dieser wissen das mir so eine Genehmigung nicht vorliegt ? Ich finde diese pauschalen Aussagen immer kritisch ....

      Wenn allerdings mein Nachbar meinen Kopter mit dem Handtuch "runterholt" macht er dieses wahrscheinlich zu Recht, denn ich befürchte dieser Flug war dann nicht legal.
      Weil Du eine Erlaubnis nur dann hättest, wenn Du die Zustimmung Deines Nachbarn in nicht zumutbarer Weise hättest einholen können. Wenn der also nicht einmal von Deinem Vorhaben wusste, dürfte Deine Argumentation zerplatzen wie eine Seifenblase.
    • Evtl sollte man hier mal aufhoeren Faelle zu konstruieren um die eigene Meinung durchzusetzen. Das koennen Anwaelte viel besser.

      Es ging bei dieser Diskussion nur darum ob das Ueberflugverbot ueber Wohngrundstuecke durch besondere Regelungen umgangen werden kann. Lt meinem Verstaendnis dieser Allgemeinverfuegung kann es das.

      Es wird dabei nicht differenziert zwischen privaten oder gewerblichen Fluegen. Nicht immer geht es nur um das private Grundstueck mit Einfamilienhaus sondern allgemein um Wohngrundstuecke. Da koennen auch mehr als eine Partei drauf wohnen. (Manchmal hilft bei solchen Diskussionen auch der Blick ueber den Tellerrand - sofern man die noetige Groesse dafuer hat)

      Interessant ist der Aspekt das ich eben auch mit Koptern ueber 250g bis 2kg ueber (und naeher als 100m neben) Wohngrundstuecken fliegen kann. Es wird die optische und akustische Uebermittlung nicht per se verboten sondern unter Beruecksichtigung der Privatspaehre eingeschraenkt erlaubt.

      Im angefuehrten Fall in Sachsen ist das mit einer Allgemeinverfuegung erlaubt die nicht mal eines gesonderten Bescheides bedarf sondern nur meiner Erklaerung als Steuerer das ich mich daran halte.

      Genau so stelle ich mir den Umgang mit Behoerden vor. Einfache Regelungen mit etwas gesundem Menschenverstand.

      ... und nicht in jedem Buerger den Feind der Behoerde sehen und bis aufs letzte Komma kontrollieren und gaengeln ...
    • Hier noch ein interessanter Fall aus Jan. 2017:

      Auto prallt gegen Drohne auf der Autobahn

      Germering: Auto prallt gegen Drohne auf der Autobahn - SPIEGEL ONLINE

      Haftungsrechtliche Konsequenz:

      Haftung bei Kollision mit Drohne - SKW Schwarz

      frickelkram schrieb:

      Es wird dabei nicht differenziert zwischen privaten oder gewerblichen Fluegen.
      hier bei diesem Fall offensichtlich doch obwohl ich der Argumentation nicht folgen kann:
      Ob als Hobby oder Gewerblich, das Gefahrenpotential dürfte das gleiche sein.
    • ... so langsam glaube ich man will mich hier mit Absicht falsch verstehen und reisst Zitate aus dem Zusammenhang bloss um weiter die eigene Meinung durchsetzen zu koennen

      Whataboutism in Reinstform.

      In der von mir verlinkten und hier schon mehrmals erwaehnten Allgemeinverfuegung wird beim Thema "Wohngrundstuecke" an keiner Stelle privat oder gewerblich unterschieden.

      Ob ein Gericht das im Schadensfall anders sieht interessiert bei Erlaubnis oder Verbot des Ueberflugs erstmal kein bisschen.
    • frickelkram schrieb:

      so langsam glaube ich man will mich hier mit Absicht falsch verstehen
      Es geht doch gar nicht um dich und keiner zweifelt deine Worte an.
      Wie bist du den drauf?

      frickelkram schrieb:

      bloss um weiter die eigene Meinung durchsetzen zu koennen
      Ich habe einen Sachverhalt, eine Pressemitteilung hier eingestellt und keine eigene Meinung.
      Die Überschrift dieses Themas lautet:
      Rund eine Million Drohnen werden künftig im Himmel über Deutschland schwirren

      und dazu habe ich einen Beitrag geliefert.

      jetzt komm mal wieder runter


      frickelkram schrieb:

      reisst Zitate aus dem Zusammenhang
      Belege mir bitte, welches deiner Zitate durch meinen Beitrag aus dem Zusammenhang gerissen wurde?
    • Hubsano schrieb:

      Hier noch ein interessanter Fall aus Jan. 2017:

      Auto prallt gegen Drohne auf der Autobahn

      Germering: Auto prallt gegen Drohne auf der Autobahn - SPIEGEL ONLINE

      Haftungsrechtliche Konsequenz:

      Haftung bei Kollision mit Drohne - SKW Schwarz

      frickelkram schrieb:

      Es wird dabei nicht differenziert zwischen privaten oder gewerblichen Fluegen.
      hier bei diesem Fall offensichtlich doch obwohl ich der Argumentation nicht folgen kann:Ob als Hobby oder Gewerblich, das Gefahrenpotential dürfte das gleiche sein.

      Aha

      ... der geneigte Leser kann sich bestimmt seine eigene Meinung bilden.