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Mantis q und NFC

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    • Mantis q und NFC

      Hallo zusammen
      Ich habe seit November letzten Jahres eine Mantis q und bin sehr zufrieden mit dem Kopter.

      Seit April bin ich auf einem Campingplatz bei Meerbusch am Rhein und befinde mich in dem kontrollieren Luftraum vom Düsseldorfer Flughafen.
      DFS und noch andere APPs geben mir mit einer maximalen Flughöhe von 50m grünes Licht.
      Aber meine Mantis q startet nicht und meldet „Flugverbotszone“. ???
      Nach einigen Wochen verzweifelten einstellungsversuchen habe ich dann mal bei Yuneec in KK angerufen.

      Yuneec blockiert absichtlich also auch willkürlich auch den kontrollieren Luftraum der Mantis q.
      Sie wollen damit verhindern das ein Yuneec-Kopter in Flugverbotszonen eindringen und negative Medienberichte entstehen.

      Ich bin da jetzt richtig sauer.
      Ist jeder Yuneec Mantis q Besitzer ein Vollhonk ?

      Was meint ihr dazu ?
      Soll ich den Kopter zurückschicken ?
      LG Hermann chinese
    • Hallo

      Meerbusch am Rhein ist für alle ein NOGO TO Fly. ( KONTROLIERTER LUFTRAUM )
      Das gilt für deine Mantis Q wie für alle anderen MultiCopter.
      Egal ob manche APP hier 50m angibt.
      Im Umkreis von 1.5 km um einen Flughafen hat ein RC Fluggerät nicht zu suchen.
      Es gibt zwar ein Modell Sport Verein in Meerbusch am Rhein die haben aber eine Genehmigung und müssen jeden Betrieb vorher anmelden am Airport Düsseldorf.

      Ich geh mal davon aus das der Campingplatz gegenüber Kaiserswerth ist.

      Warum möchtest Du den dort Fliegen ?
      Geht nicht gibts nicht! :thumbsup:
    • Ich atme taeglich Luft aus dem kontrollierten Luftraum. Jede App sagt mir das ich bis 50m hoch darf. Die entsprechenden Karten und Verordnungen uebrigens auch. Bei den dicken Dingern die hier drueber fliegen finde ich das auch ziemlich sinnvoll.

      Vom naechsten grossen Airport bin ich Luftlinie ueber 10km weg.

      Die genannten Argumente eines Herstellers kann ich mit viel gutem Willen verstehen. Aber niemals akzeptieren.

      Fuer mich waehre das ein Gewaehrleistungsgrund.

      Als naechstes darf ich mit irgendeinem Auto nur noch 80 km/h fahren weil der Hersteller findet das ein paar Idioten zu daemlich sind ...
    • Hermann M. schrieb:

      Was meint ihr dazu ?
      Soll ich den Kopter zurückschicken ?
      Unbedingt! Wenn du mehr als 1.5km vom Airport weg bist und 100m vom Rhein, dann darfst du bis 50m fliegen. Wenn das der Mantis nicht tut liegt ein Magel vor.
      Ich habe mein H Plus auch letztes Jahr zurückgeschickt weil ein Feature nicht richtig funktioniert hat.
    • Pixhai schrieb:

      Hermann M. schrieb:

      Was meint ihr dazu ?
      Soll ich den Kopter zurückschicken ?
      Unbedingt! Wenn du mehr als 1.5km vom Airport weg bist und 100m vom Rhein, dann darfst du bis 50m fliegen. Wenn das der Mantis nicht tut liegt ein Magel vor.Ich habe mein H Plus auch letztes Jahr zurückgeschickt weil ein Feature nicht richtig funktioniert hat.
      Nein, da liegt kein Mangel vor, denn Yuneec gibt an in den FAQ zum Mantis Q vorab an, dass NFZ einprogrammiert sind.
      Auch die sogenannten Kontrollzonen sind zunächst NoFlyZonen, wo man aber dennoch unter bestimmten Voraussetzungen fliegen darf.

      Beim Mantis Q handelt es sich im ein Consumerprodukt, welcher ohne Kenntnisnachweis geflogen werden darf. Ich schätze, dass jemand, der einen Mantis Q fliegt, keinen Kenntnisnachweis für den gewerblichen Betrieb machen wird, nur um in einer Kontrollzone zu fliegen. Denn von mir wurden bisher für Flüge in Kontrollzonen der Kenntnisnachweis und die Versicherungspolice verlangt.

      @Pixhai
      Bitte auch korrekterweise angeben, unter welchen Voraussetzungen man im kontrollierten Luftraum fliegen darf.
      Nicht nur darfst Du, sondern, darfst Du nur, wenn:
      • Für Aufstiege von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsysteme ist, abhängig vom Aufstiegsort, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.
      • Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt: 1,5 km.
      • Der Flugbetrieb findet nur in direkter Sichtweite des Steuerers statt. (Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.)
      • Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten.
      • Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen, vorrangig durch die Verringerung der Flughöhe oder durch Landung.
      • Maximales Gewicht der Flugmodells: 5 kg
      • Maximales Gewicht des unbemannten Luftfahrzeugs: 25 kg
      • Maximale Flughöhe des Flugmodells: 50 m
      • Maximale Flughöhe des unbemannten Luftfahrzeugs: 50 m


      Gruß
      Fan Tho Mass
      Hier meine neuste Videosreihe:
      NEU: Yuneec - Typhoon H Plus
    • Fuer die Kontrollzonen der von der DFS betreuten Flugplaetze gilt eine Allgemeinverfuegung:

      dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnen…0in%20Flughafenn%C3%A4he/

      Es handelt sich dabei um keine Dorflandebahnen sondern um 16 internationale Airports.

      Also ich finde schon das ein Hersteller dies mit der Maximalhoehe in der Firmware hinterlegen kann.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von frickelkram ()

    • Sicherlich könnte man das alles in der Software hinterlegen, ist natürlich Weltweit ein ziemlicher Aufwand und pflegen musst du dann die NFZ auch noch.
      Es soll ja in diesen Jahrhundert, in deiner Nähe, noch einen ganz neuen Airport geben.

      Mich würde mal interessieren ob die anderen Hersteller die NFZ auch so global oder differenzierter betrachten.

      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • Erst mal Danke für eure Beiträge

      Zu Hause kann ich von meinem Garten aus direkt losfliegen.
      Nach der DFS-App könnte ich wenn ich 70m laufe , dann bin Ich 100m vom Rhein entfernt, fliegen.
      Yuneec verlangt von mir ich muss mich ins Auto setzen und 10km bzw 20 min fahren.
      Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte Ich mir die Mantis q nicht gekauft.
      Ich finde es sehr bedauerlich denn ich bin mit ihr sehr zufrieden.
      LG Hermann chinese
    • Da die ueblichen Markenhersteller ihre oft hoeheren Preise mit einem "verbesserten Nutzererlebnis" begruenden, sich dabei oft auf regionale Verordnungen und Gesetze berufen aber dabei nur die Gaengelei und Entmuendigung ihrer Kunden im Sinn haben erwarte ich von einem Markenhersteller das er die Gesetzte und Verordnungen korrekt anwendet. Mit dem Grund "zuviel Aufwand" sich aus der Verantwortung stehlen gibts nicht.

      Wir wollen nicht vergessen das oben der Grund "negative Medienberichte" genannt worden ist und nicht etwa gueltige Gesetze.

      Gerade hier in Berlin faellt man von einer NFZ in die naechste. Am zukuenftigen BER wird sich nicht viel aendern. Die Suedbahn vom aktuellen SFX wird mal die Nordbahn des BER.

      Wenn man bedenkt das ein Airport ja nicht ueber Nacht entsteht oder verschwindet sollte auch ein Hersteller in der Lage sein Updates herauszubringen.

      Gerade unter dem Aspekt der genannten Begruendung ist das ein fuer mich nicht zu akzeptierender Produktmangel.
    • Fan Tho Mass schrieb:

      Beim Mantis Q handelt es sich im ein Consumerprodukt, welcher ohne Kenntnisnachweis geflogen werden darf. Ich schätze, dass jemand, der einen Mantis Q fliegt, keinen Kenntnisnachweis für den gewerblichen Betrieb machen wird, nur um in einer Kontrollzone zu fliegen. Denn von mir wurden bisher für Flüge in Kontrollzonen der Kenntnisnachweis und die Versicherungspolice verlangt.
      Völliger Blödsinn! Als Hobbypilot benötigt man keinen Kenntnissnachweis um in den Kontrollzonen der internationalen Flughäfen laut Allgemeinverfügung bis zu 50m hoch zu fliegen.
      Für mich ist es definitiv ein Mangel, wenn ich in so einer Zone wohne und den Kopter auf meinem Grundstück nicht nutzen kann.
    • Tja
      Habe gerade mit KK gesprochen.
      Sie geben mir Recht das ich in diesem kontrolliertem Luftraum fliegen darf .
      Sie haben aber für alle Mantis q auch den konrollierten Luftraum gesperrt weil das sowieso irgendwann für alle kommerziellen Kopter kommt.
      Sie empfehlen mir einen Umzug.
      Das wird ein Fall für meinen Kegelbruder der ist Rechtsanwalt.
      Das ist für mich eine große Frechheit.
      LG Hermann chinese