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Abwurf-System

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    • Netter und lustiger Gag, aber ich kann mir vorstellen. dass Unbedarfte damit Dinge anstellen könnten,
      auf die sich die Medien begierig stürzen in der Art:

      "Drohne bombardiert Rentnerehepaar".

      Außerdem glaube ich gelesen zu haben, dass es in D. nicht erlaubt ist.
      ☺☺... es tut mir ...... ach was, ich würd´ es wieder tun! ☺☺
      Gruß Gert
    • Gerd-Z11 schrieb:


      Außerdem glaube ich gelesen zu haben, dass es in D. nicht erlaubt ist.


      Richtig.

      Selbst das bei Modellfliegern beliebte Fallschirmspringen ist eine Grauzone, läßt sich ja nicht anders bewerkstelligen, nach dieser Definition eigentlich nicht zulässig.
      Bonbons Abwerfen bei Kinderfesten, auch lustig, aber verboten.

      § 13 LuftVO - Einzelnorm

      Wenn das System günstig ist könnte man darüber nachdenken daraus ein Rettungssystem zu bauen.
    • Ich hoffe, wir sind uns alle darüber im Klaren, dass sich Terroristen im Allgemeinen nicht an Gesetze halten...

      Diese lächerliche Abwurfeinrichtung hat eine Tragkraft von ca. 250g und eine sehr begrenzte Reichweite von ca. 200m. Damit ist darüber alles gesagt.

      Meine größte Drohne kann eine Nutzlast von 5,3 kg transportieren und kann mindestens 25 Minuten fliegen. Und selbst gebaute Abwurfeinrichtungen, die ja sehr einfach selbst zu bauen sind, die kann man auch über "normale" Fernsteuerungen in 5km Entfernung und mehr auslösen.

      Und jetzt bitte nicht darüber nachdenken, was ich damit in einem voll besetzten Fußballstadion auslösen könnte.....

      Und wie schützt uns jetzt dieser unser Staat nochmal vor Terrorangriffen mittels Drohnen ???, durch Gesetze, Vorschriften und Beamtokratie ????
    • Der § 13 LuftVO ist aber interpretationsfähig:

      Abs. 1 .......Dies gilt nicht für ...............ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
      Wenn man denn Bonbons oder ähnliches nicht unter "ähnliche Gegenstände" subsumieren kann, gibt es immer noch den Abs. 2:

      (2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.

      Das ist natürlich wieder voll bürokratisch übertrieben.
      Bei
      Abwurf Bomben [Archiv] - RC-Network
      schreibt jemand:
      Zitat:
      Jetzt komme mir keiner mit "Spielverderber" oder anderen freundlichen Komplimenten.
      Das kann mich nicht im Geringsten beeindrucken.
      Viel betroffener wäre ich, wenn sich jemand mit einer Schadensersatzklage konfrontiert sieht
      (weil: 1. Was schief gehen kann, geht eines Tages schief! 2. Man kann nie so dumm denken, wie es kommt!
      usw.) und dann jammert, warum hat mich niemand gewarnt (weil Versicherung wegen Vorsatz nicht zahlt, soll ja vorgekommen sein!).
      Das würde mir ein schlechtes Gewissen machen, obwohl es für jedermann zugänglich hier
      (RC-Network - Modellflug und Luftrecht)
      seit mehr als 10 (in Worten: zehn) Jahren nachzulesen ist.
      Zitat Ende

      wald(e)mar schrieb:

      Selbst das bei Modellfliegern beliebte Fallschirmspringen ist eine Grauzone,
      Das ist ja eine eigene Modellflugsparte und ich denke, die dort tätigen, könnten mehr dazu sagen.
      Da es hin bis zu Weltmeisterschaften geht, kann ich mir eine Grauzone nicht vorstellen, denke das ist geregelt

      Wir haben letztens mit einem Kopter einen MULTIPLEX Easy Glider 100 m hochgezogen und ausgeklinkt.
      Abwurf?

      Wir haben mit einem Motorflieger huckepack einen Segler hochgeflogen und ausgeklinkt
      Abwurf?

      Denke bei der Bestimmung des §13 LuftVO geht es im Wesentlichen um ungelenkte, nicht steuerbare Gegenstände.

      Könnte mir gut vorstellen, dass der abgeworfene RC Segler oder der abgeworfene Modellfallschirmspringer ab dem Moment des Abwurfes als eigenständiges, steuerbares Luftfahrzeuge gem. §1 LuftVG gilt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hubsano ()

    • Perfi schrieb:

      Jetzt fehlen mir nur noch die faulen Eier.
      Bei ALDI gibt es schöne bunte, passend zu Ostern, leider nicht faul

      Soll ich mal die Aufprallenergie aus 100 m Höhe berechnen? :thumbsup:

      Für einen 2. kg Kopter hab ich das mal gemacht:

      angenommene Parameter:
      • Masse des Kopters = 2 kg
      • angenommene Fallhöhe = 100 m
      • Fallbeschleunigung = 9,81 m/s²
      • Luftdichte = 1,29 kg/m³
      • Projektionsfläche = 0,09 m² (Kopter mit den Massen 30 x 30 cm)
      • Luftwiderstandsbeiwert (CW- Wert) = 1,35
      • Annahme: Windstille
      • Luftdruck: nicht berücksichtigt
      • Thermik: nicht berücksichtigt
      Meine Ergebnisse:
      • Falldauer: ca.4,9 sek.
      • Fallgeschwindigkeit beim Aufprall auf den Boden oder Kopf: 98 - 159 km/h
      • Aufprallgewicht: 1.226 - 1.936 Newton (N) ~ 125- 197 kg
      Das sind die theoretischen Max. Werte ( worst case), kann auch glimpflicher ausgehen.
      Auf jeden Fall eine mächtige Beule in einem Autodach.
      Unterm Strich hilft da keine normale Mütze mehr.
    • "Unterm Strich hilft da keine normale Mütze mehr."

      Aber Hirn unter der Mütze hilft immer!

      Übrigens dann wäre ja auch der bei uns im Verein so beliebte F-Schlepp mit Seglern bis zu 25kg verboten. Die werden dann ja auch abgeworfen (ausgeklinkt).....

      Aber ich sags ja immer, diese Beamtokraten....
    • Perfi schrieb:

      Ist ja gewaltig, da hätte ich mich ganz schön verschätzt.
      Ausnahmsweise mal hab ich keinen Hubsan genommen, sondern einen DJI

      Im luftleeren Raum kann man die Frage recht leicht beantworten, bzw. berechnen.

      In der Atmosphäre ist es etwas komplizierter die beliebten 9,81 m/s von Isaac Newton reichen hier nicht ganz aus.
      Problem und schwer einzuschätzen ist die sog. Projektionsfläche.
      Damit ist die Fläche gemeint, die sich der Luft entgegen setzt, um den Fall zu bremsen, während der Kopter durchsaust.
      Also die Fläche des Kopterrumpfes, der Beine, der Propeller, der Kamera, des Gimbal??
      Das ganze dreht sich auch noch in der Luft und bietet wechselnde Stirnflächen.
      Auch der CW-Wert ändert sich dadurch laufend.
      Beim Fallschirm kann man das relativ leicht berechnen.
      Wenn der geöffnet ist, geht er je nach Größe relativ langsam (2 m/s bis 5m/s)nach unten.
      So ähnlich wird sich ein großer Styroporklotz mit einer Masse von 2 kg verhalten.
      Also ein SHT (Schädelhirnthrauma) ist hier noch unwahrscheinlich, wenn man getroffen wird
      Nimmt man jetzt einen Kopter, dann wird es schwierig.
      Wie will man präzise die Aufstandsfläche berechnen?
      Der Kopter hat bei einer Abmessung von 30 x 30 cm eine theoretische Projektions- oder Aufstandsfläche von 0.09 m²
      Da sind Rumpf, Beine Kamera, Gimbal, was weiß ich, wie will man da sauber was berechnen?
      Der Kopter dreht sich bei seinem Absturz möglicherweise und die Fläche,
      die gegen den Luftwiderstand drückt, ist immer unterschiedlich.
      Meine Berechnung hat deswegen Toleranzen und ich lege mich nicht auf
      einen einzigen Wert fest sondern auf einen Bereich, der die Variablen
      berücksichtigt
    • Mein Dropper hat den Funktionstest bestanden, passt an die 501 und die Zino ... :thumbup:

      Ich bin rundum häbbi :thumbsup: und warte gelassen auf die zahlreichen Anzeigen der Rxxxxs-Bedenkenträger. :saint:

      Ich wäre dafür ... alle §- Antworten auf technische Frages/Posts in eine Rubrik Recht / Rechthaber / Rechthabenwoller / Rechtsinterpetierer zu verschieben.

      Diejenigen die's interessiert bzw. die drauf stehen Sadomaso , können sich dort gegenseitig mit erhobenem Zeigefinger zurechtweisen und belehren (lassen) bzw. zu sich zur aktuellen Gesetzteslage informieren (lassen). grumble Ärgerliche nono spiteful miffy oops gehässig wastist telefonieren censored ?( hmm fie dash Sadomaso ;( pillepalle topicclosed
      Dann bleibt für den kleinen Rest der Forenbesucher das Ur-Thema übersichtlicher und man muß nicht alles Unnötige wegscrollen. :rolleyes:
      Unterwegs mit Zino und (wieder ;) ) mit H501S High und ner Flitz-Biene H123D... :thumbsup:
    • BCO schrieb:

      Dann bleibt für den kleinen Rest der Forenbesucher das Ur-Thema übersichtlicher und man muß nicht alles Unnötige wegscrollen
      Solche überflüssigen Beiträge weg scrollen, wäre auch eine Maßnahme :thumbsup:
      Hier tummeln sich so viele Mitglieder, die sicherlich gerne bereit sind, auch zu erfahren, wie sich so eine Tuning Maßnahme auf die Zulässigkeit auswirkt, insbesondere, wenn mal ein Unfall passiert und ein Versicherungsschaden entsteht.
      Wer das nicht wissen will oder schon weiss, kann die entsprechenden Beiträge ja überlesen.

      Wäre mal interessant diese Abwurfsystem hier im Bild zu sehen und wie es angebracht wurde.
      Wie löst ihr das ferngesteuert aus?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hubsano ()

    • jstremmler schrieb:

      Diese lächerliche Abwurfeinrichtung hat eine Tragkraft von ca. 250g und eine sehr begrenzte Reichweite von ca. 200m. Damit ist darüber alles gesagt.
      Naja ...ist wie alles eben relativ.
      Zum angeln ist es geradezu ideal.
      Wenn ich gut bin , Rückenwind habe und das entsprechende Gewicht- komme ich vielleicht auf 100 Meter..
      200 Meter wären dann schon mal eine Ansage..