Hallo Copterpiloten,
Wir haben uns gerade an die neue LuftVO gewöhnt, da holt uns auch schon die nächste Novelle in Form der Europäischen Lösung ein. Zukünftig wird die Europäische Union mit der von ihr eingerichteten Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) für die Regulierung ziviler Operationen aller Arten von Drohnen zuständig sein.
Der europäische Rechtsrahmen soll in erster Linie den sicheren Betrieb von Drohnen gewährleisten, aber er wird auch die Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte der Bürger erleichtern und dazu beitragen, Sicherheitsfragen und Umweltbelange zum Nutzen der EU-Bürger anzusprechen.
In der Praxis bedeutet dies, dass nationale Regelungen, die heute den zivilen Einsatz von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 150 kg regeln, 2019 und 2020 schrittweise durch neue europäische Rechtsvorschriften ersetzt werden.
Am 28. Februar 2019 hat der EASA-Ausschuss den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Durchführungsgesetz zur Regelung des Betriebs von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) in offenen und spezifischen Kategorien positiv bewertet.
Der delegierte Rechtsakt, der die technischen Anforderungen für die UAS einschließlich der Anforderungen für die CE – Kennzeichnung der UAS in der OPEN Category enthält, wird voraussichtlich spätestens am 15. März 2019 von der Kommission angenommen. Danach wird er dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt Europäischen Parlaments für ihre 2-monatige Prüfungsperiode.
Mehr zu den Neuerungen gibt es hier: bvcp.de/multicopter-news/recht…en-drohnen-regeln-kommen/
Wir haben uns gerade an die neue LuftVO gewöhnt, da holt uns auch schon die nächste Novelle in Form der Europäischen Lösung ein. Zukünftig wird die Europäische Union mit der von ihr eingerichteten Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) für die Regulierung ziviler Operationen aller Arten von Drohnen zuständig sein.
Der europäische Rechtsrahmen soll in erster Linie den sicheren Betrieb von Drohnen gewährleisten, aber er wird auch die Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte der Bürger erleichtern und dazu beitragen, Sicherheitsfragen und Umweltbelange zum Nutzen der EU-Bürger anzusprechen.
In der Praxis bedeutet dies, dass nationale Regelungen, die heute den zivilen Einsatz von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 150 kg regeln, 2019 und 2020 schrittweise durch neue europäische Rechtsvorschriften ersetzt werden.
Am 28. Februar 2019 hat der EASA-Ausschuss den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Durchführungsgesetz zur Regelung des Betriebs von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) in offenen und spezifischen Kategorien positiv bewertet.
Der delegierte Rechtsakt, der die technischen Anforderungen für die UAS einschließlich der Anforderungen für die CE – Kennzeichnung der UAS in der OPEN Category enthält, wird voraussichtlich spätestens am 15. März 2019 von der Kommission angenommen. Danach wird er dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt Europäischen Parlaments für ihre 2-monatige Prüfungsperiode.
Mehr zu den Neuerungen gibt es hier: bvcp.de/multicopter-news/recht…en-drohnen-regeln-kommen/