Steini schrieb:
Wusstet Ihr eigentlich das Bananen nur fliegen können wenn man Sie wirft?
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Kommt darauf an...ist es eine Original-Chiquita-Banane oder eine ungenormte Banane, oder eine Mini-Banane.
Dafür sollte eine Europäische Kommission gebildet werden.LG
Steini -
Bald ist Europawahl, ich bitte das Perfi und Holly59 sich aufstellen lassen.LG
Steini -
Danke, aber ich wollte es vermeiden irgend welche Pillen zu schlucken.
Gruß PerfiRot ist Blau und Plus ist Minus! -
Steini, als was aufstellen zu lassen? Um mit EU-genormten Chiquitta-Bananen beworfen zu werden?
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Hallo,
hier wieder etwas für alle zum diskutieren, der abschließende Entwurf der Eu Regelungen ist wohl erschienen.
EU will Regeln für Drohnen vereinheitlichen -
EU-Verordnung: Das müssen Modellflieger wissen - DMFV</title
<link rel="pingback" href="https://www.dmfv.aero/xmlrpc.php" />
<title>EU-Verordnung: Das müssen Modellflieger wissen - DMFVHolger
"Mit Achtung Vor-, Mit-, Voneinander lernen" -
Hallo in die Runde,
ich beabsichtige seit Längerm diesen Kenntnisnachweis zu machen.
Bin heute über folgendes Angebot gestolpert:
Onlinekurs Drohnenführerschein - DPH Drohnenschule
Hat jemand Erfahrung mit denen? -
Wozu? Ist nur für gewerbliche Piloten interessant.
Als Privat Flieger macht man hier seinen Kenntnisnachweis:
kenntnisnachweisonline.dmfv.aero
Und das auch nur, wenn man einen Copter fliegt der mehr als 2,0kg wiegt.
Aber, zur Zeit rate ich eher dazu bis Mitte 2020 zu warten, denn da treten die neuen EU-Drohnenregeln in Kraft.
Gruß
Uli -
Ulrich_W schrieb:
bis Mitte 2020 zu warten
EU_VO_UAS2019_945.pdf
EU_VO_UAS2019_947.pdf
unter anderem aus der EU VO:
– Höhenbegrenzung von 120 Meter über Grund
– Registrierungspflicht des Piloten bei Modellen über 250 Gramm, die Nummer muss auf dem Modell stehen
– Online-Wissenstraining und Online-Prüfung müssen abgelegt sein (Kenntnisnachweis gem. 21a LuftVO) -
Ich verstehe nicht so ganz was du mir/uns damit sagen willst
Gruß
Uli -
Ulrich_W schrieb:
Ich verstehe nicht so ganz was du mir/uns damit sagen willst
Wollte damit eigentlich nur deine Aussage bekräftigen.
Nach dem Inkrafttreten der EU VO kommt noch eine 2 jährige Übergangsfrist, wo noch nationale Anpassungen/ Änderungen erfolgen können. -
Ah jetzt, nee dann ist ja alles gut
Gruß
Uli -
Ulrich_W schrieb:
Ah jetzt, nee dann ist ja alles gut
Was wohl passieren kann, dass einige Bundesländer wieder eigene Regel/ Einschränkungen machen können.
So geschehen zum Thema:
Nachtflug mit Drohen
Bevor die deutsche DrohnenVO am 07.04.2017 in Kraft getreten war und in §21a LuftVO das Nachtflugverbot ausgesprochen wurde, hatten 3 Bundesländer (Sachsen -Anhalt, Sachsen und noch eines) bereits 2016 im vorauseilenden Gehorsam ein Nachtflugverbot verordnet. -
Ich sehe das nicht so verbissen, eh in Deutschland von irgendjemand eine zentrale Datenbank, mit Einbindung des Datenschutzgesetz, auf die Beine stellt ist eher der BER in Betrieb.
Gruss PerfiRot ist Blau und Plus ist Minus! -
Perfi schrieb:
eher der BER in Betrieb.
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Ja und noch mal 300 Mio.
Gruss PerfiRot ist Blau und Plus ist Minus! -
Perfi schrieb:
Ja und noch mal 300 Mio.
Wenn denn die Airbusse der Regierung auch flugklar sind -
Hallo Ulrich_W und Hubsano,
danke für die Antworten.
Bin aber leider keinen Schritt weiter.
Ich suche derzeit eine günstige Lösung den Kenntnisnachweis wie er in dem Link angeboten wird zu machen.
Onlinekurs Drohnenführerschein - DPH Drohnenschule
Derzeit bin ich nur Hobbypilot. Habe aber Anfragen, ob ich auch Bilder gegen Bezahlung/Rechnung machen würde.
Immobilienmakler, Sachverständige und andere...
Hierzu müsste ich den Kenntnisnachweis machen.
Plane nebenberuflich ein Gewerbe anzumelden und dies auch steuerlich zu optimieren
Wenn Ihr also einen Tipp habt, wo man das gut, vertrauensvoll und günstig machen kann würde ich mich über Tipps in meiner Nähe ( Eschwege ) freuen.
Liebe Grüße aus Eschwege -
Christian1966 schrieb:
Wenn Ihr also einen Tipp habt, wo man das gut, vertrauensvoll und günstig machen kann würde ich mich über Tipps in meiner Nähe ( Eschwege ) freuen.
Normal ist 300..€ mit Kaffee und Kuchen
Diese Kosten sind normal und zu akzeptieren
Die Anbieter dieser Kurse sind in der Regel seriös und bieten eigene Lokalitäten an aber feststehende Gebühren müssen an das LBA abgetreten werden.
Der von dir verlinkte Kurs ist ein Online Kurs, bedeutet, dass kannst du am PC erledigen.
Bei näherer Betrachtung komme ich zu dem subjektiven Ergebnis, dass es ich um ein "black Friday" Angebot handelt:
"Die ersten 100 online Kurs zum nie dagewesenen Preis"
Wetten, dass du der 101ste bist?
Der kann auch seriös sein aber was ist, wenn du nicht bestehst?
Weitere Kosten? -
Hallo Uli,
genau das war auch meine Überlegung...
Durchgefallen, ausgeloggt, Kohle weg...
Naja ist egal. Das Angebot ist beendet. Black Friday Angebot...
Wie ist das bei Präsänzprüfungen wenn es schief gehen sollte?
Hat man da eine zweite Chance oder muss man da dann noch mal die volle Gebühr bezahlen?
LG
Christian
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