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EU- Drohnen-Regeln, u.a.

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    • Gerd-Z11 schrieb:

      Hallo Christopher,
      mach´s beim DAeC da hast du gute Einweisungen, bestehst die "Prüfung" sicher und du bekommst ein A4-Zertifilat und dies auch noch im Kartenformat.

      Kenntnisnachweis - Deutscher Aero Club

      Wird dann nach Inkrafttreten der Neuen Richtlinien noch 3 Jahre gültig sein.

      Ich würde nicht zögern.

      Ja stimmt schon.
      Aber da der Hubsan 501 ja C1 ist, wird sich da nicht viel ändern. Wird ja weiterhin "nur" eine Onlineprüfung sein.
      Die neuen Plaketten, elektronische ID und Registrierung wird dann, so wie ich das verstanden habe, trotzdem ab Inkrafttreten der neuen Verortung gelten.
    • Was soll das eigentlich mit der unseligen und m.E. unsinnigen Regelung der Gewichtsklasse unter 250g?

      Ich habe z.B. drei 3" Quadrocopter, von denen einer sogar mit 47m/s Geschwindigkeit fliegt. Wenn ich die mit jeweils einem 4S 650mAh Lipo fliege, dann liegen die alle unter 250g, fliege ich sie mit einem 4S 850mAh Akku liegen sie leicht über 250g.
      So und jetzt stelle ich mir mal vor jemand macht keinen Kenntnisnachweis und keine Flugprüfung, und fliegt dann den Quad mit 248g Gewicht mit einer Geschwindigkeit von 47m/s in in eine Menschenmenge..... Da die Geschwindigkeit bei der Umformung der kinetischen Energie in Verformungsenergie quadratisch eingeht, entspricht dies etwa einem Quad mit einem Gewicht von 1,7 Kg der mit 18m/s fliegt.

      Das nicht an den Haaren herbeigezogene Beispiel meiner eigenen 3" Quads, zeigt bereits die absolute Unsinnigkeit einer 250g Gewichtsgrenze. Nur Beamtokraten können so etwas festlegen.

      P.S.: Und über meinen 3-seitigen Einspruchstext gegen die Vorstellungen der EASA will ich hier lieber nicht diskutieren....
    • ich muss sagen bisher habe ich mich an die bestehenden Regeln gehalten, mit den neuen wird das wohl nicht mehr so sein.
      Ich betreibe das als Hobby und habe nicht die Absicht eine 737 Max 8 zu fliegen.
      Dieser EU Verein sollte sich selbst mal zertifizieren und ein paar Prüfungen ablegen.
      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • jstremmler schrieb:

      So und jetzt stelle ich mir mal vor jemand macht keinen Kenntnisnachweis und keine Flugprüfung, und fliegt dann den Quad mit 248g Gewicht mit einer Geschwindigkeit von 47m/s in in eine Menschenmenge.....
      In dem Moment wo deine Drohne über 19m/s fliegt würde sie in Kategorie C2 eingeordnet, so verstehe ich das jedenfalls.

      Die Definition der EASA was eine "Drohne" ist, finde ich allerdings auch schon sehr grenzwertig.
      Für mich ist eine Drohne, auch wenn ich den Begriff überhaupt nicht mag, ein Copter der wenigstens mit GPS ausgerüstet ist.
      Alles andere geht für mich ganz klar in den Bereich Modellflugzeug/Modellhubschrauber. Man kann doch nicht ernsthaft behaupten, wie die EASA es ja tut, einen kleinen Microcopter für 10 EUR vom Krabbeltisch als "Drohne" zu bezeichnen. Da fehlt mir dann wirklich das Verständnis für...
    • Hallo Uli,
      Die EASA verfolgt ja auch andere Ziele.
      Wenn ich mich an die sicherheitsrelevanten Regeln, wie NFZ, Flughöhe, Sichtweite und Menschenansammlungen, halte ist es doch sch... egal mit wie viel Joule sich meine Drohne in den Acker bohrt.
      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • Tja, die wollen ein Milliardengesschäft in der 100-Meter-Flugzone installieren. Paketzusteller, mal als harmloseres Beispiel, totale Überwachung aus der Luft als Endziel!
      Da stören so´n paar Kopterflieger nur!
      Also wird´s so reguliert, daß am Ende jeder die Mühe scheut, sich den geforderten Maaß-Gaben zu beugen, und am Boden bleibt.

      Aber was haben wir paar Kopterflieger schon für ein Gewicht? Wir sind eine Minderheit, die ausgerottet werden soll.
      Und darum werde ich jetzt weiter an meinem Kopter basteln, damit ich den noch fliegen kann, solange ich ihn noch fliegen kann, ("darf" wäre wohl angebrachter)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Holly59 ()

    • Ulrich_W schrieb:

      einen kleinen Microcopter für 10 EUR vom Krabbeltisch als "Drohne" zu bezeichnen. Da fehlt mir dann wirklich das Verständnis für...
      Die Drohne vom Krabbeltisch ist nach gültigem deutschem Recht, da brauchst du die EASA nicht bemühen, ein Luftfahrzeug

      Ulrich_W schrieb:

      Für mich ist eine Drohne, auch wenn ich den Begriff überhaupt nicht mag, ein Copter der wenigstens mit GPS ausgerüstet ist.
      Alles andere geht für mich ganz klar in den Bereich Modellflugzeug/Modellhubschrauber.
      Lieber Ulrich_W,
      ich habe es an anderer Stelle für @Holly59 schon mal geschrieben:

      Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
      § 1
      (2) Luftfahrzeuge sind:

      1.Flugzeuge2.Drehflügler3.Luftschiffe4.Segelflugzeuge5.Motorsegler6.Frei-und Fesselballone7.(weggefallen)8.Rettungsfallschirme9.Flugmodelle10.Luftsportgeräte11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhenvon mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

      Das ist bestehendes deutsches Recht und hat überhaupt nicht mit der EU zu tun und mit der ERSA beschuldigst du hier den völlig falschen.

      Wenn du meim Discounter für 19, 95e einen Flugmodell,oder einen Helikopter, oder einen Multikopter (also eine Drohne) kaufst, es sind und bleiben alles Luftfahrzeuge und keine Spielzeuge nach bestehendem deutschem Recht.
      Sie werden rechtlich gleich gehandelt

      Dabei ist es schiet egal, ob das Teil GPS, einen Propeller oder 6 davon hat.

      Alles was fliegt ist nach deutschem Luftrecht ein Luftfahrzeug.

      Das ist schon immer so gewesen und wurde nicht durch die EASA neu erfunden