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EU- Drohnen-Regeln, u.a.

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    • EU- Drohnen-Regeln, u.a.

      Hallo Copterpiloten,

      Wir haben uns gerade an die neue LuftVO gewöhnt, da holt uns auch schon die nächste Novelle in Form der Europäischen Lösung ein. Zukünftig wird die Europäische Union mit der von ihr eingerichteten Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) für die Regulierung ziviler Operationen aller Arten von Drohnen zuständig sein.
      Der europäische Rechtsrahmen soll in erster Linie den sicheren Betrieb von Drohnen gewährleisten, aber er wird auch die Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte der Bürger erleichtern und dazu beitragen, Sicherheitsfragen und Umweltbelange zum Nutzen der EU-Bürger anzusprechen.
      In der Praxis bedeutet dies, dass nationale Regelungen, die heute den zivilen Einsatz von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 150 kg regeln, 2019 und 2020 schrittweise durch neue europäische Rechtsvorschriften ersetzt werden.
      Am 28. Februar 2019 hat der EASA-Ausschuss den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Durchführungsgesetz zur Regelung des Betriebs von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS) in offenen und spezifischen Kategorien positiv bewertet.
      Der delegierte Rechtsakt, der die technischen Anforderungen für die UAS einschließlich der Anforderungen für die CE – Kennzeichnung der UAS in der OPEN Category enthält, wird voraussichtlich spätestens am 15. März 2019 von der Kommission angenommen. Danach wird er dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament übermittelt Europäischen Parlaments für ihre 2-monatige Prüfungsperiode.


      Mehr zu den Neuerungen gibt es hier: bvcp.de/multicopter-news/recht…en-drohnen-regeln-kommen/
    • Hallo zusammen,

      erst einmal vielen Dank an den BVCP das er uns informiert und mein besonderer Dank an Christoph Bach dem Vorstandsvorsitzenden des BVCP für seinen unermüdlichen Einsatz in vielen Kommissionen und Gruppen!

      Ich gebe Dir vollkommen Recht HansHeld es wird weniger restriktiv für die Steuerer, aber und das finde ich gut, es werden die Hersteller mit in die Verantwortung genommen.
      LG

      Steini
    • Für uns alle ein wichtiges und auch interessantes Thema. Ich bin sehr gespannt welche Auswirkungen die Geschichte auf die Gesetze in der Schweiz haben wird resp ob sich die Schweiz diesen Regeln zu hundert Prozent anschliesst oder sich vorbehält nur einen Teil davon zu übernehmen. Wird werden es sehen...
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • Ich hoffe, das der deutsche "Regulierungswahnsinn" dann nicht ein neues Ausmaß annimmt und es endlich einmal einheitliche Regelungen für alle Bundesländer gibt. Dagegen werden sich aber schon unsere "Kleinstaafürsten" der einzelnen länder wehren.
      Holger

      "Mit Achtung Vor-, Mit-, Voneinander lernen"
    • Es gibt eine bestimmte Systematik im Verhältnis EU Recht und nationalem Recht:

      Beispiel DSGVO:

      Diese EU- Verordnung wurde bekanntlich am 25.05.2018 rechtskräftig
      Danach musste die Bundesregierung mit einem neuen deutschen Bundesdatenschutzgesetz nachziehen.
      Das Gesetz wurde als Teil des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) beschlossen.
      Diese neue Fassung des BDSG ist seit dem 25. Mai 2018 ebenfalls gültig und mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar.

      aaaber:

      Alles, was die DSGVO regelt, gilt unmittelbar.
      Da sie Vorrang vor nationalem Recht hat, kann das BDSG-neu also nur solche Bestimmungen enthalten, welche die DSGVO auslässt oder bewusst offenlässt.

      Wenn man diese Systematik jetzt auf die zu erwartenden europäischen Drohnenregeln überträgt, wird die Bundesregierung wieder aufgerufen sein mit einem deutschen Gesetz oder Verordnung nachzuziehen aber sie kann durch die EU festgelegte VO nur solche Dinge nachregeln, die die VO ausgelassen oder bewusst offengelassen hat

      Praktischen fiktives Beispiel:
      Version 1:
      Die EU legt fest:
      Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist erlaubt bis zu einer Höhe von 150 m, sofern die Startmasse des Geräts 5 Kilogramm und weniger beträgt.
      Dann kann die Bundesregierung nicht hingehen und das auf 100 m begrenzen

      Version 2:
      Die EU legt fest:
      Die maximal zulässigen Flughöhe von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen kann durch die Mitgliedsländer in eigener Zuständigkeit festgelegt werden.

      Dann wären wir wieder bei unseren deutschen 100 m.

      Das soll nur ein Beispiel sein, wie die EU Verordnung lauten könnte.

      Die Bundesregierung allerdings kann auch wieder hingehen und bestimmte Bereiche in die Kompetenz der Bundesländer delegieren

      Dann wären wir wieder bei den "Kleinstaatfürsten"


      Ich schlage vor:
      Keine Panik,
      abwarten und Tee trinken kaffetrinken
      in Bayern natürlich Bier bier1
    • Hallo jstremmler,

      ich begrüße es sehr das jeder seine Meinung hat und diese auch entsprechend äüßern darf. Hier im Forum bin ich aber strikt der Meinung, das sehr stark "rechts" angehauchte Parolen oder ähnliches nichts zu suchen haben. Wir tauschen uns hier auf fachlichem Gebiet aus und um dies nicht in eine derartige Diskussion ausarten zu lassen. Dein durch dich oder auch nicht gewähltes Parlament hat dies getan.
      Holger

      "Mit Achtung Vor-, Mit-, Voneinander lernen"
    • Auszug aus dem Entwurf zur "Open Category" was wohl in etwa unserem derzeitigen Hobby Status entspricht

      Zitat:
      Die „offene“ Kategorie umfasst den UAS-Betrieb, für die zum Betrieb der Drohne unter Beachtung der damit verbundenen Risiken weder eine vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde noch eine Erklärung des UAS-Betreibers erforderlich ist.
      Generell gilt:
      • nicht höher als 120 Meter über Grund
      • nur in Sichtweite (VLOS)
      • Versicherungspflicht
      • Mindestalter entsprechend Festsetzung der MS
      • nur außerhalb von Restricted Flight Zones (werden von EU-Ländern festgelegt und das Verzeichnis ist zentral abrufbar)
      • kein Transport gefährlicher Güter
      • Kennzeichnung mit Registrierungsnummer ab C1


      Was bedeutet das im Einzelnen für Copter Piloten und deren Ausbildung?

      • für alle Steuerer von Drohnen (mit Ausnahme Drohnen unter 250 gr) ist die Teilnahme an einem Online Training und Online Test obligatorisch
      • für Steuerer, deren Drohnen in der Nähe von Menschen fliegen (Unterkategorie A2) ist zusätzlich ein Präsenztest vorgeschrieben
      • für den Betrieb in der Specific Category sind neben oben genannten Anforderungen ggf. zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten der Steuerer in Abhängigkeit von den Betriebsbedingungen notwendig
      • in allen oben genannten Fällen kann sich das LBA die Delegierung dieser Ausbildung und Abnahme von Prüfungen an die heutigen anerkannten Stellen vorstellen — diese Möglichkeit bietet die EU-Verordnung
      • Der Test von Steuerern, insbesondere in der Unterkategorie A2, entspricht weitgehend dem, was heute schon von den anerkannten Stellen durchgeführt wird und soll möglichst fortbestehen

      Was bedeutet die EU-Regulierung für Inhaber des Kenntnisnachweises?
      Die Entwürfe der EU-Verordnungen sehen Übergangsfristen für die mit dem EU-Recht vergleichbaren Zertifikate vor. Das LBA geht derzeit davon aus, dass die von den anerkannten Stellen ausgestellten Bescheinigungen mit den zukünftigen Zertifikaten in ihren Anforderungen vergleichbar sind. Wenn die Vergleichbarkeit gegeben ist, werden die erworbenen Kenntnisnachweise noch eine Gültigkeit von 3 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung haben.
      Bestehende Kenntnisnachweise werden also wohl noch bis 2022 ihre Gültigkeit behalten – unabhängig von der im Kenntnisnachweis betätigten Gültigkeitsdauer. Europarecht geht eben über nationales Recht. Bereits ab 2020 kann man den europäischen Kenntnisnachweis erhalten, muss dafür jedoch eine neue Prüfung mit anderen Schwerpunkten und Fragen absolvieren.
      Die Informationen könnt Ihr auch direkt bei der EASA einsehen. Übersetzungen in den Sprachen aller Mitgliedstaaten sollen in den nächsten beiden Monaten erstellt werden.

      Zitat Ende

      Hab ich mal aus dem obigen Link hier rüber kopiert (Post #1)

      Man beachte die 120m Regelung, wie von mir vermutet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hubsano ()

    • oooo-audi schrieb:

      Schön,

      20m höher bedeutet schon mal eine Lockerung der derzeitigen Regeln.

      Aber wie wird der "Präsenztest" wohl aussehen?

      Menschen sind bei mir oft in der Nähe...... hirnen

      Menschen heisst in dem Fall "über Gruppen von Menschen" (bis 900g 'You can fly over uninvolved people. Not over crowds')

      Ab 900g heist es dann wohl auch gelegentlchen Spaziergaengern ausweichen.

      Unter Präsenztest verstehe ich alles was keine Onlineprüfung ist. In dem Fall ab Klasse A2 'Pass a theoretical test ... (only if you intend to fly close to nom involved people)'
    • Zwischenlandung schrieb:

      Hallo jstremmler,

      ich begrüße es sehr das jeder seine Meinung hat und diese auch entsprechend äüßern darf. Hier im Forum bin ich aber strikt der Meinung, das sehr stark "rechts" angehauchte Parolen oder ähnliches nichts zu suchen haben. Wir tauschen uns hier auf fachlichem Gebiet aus und um dies nicht in eine derartige Diskussion ausarten zu lassen. Dein durch dich oder auch nicht gewähltes Parlament hat dies getan.
      Es wäre schön gewesen, wenn Du die Meinung eines Andersdenkenden (siehe Rosa Luxemburg) auch dahingehend respektiert hättest, dass Du sie stehen gelassen hättest. Und übrigens, so wie Naturgesetze nicht diskutierbar und nicht verhandelbar sind, so ist auch das Ergebnis von 1 + 1 immer 2 und nichts anderes. Ich hatte in meinem Beitrag nur nachprüfbare Fakten gebracht, wie z.B. das mit der "degressiven Proportionalität". Und Fakten können weder "links" noch "rechts" sein. Sie können nur nicht in das eigene Meinungsbild passen... Und fachlich gesehen habe ich hier nur die Frage gestellt, warum im Punkt Drohnenverordnung europäisches Recht deutsches Recht bricht und von wem die EU legitimiert wurde, diesen Punkt europaweit zu regeln?
    • Christopher schrieb:

      Verstehe ich das dann richtig, das ich für meine Hubsan 501 ein Onlinetraining machen muss wenn das so durchgeht?
      Hallo Christopher,

      mach´s beim DAeC da hast du gute Einweisungen, bestehst die "Prüfung" sicher und du bekommst ein A4-Zertifilat und dies auch noch im Kartenformat.

      Kenntnisnachweis - Deutscher Aero Club

      Wird dann nach Inkrafttreten der Neuen Richtlinien noch 3 Jahre gültig sein.

      Ich würde nicht zögern.
      ☺☺... es tut mir ...... ach was, ich würd´ es wieder tun! ☺☺
      Gruß Gert