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Naturschutz, Landschaftsschutz, wo darf man fliegen?

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    • Das ist schon klar, aber man kann den account, warum und wofür auch immer, vom Vorbesitzer (mit dessen Einverständnis) übernehmen?
      Und soweit ich das mitbekommen habe, wurde Hubsano hier im Forum vor einiger Zeit recht übel mitgespielt, so dass er sich hier verabschiedet hat, oder wollte?
      Der hätte also einen Grund, hier ne Laus reinzusetzen?

      Wie auch immer, für mich persönlich ist es letztendlich auch nicht so wichtig. Ich hab hier viel gelernt, besonders durch Thomas Videotutorials und manch hilfreichen Tipp.
      Alles Weitere, denke ich, habe ich zuvor hinlänglich erklärt.

      Allen weiter Viel Spaß beim Kopter fliegen
    • Holly59 schrieb:

      wurde Hubsano hier im Forum vor einiger Zeit recht übel mitgespielt
      Nein, man hat mir nicht übel mitgespielt, aber es kommt mal der Punkt da fragt man sich, ob man was falsch gemacht hat, wenn man die gleiche Frage zum 100. Mal beantwortet.
      • Liegt es am System, dass die Suchfunktion nicht richtig arbeitet?
      • liegt es an den (neuen) Mitgliedern, die nicht lesen können oder wollen?
      Hab mich nur etwas zurückgezogen und sehe alles ganz gelassen haareraufen
    • Noch mal was vom mir zum Theman NSG und LSG

      NSG denke ich brauch ich näher zu kommentieren ist ein no go to fly
      Da kommen die Bestimmungen , Verordnungen , Verbote usw vom Land oder Bund was auch egal ist
      Bei den LSGs siehts anders aus
      Was da Verordnet oder Verboten wird entscheidet der Landkreis (LK)
      Zwei Beispiele :
      1. Ich wohne im Kreis Wesel und das darf in allen LSGs kein Modellsport mit Verbrennungsmotoren bertieben werden (das ist mM nach voll ok)
      2. Ich bin im Sommer auf einem Campingplatz am Rhein bei Meerbusch da ist der Rhein-Kreis-Neuss zustänig , das ist jeglicher Modelsport verboten (das ist mM nach Blödsinn)
      Habe da mal im Landratsamt (bevor ich von dem Verbot wußte) vom LKN den zuständigen Chef vom Umweltamt am Rohr gehabt und ihn gefagt ob ich am Champingplatz mit meiner Mantis q da fliegen darf
      War ein richtig nettes geplausche aber leider hatte der 0-Ahnung von der Materie und er kannte Drohnen nur aus den Meldungen aus den Medien das sie an Flughäfen stören
      Aber dann kam meiner Meinung das Krasseste ,er verwieß mich an das zuständige Ordnungsamt , ok ??? , später nach meinen Erfahrungen über dieses Amt und die Fähigkeiten der Mitarbeiter haben wir dann beide gelacht totolachen
      Dann kam noch ein Tip : Ich sollte mal Googln : LKN-Umwelt-Bebauungsplan oder sowas
      Da fand ich dann unter NSG auch die LSG-Verordnung und die Verbote
      Das war letztes Jahr im November und hab da auch nicht mehr angerufen obwohl er es mir angeboten hat (Keine schlafenden Wölfe wecken^^)
      Das schlimme an der Geschichte ist noch das der fast komplette RKN aus LSG besteht was vermuten läßt das da irre viele unbewußte Drohnen-Piloten illegal umherflattern
      Ich für meinen Teil werde meine Mantis q dort aus einem Versteck so still und leise wie möglich da bewegen und hoffen alle sind so gut informiert wie das dortige Umweltamt

      Jetzt noch ne frage ?
      Sind Koppter jetzt Modellsport-Modelle oder sind das UAS oder so ?
      Das verstehe ich iwie noch nicht

      LG Hermann
      LG Hermann chinese
    • Hermann,
      setz dich mal mit dem
      Luftsportfreunde Tura Büderich e.V. – Eine weitere WordPress-Website
      Modellflugplatz Meerbusch

      in Büderich

      in Verbindung.
      Büderich.png

      Die werden dir alle deine Fragen beantworten können.
      Der Platz ist direkt am Rhein, ziemlich genau gegenüber der Landebahn 05 des Düsseldorfer Flughafens auf der anderen Rheinseite.
      Die haben glaube ich einen Deckel drauf und dürfen nicht höher als 150m

      Die kennen sicherlich auch die Rechtslage außerhalb des Platzes im RKN
    • Moin Zusammen,
      das ist es, was ich meinte, ich will ne klare Ansage: Hier darf ich fliegen, da nicht! Aber jedes Provinz-Nestchen darf eigene Bestimmungen erlassen, von denen sie in den meisten Fällen nicht die geringste Ahnung haben, und wenn man blöde fragt, weckt man möglicherweise schlafende Hunde?
      Ich persönlich habe mich damit arrangiert, dass ich´s drauf ankommen lassen muss. Wie sollte ich beispielsweise als Surfer Surf-Videos filmen, wenn ich nicht über Wasser fliegen darf? Links und Rechts in Sichtweite Vogelschutzgebiete, LSG, wohin man kommt, kleine Flugplätze überall, die wahrscheinlich schon seit Jahren nicht mehr genutzt werden, aber immer noch aufgeführt in diversen Apps!
      Ok, mit Koptern Flüge in der Nähe von aktiven Flugplätzen durchzuführen, halte auch ich für verantwortungslos und Bedrohung der Flugsicherheit, zumal es mir um meinen Kopter, der unter Umständen durch Luftverwirbelungen oder Fremdradar, das ja eigentlich kleinen Einfluss haben können soll, ins Nirwana geschossen wird, zu schade wäre. Außerdem rechne ich, auch in Betracht der derzeitigen Kopter-Hysterie, in der Nähe von Flugplätzen viel eher mit, berechtigten, Kontrollen der Beamten.
      NSG sind für mich z.T. schon Objekte meiner Begierde, ich möchte ja von diesen Schönheiten/Besonderheiten gerne Etwas aus der Kopter-Perspektive filmen/foto? Ich würde dann wirklich versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, doch wenn man nicht gerade in der Nähe wohnt oder länger Urlaub dort macht, ist dieses Ansinnen von Vorneherein zum Scheitern verurteilt, weil man einfach nicht die Zeit hat, einen Antrag zu stellen und auch bewilligt zu bekommen, wenn man denn überhaupt weiß, an wen man sich richtiger Weise gerade wenden muss.
      Aber, was ich hier einmal nachfragen wollte, sicherlich aber doch schon irgendwo abgehandelt wurde, wie verhält es sich mit der Fliegerei in Nationalparks, die sich ja teilweise regelrecht überlappen und von denen das ganze Land regelrecht überhäuft ist?
      LG Holly59
    • Hallo Holly59,
      NSG ist tabu (Schutz für Flora+Fauna)
      LSG (Schutz für Flora) ist in den meisten Fällen nicht betroffen, da ich die Landschaft durch meinen Flug nicht verändere.
      Danach halte ich mich auch, egal wer da noch irgendwelche Auflagen einmassiert hat.
      Gruß Perfi
      Rot ist Blau und Plus ist Minus!
    • @Perfi : Sehe ich auch so
      LSG sind ja auch für alle als Erholungsgebiete gedacht und da wir ja nichts kaputt machen und versuchen nichts und niemanden zu stören denke ich ist das ok



      @Holly59 : Nationalparks müßten eigentlich eine eigene Verwaltung haben , oder in der Gemeinde des Parks
      Das würd ich mal Googln und da einfach mal anrufen und lieb fragen
      LG Hermann chinese
    • Ein Gedankengang von mir :

      In diesen LSG-Verordnugen werden meißtens von Flugverboten von "Modelflug" geschrieben.
      Meine Mantis q ist kein "Modelflug"-Gerät wie alle von der Stange gekauften Kopter sach ich mal.
      Kopter sind doch jetzt in der Kategorie "UAS" geführt (Unbemanntes Luftfahrtsystem).
      Von UAS hab ich in den LSG-Verordnungen noch nie was gelesen.

      Sehe ich das Richtig ?
      LG Hermann chinese
    • Naja, Wortspielereien sind zwar juristisch gebräuchlich, aber nur, wenn es darum geht, dein Recht zu beugen. Und willst du dich wirklich im Fall eines Falles vor Gericht darüber streiten, ob dein Fluggerät ein Modelflugzeug oder ein UAS ist? Es ist deines, du fliegst damit privat und zu deinem Vergnügen, und das möchten dir unsere Herrschaften nun einmal mit allen Mitteln vermiesen.
    • LSG sind weder von § 7 BNatSchG noch von §21b Abs. (1) Punkt 6 LuftVO tangiert.
      Ob dort Multikopter fliegen dürfen bestimmen die Länder bzw. Landschaftsschutzbehörden. Auch individuell je Gebiet
      Ist im dortigen Landschaftsplan kein Verbot des Betriebs von Flugmodellen allgemein oder für ein von motorbetriebenem Modellsport, dann auch nicht verboten.

      Eine gute Übersicht der Gebiete finde man hier:
      Schutzgebiete in Deutschland
      unten links lassen sich einzelne Schutzarten zu- und abschalten.
      Dort sind auch die Landschaftsschutzgebiete oder auch die Natura2000-Gebiete Ausgewiesen.
    • Die LuftVO unterscheidet unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle. Dabei kann es sich um denselben Kopter handeln. Ein Flugmodell dient privaten Zwecken wie Sport und Spaß, bei gewerblicher Nutzung ist es ein unbemanntes Luftfahrtsystem.

      Die Flugverbote in Naturschutzgebieten stehen auch in der LuftVO (siehe Posting #19)
      (Dirk war schneller ;)
    • @ Dirk :
      Die Karte kenn ich.
      Die Landkreise haben auch ähnliche Karten mit ihren jeweiligen Schutzgebieten.
      Ich bin der Meinung das die LSGs den Landkreisen unterliegen , darum auch die unterschiedlichen Verbote des Modelfluges von Landkreis zu Landkreis.
      Wie auch immer.
      Ich denke das sich da auch so schnell nichts ändern wird , egal wer da zuständig ist.
      Und das kann uns noch sehr weh tun wenn da noch einige " wie auch immer " auffallen , bewußt oder unbewußt.

      @Ralf24
      Danke habs verstanden.
      Wäre aber sehr gut wenn Kopter keine Flugmodelle mehr wären , was sie ja auch nicht sind.
      Dann müßten die LSG-Zuständigen sich mal mit den Koptern was neues ausdenken.
      LG Hermann chinese