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Naturschutz, Landschaftsschutz, wo darf man fliegen?

    • Regeln & Gesetze

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    • Holly59 schrieb:

      Dankeschön für´s Löschen, ist ja heute die übliche Vorgehensweise
      Nein , das ist bei uns nicht üblich.
      Was wurde denn gelöscht?


      Ralf24 schrieb:

      Landschaftsschutzgebiet - das ist etwas völlig anderes, da darfst du kein Haus bauen ohne Genehmigung. Aber Kopter fliegen ist da NICHT automatisch verboten. Die Gemeinde kann es in einer Sonderverfügung verbieten
      So isses
      Unser Modellflugplatz befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet, von der BR Düsseldorf als Luftaufsichtsbehörde genehmigt
    • Was gelöscht wurde? Ich hab´s gerade nochmal auf dem Handy kontrolliert, und es wurde gesendet, ich hab´s ja auch selbst hier gesehen.

      Hier mein Beitrag, wie er war:

      Ich sag's mal so: Ich hab ein Fahrrad gekauft, vllt sogar ein E-Bike, aber kein Auto. Und ein 2kg-Kopter ist kein 2kg-Stein, der vom Himmel fällt, aber, und ich denke, das habt ihr auch verstanden, mir geht es darum, daß die Rechtslage keine Rechtslage ist, sondern "Gummiparagraphentum". Für mich ist die Drohnenverordnung ein Richtwert, und wenn sich jemand durch mein Fliegen gestört/belästigt fühlt, werde ich darauf auch eingehen, aber Alles richtig zu machen, ist so einfach unmöglich. Und mal Hand auf's Herz, unsere Kopter sind fliegende Kameras, mehr nicht, und ich käme auch nicht auf den Gedanken, für meine DLSR eine Prüfung abzulegen und Abgaben zu bezahlen, denn damit kann ich ebenfalls in NSG usw eindringen und foto/filmen.
      Es geht mit dieser neuen Hysterie, ähnlich wie bei Diesel-PKW's (nicht LKW oder andere Nutzfahrzeuge/-maschinen) um ganz andere Dinge, konkret um die Nutzung des U100-Luftraumes für kommerzielle Zwecke.
      Aber ich will hier auch keine Grundsatzdiskussion anfachen, denn die müsste man führen, und da würden sich die Geister in zwei völlig gegensätzliche Lager scheiden. Die Einen sagen: Ist eben so! , die Anderen: Ich will nur ein bißchen Freizeitspaß und den laß ich mir nicht reglementieren. Und zu dieser zweiten Gruppe zähle ich mich auch.
      Für mich ist diese Diskussion hiermit beendet.
      Dafür ist dieses Forum auch der falsche Platz.

      Trotzdem Freunde?
      --
      Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.
      Am 07.03.19, 16:46, rc.drohnen.forum@gmail.com schrieb:

      Hallo Holly59,

      Hubsano hat Sie im Thema "Naturschutz, Landschaftsschutz, wo darf man fliegen?" im Forum "Bundesrecht" zitiert:
      ---------------------------------
      Zitat von Holly59: „Das kann doch niemand im Ernst erwarten?

      Doch, weil du hast ein Luftfahrzeug und kein Spielzeug gekauft.
      So wie die Straßenverkehrsordnung für Autos gibt es Luftfahrtrecht für Luftfahrzeuge.


      Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
      § 1

      (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
      (2) Luftfahrzeuge sind

      1.Flugzeuge2.Drehflügler3.Luftschiffe4.Segelflugzeuge5.Motorsegler6.Frei- und Fesselballone7.(weggefallen)8.Rettungsfallschirme9.Flugmodelle10.Luftsportgeräte11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
      ---------------------------------
      https://www.rc-drohnen-forum.de/thread/9106-naturschutz-landschaftsschutz-wo-darf-man-fliegen/?postID=66997#post66997

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      https://www.rc-drohnen-forum.de/notification-disable/?eventID=10&userID=4199&token=624ddc6d407bb8252571
      [/quote]
    • Holly59 schrieb:

      Dankeschön für´s Löschen, ist ja heute die übliche Vorgehensweise
      Nein , das ist bei uns nicht üblich.
      Was wurde denn gelöscht?


      Ralf24 schrieb:

      Landschaftsschutzgebiet - das ist etwas völlig anderes, da darfst du kein Haus bauen ohne Genehmigung. Aber Kopter fliegen ist da NICHT automatisch verboten. Die Gemeinde kann es in einer Sonderverfügung verbieten
      So isses
      Unser Modellflugplatz befindet sich in einem Landschaftsschutzgebiet, von der BR Düsseldorf als Luftaufsichtsbehörde genehm

      Holly59 schrieb:

      Was gelöscht wurde? Ich hab´s gerade nochmal auf dem Handy kontrolliert, und es wurde gesendet
      Holly, es gibt keinen vernünftigen Grund etwas zu löschen. Hab deine bisherigen Beiträge nachgelesen, ist doch alles ok. Wir haben schon mal technische Probleme, weil wir auf einen anderen Server umrüsten.
      Stell doch deinen Beitrag einfach noch mal neu ein
    • Hubsano schrieb:

      Holly59 schrieb:

      Das kann doch niemand im Ernst erwarten?

      ...

      Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
      § 1


      .....
      1.Flugzeuge2.Drehflügler3.Luftschiffe4.Segelflugzeuge5.Motorsegler6.Frei- und Fesselballone7.(weggefallen)8.Rettungsfallschirme9.Flugmodelle10.Luftsportgeräte11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.




      Helft mir mal bitte auf die Sprünge: was ist ein Luftsportgerät?
    • Hubsan Pilot schrieb:

      was ist ein Luftsportgerät?
      Nein kein Flitzebogen

      Die Luftsportgeräte umfassen eine Gruppe von Fluggeräten, bei denen die Sportausübung als Hauptverwendungszweck angesehen werden kann. Als Luftsportgeräte gelten Ultraleichtflugzeuge, Tragschrauber und Leichte Luftsportgeräte mit einer Leermasse von unter 120 kg.

      Besonders deutlich wird der Unterschied bei den Ultraleichtflugzeugen, sie führen das Kennzeichen D-M und drei frei wählbare Buchstaben.
      Daran sind sie zu erkennen, obwohl sie wie "richtige" Flugzeuge aussehen
      Sie dürfen ein gewisses Gewicht nicht überschreiten (450 kg + 22,5 kg für ein Rettungssystem) und können mit einem vereinfachten Führerschein geflogen werden
    • Holly59 schrieb:

      daran erkennst du mal, was für EXPERTEN unsere Gesetze machen!
      Ist doch nichts Neues. Siehst ja, wie die Politiker ihre Posten wechseln. Heute Finanzminister, morgen Minister für innere Sicherheit und weil es so schön war, gehts übermorgen zum Umwelt- und Naturschutz. Da kannst davon ausgehen, dass die von der eigentlichen Materie, für welche sie zuständig sind, ungefähr so viel Ahnung haben wie der Bäcker vom Maurerhandwerk. "Gehört habe ich schon mal davon... " "Sehr gut, dann sind Sie genau unser Mann, Herzlichen Glückwunsch, Sie haben den Job." :D

      Ich habe mal bei einer Firma gearbeitet (gibt es heute nicht mehr, gleich mal vorweg ;) ) bei der wurden, bei Produktionsfehler natürlich NICHT die Maschinen- und Anlagenfahrer befragt oder mit der Fehlersuche beauftragt. Nee... wäre ja zu einfach. Statt dessen gab es im Qualitätsmanagement ein Team, welches die Fehler untersucht und versucht hat, die fehlerhafte Maschine ausfindig zu machen. Und statt die Anlagenfahrer nach der, deren Meinung nach, besten Fehlerlösung zu befragen, hat dieses Team sich stets selbst mit der Fehlerbeseitigung befasst und rum probiert. Irgendwann bin ich gegangen. War mir zu blöd. Und gut wars, sehr lange hat die Firma dann nicht mehr existiert.

      Und so sehe ich das bei der Politik auch. Diejenigen, welche diese Gesetze machen, sind in den seltensten Fällen auch welche, die sich wirklich damit beschäftigen. Immerhin werden Mdellsportorganisationen als beratende Elemente miteinbezogen. So kann man hoffen, dass das neue EU-Drohnengesetz nicht gänzlich für die Tonne ist. Hauptsache es klingt immer alles schön bürokratisch und keiner versteht es. Zumindest nicht nach dem ersten mal lesen. Gut das es da Portale und Seiten gibt, welche das Bürokratendeutsch ins bürgerliche, leicht verständliche deutsch übersetzen.

      Gruß Stefan.
    • Holly59 schrieb:

      Und ein 2kg-Kopter ist kein 2kg-Stein, der vom Himmel fällt,
      Also dein Beitrag ist doch voll da aber hinten dran hängen einige Dinge, die wohl nicht zum Text gehören.
      Möchte auf eines mal eingehen, den 2 kg Kopter

      Mit welcher Geschwindigkeit und Energie prallt ein Kopter auf, wenn in der Luft die Rotoren ausfallen?


      Ich habe dies einmal berechnet und als Beispiel einen Kopter genommen der eine Masse von 2 kg hat und bei dem die Rotoren in einer Höhe von 100 m ausfallen.


      Ausnahmsweise mal keinen Hubsan sondern einen DJI


      Im luftleeren Raum kann man die Frage recht leicht beantworten, bzw. berechnen.


      In der Atmosphäre ist es etwas komplizierter die beliebten 9,81 m/s von Isaac Newton reichen hier nicht ganz aus.
      Problem und schwer einzuschätzen ist die sog. Projektionsfläche.
      Damit ist die Fläche gemeint, die sich der Luft entgegen setzt, um den Fall zu bremsen, während der Kopter durchsaust.
      Also die Fläche des Kopterrumpfes, der Beine, der Propeller, der Kamera, des Gimbal??
      Das ganze dreht sich auch noch in der Luft und bietet wechselnde Stirnflächen.
      Auch der CW-Wert ändert sich dadurch laufend.
      Beim Fallschirm kann man das relativ leicht berechnen.
      Wenn der geöffnet ist, geht er je nach Größe relativ langsam (2 m/s bis 5m/s)nach unten.
      So ähnlich wird sich ein großer Styroporklotz mit einer Masse von 2 kg verhalten.
      Also ein SHT (Schädelhirnthrauma) ist hier noch unwahrscheinlich, wenn man getroffen wird
      Nimmt man jetzt einen Kopter, dann wird es schwierig.
      Wie will man präzise die Aufstandsfläche berechnen?
      Der Kopter hat bei einer Abmessung von 30 x 30 cm eine theoretische Projektions- oder Aufstandsfläche von 0.09 m²
      Da sind Rumpf, Beine Kamera, Gimbal, was weiß ich, wie will man da sauber was berechnen?
      Der Kopter dreht sich bei seinem Absturz möglicherweise und die Fläche, die gegen den Luftwiderstand drückt, ist immer unterschiedlich.
      Meine Berechnung hat deswegen Toleranzen und ich lege mich nicht auf einen einzigen Wert fest sondern auf einen Bereich, der die Variablen berücksichtigt


      angenommene Parameter:
      • Masse des Kopters = 2 kg
      • angenommene Fallhöhe = 100 m
      • Fallbeschleunigung = 9,81 m/s²
      • Luftdichte = 1,29 kg/m³
      • Projektionsfläche = 0,09 m² (Kopter mit den Massen 30 x 30 cm)
      • Luftwiderstandsbeiwert (CW- Wert) = 1,35
      • Annahme: Windstille
      • Luftdruck: nicht berücksichtigt
      • Thermik: nicht berücksichtigt
      Meine Ergebnisse:

      • Falldauer: ca.4,9 sek.
      • Fallgeschwindigkeit beim Aufprall auf den Boden oder Kopf: 98 - 159 km/h
      • Aufprallgewicht: 1.226 - 1.936 Newton (N) ~ 125- 197 kg
      Das sind die theoretischen Max. Werte ( worst case), kann auch glimpflicher ausgehen.
      Auf jeden Fall eine mächtige Beule in einem Autodach.
      Unterm Strich hilft da keine normale Mütze mehr.


      Ein guter Grund für eine Modellflughaftpflichtversicherung
    • Ja Uli, genauso wird´s gemacht, angenommene, unberechenbare Werte hochgerechnet, dann wiegt ein 2kg-Kopter plötzlich 125-197kg, der mit 159km/h auf die Erde zu rast und wahrscheinlich einen Säugling in seinem Kinderwagen erschlägt! Komisch, zB. bei Wölfen und den Bedrohungen, die von ihnen ausgehen können, geht man prinzipiell entgegengesetzt heran. Da werden mögliche Gefährdungen, die noch dazu real sind, einfach weggerechnet, weil Es ja noch nicht passiert ist.
      Ehrlich, es geht doch nur darum, was es zu beweisen gilt.
      Und darum bleibe ich dabei, die Wirtschaft/Politik will uns vom Himmel verbannen, um dort freie Bahn für ihre eigenen kommerziellen Interessen zu haben!
    • Ja Uli, genauso wird´s gemacht, angenommene, unberechenbare Werte hochgerechnet, dann wiegt ein 2kg-Kopter plötzlich 125-197kg, der mit 159km/h auf die Erde zu rast und wahrscheinlich einen Säugling in seinem Kinderwagen erschlägt! Komisch, zB. bei Wölfen und den Bedrohungen, die von ihnen ausgehen können, geht man prinzipiell entgegengesetzt heran. Da werden mögliche Gefährdungen, die noch dazu real sind, einfach weggerechnet, weil Es ja noch nicht passiert ist.
      Ehrlich, es geht doch nur darum, was es zu beweisen gilt.
      Und darum bleibe ich dabei, die Wirtschaft/Politik will uns vom Himmel verbannen, um dort freie Bahn für ihre eigenen kommerziellen Interessen zu haben!

      Man sollte schon mit gesundem Menschenverstand und Verantwortungsbewußtsein fliegen, das will ich gar nicht bestreiten, und einen Kenntnisnachweis, den auch ich noch nicht habe, aber machen werde, zu erbringen, halte ich auch für sinnvoll, aber mich dafür durch einen Gesetzesdschungel arbeiten zu müssen, den selbst Fachleute nicht durchdringen können, ist mir einfach nicht möglich, weil ich einen anderen Beruf als Jurist habe.
      Kopterfliegen ist ein Hobby, ein Freizeitvergnügen, das man mit absolutem Herzblut betreiben kann, aber nicht müssen muss!

      Nochmal zur Beschwichtigung wg dem Löschen: Ich kann verstehen, dass Forenbetreiber unter Druck bezüglich der freien Meinungsäußerung stehen, bei GMX beispielsweise sind mitunter mehr gelöschte Beiträge als erlaubte, die dann auch noch in willkürlicher Reihenfolge dargeboten werden, damit niemand wirklich versteht, worum es eigentlich geht. Ich weiß, in was für einem Land wir leben!

      Mir persönlich liegt eine gesunde Natur auch am Herzen, ich liebe gerade meine Heimat sehr und würde ihr nicht leichtfertig oder gar vorsätzlich Schaden zufügen. Aber ich will das Schöne der Natur auch sehen und genießen können, auch darum habe ich mir einen Kopter angeschafft, denn ich habe keine Flügel!