Danke Stefan, das ist doch mal eine profunde Erklärung!
Vielleicht kannst du mir noch folgendes beantworten. Gebiete nach Natura 2000 und damit auch die erwähnten FFH sehe ich als Absichtserklärung ohne bisher festgelegte rechtliche Relevanz. Bis Frühjahr 2019 müssen die Bundesländer entscheiden, in welche Rechtsform nach deutschem Recht sie überführt werden sollen, wenn überhaupt (und das dann natürlich auch einrichten und kennzeichnen <an Uli: beim Wandern kann man das derzeit nicht erkennen, weil die Gebiete als solche nicht gekennzeichnet werden>). Und dann haben wir die bekannte Unterteilung: Naturschutz (und höher) oder Landschaftsschutz (und niedriger). Ist das so richtig?
Und Uli, ich bin ganz bei dir. Brütende Vögel muss ich nicht stören, aber im Herbst ist die Gefahr relativ gering. Dann ist es schon hilfreich wenn ich weiß, dass ich prinzipiell dort fliegen darf.
Vielleicht kannst du mir noch folgendes beantworten. Gebiete nach Natura 2000 und damit auch die erwähnten FFH sehe ich als Absichtserklärung ohne bisher festgelegte rechtliche Relevanz. Bis Frühjahr 2019 müssen die Bundesländer entscheiden, in welche Rechtsform nach deutschem Recht sie überführt werden sollen, wenn überhaupt (und das dann natürlich auch einrichten und kennzeichnen <an Uli: beim Wandern kann man das derzeit nicht erkennen, weil die Gebiete als solche nicht gekennzeichnet werden>). Und dann haben wir die bekannte Unterteilung: Naturschutz (und höher) oder Landschaftsschutz (und niedriger). Ist das so richtig?
Und Uli, ich bin ganz bei dir. Brütende Vögel muss ich nicht stören, aber im Herbst ist die Gefahr relativ gering. Dann ist es schon hilfreich wenn ich weiß, dass ich prinzipiell dort fliegen darf.