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Naturschutz, Landschaftsschutz, wo darf man fliegen?

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    • Danke Stefan, das ist doch mal eine profunde Erklärung!

      Vielleicht kannst du mir noch folgendes beantworten. Gebiete nach Natura 2000 und damit auch die erwähnten FFH sehe ich als Absichtserklärung ohne bisher festgelegte rechtliche Relevanz. Bis Frühjahr 2019 müssen die Bundesländer entscheiden, in welche Rechtsform nach deutschem Recht sie überführt werden sollen, wenn überhaupt (und das dann natürlich auch einrichten und kennzeichnen <an Uli: beim Wandern kann man das derzeit nicht erkennen, weil die Gebiete als solche nicht gekennzeichnet werden>). Und dann haben wir die bekannte Unterteilung: Naturschutz (und höher) oder Landschaftsschutz (und niedriger). Ist das so richtig?

      Und Uli, ich bin ganz bei dir. Brütende Vögel muss ich nicht stören, aber im Herbst ist die Gefahr relativ gering. Dann ist es schon hilfreich wenn ich weiß, dass ich prinzipiell dort fliegen darf.
    • Fingadar schrieb:

      Wie gesagt, das vom Luftrecht und meinem Kenntnisstand aus.
      Stefan, schön dass du das mal so tiefgehend aufgebröselt hast.
      Für mich macht das deutlich, das je nach dem, wo sich die gleiche , geschützte Art gerade aufhält, sie unterschiedlich (rechtlich) behandelt wird.

      Nehme ich mir mal willkürlich eine geschützte Art aus der Bundesartenschutzverordnung heraus:

      Der Moschusochse, übrigens an der Mecklenburger Seenplatte zu bewundern, befindet sich in einem Naturschutzgebiet gem. §23 Bundesnaturschutzgesetz und darf nicht überflogen werden.
      Wandert er weiter in ein Gebiet nach §26 Bundesnaturschutzgesetz, darf er überflogen werden.

      Ob der das weiß? crazy

      Nicht ganz logisch, das ganze
    • Katerchen schrieb:

      Grüße dich Mike, @Spookymike

      ich habe andere Erfahrungen gesammelt, die Menschen sind sehr daran Interessiert,
      fragen auch nach, auch die Stadtverwaltung/Gemeinde war schon bei mir am Feld.
      Haben nicht mal nach meinem Namen gefragt, ganz normale Unterhaltung, ein wenig
      über Kopter unterhalten, Fachsimpelei, und so weiter, dann sind sie wieder weg gefahren.
      Auch Hund Führer oder Passanten bleiben stehen und schauen mit zu, was ich da
      Treibe, manche setzen auf die Bank am Waldrand, und schauen länger mit zu.
      Noch keine negative Erfahrungen/Bemerkungen erhalten, gerade das Gegenteil.

      Vielleicht denke die auch, mal schauen was der ALTE SACK da so treibt. rofl

      Nicht das sich jetzt jemand an den ALTEN SACK stört, den Titel „ALTER SACK“ muss
      Mann sich verdienen. (Geht erst ab dem 50 Jahr plus).
      Hallo Sidney, also ich werde demnächst 50 und verbiete dich mich als " Alte Sack" zu nennen.
      Schöne tag und viele Grüße rofl
    • Tja Peter, @Slonzok

      geht auch nicht, wie schon geschrieben, DAS NUSS MANN SICH VERDIENEN,

      Grüße mir den Schwarzwald, wie geht es deiner Schneeschaufel, und auch Grüße an dich. vain

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NoName ()

    • Hallo,

      Im Rheinland sagt man zur Schaufel auch Schippe. Und wenn ich mit meiner Frau zusammen draußen Schnee schaufele, dann paarschippen wir...

      Aber mal wieder den Ernst reinlassen. Ich war heute auf einem Modelflugplatz, da hatte mich ein Freund drauf aufmerksam gemacht. Dieser Platz ist der ehemalige Landeplatz für Lazarettransporte in einem stillgelegten Militärgelände. Auch ausgewiesen als Modelflugplatz. Was mich etwas verwundert ist, dass der der Platz selber in Map2Fly als Hubschrauber Landeplatz und der an die Landebahn angrenzende umliegende Wald als Vogelschutzgebiet mit Überflugverbot ausgewiesen ist. Wenn ich da nur über der Landebahn fliegen darf wird das aber ziemlich eng...
      Dateien
      • Platz.jpg

        (196,82 kB, 10 mal heruntergeladen, zuletzt: )
      LG Jochem



      Die Summe der Intelligenz auf diesem Planeten ist eine Konstante,
      aber die Bevölkerungszahl steigt. (JL. Picard)
    • Hallo Jochem,

      das Problem ist lösbar, kleinerer Kopter = mehr Platz.



      Über manche Sachen sollte man erst gar nicht nachdenken.
      Denke an die Sendung mit der Maus und den Spruch: „Klingt komisch, ist aber sototolachen
    • Solche Situationen sind durchaus möglich, aus mehreren Gründen.

      Alle Apps in diesem Zusammenhang sind immer nur als Hilfsmittel zu verstehen, nicht als rechtsverbindliches Gesetzeswerk. Ich weiss, dass einige der verfügbaren Apps hier völlig über das Ziel hinausschiessen, gerade auch bei der Definition "Industrieanlage". So ist hier bei mir in meiner nächsten Nachbarschaft ein kleines, nach einem Brand schon seit über 10 Jahren stillgelegtes uraltes Sägewerk tatsächlich als "Industrieanlage" (mit 100m Sperrradius) markiert.

      Als die Apps aufkamen, wurden teilweise auch seit Ende des kalten Kriegs nicht mehr existierende Behelfslandebahnen und längst aufgegebene Heliports plötzlich mit 1,5km umfassenden Sperrbereichen eingezeichnet. Diese längst nicht mehr existierenden Einrichtungen wurden schlicht und einfach nie ausgetragen. Das hatte vor den Zeiten der UAVs und Drohnen einfach kaum jemanden interessiert.

      Was natürlich nicht bedeutet, dass die Apps generell nicht stimmen, wenn irgendwo ein Schutzgebiet eingetragen ist, gib es da in der Regel auch etwas.


      In Deinem Fall kann es aber durchaus sein, dass es genau für diesen Modellflugplatz eine Betriebsgenehmigung gibt, auch wenn dieser in oder nahe an einem Schutzgebiet liegt. Die zuständige Landesluftfahrtbehörde (wie das so schön heisst) kann durchaus in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden eine Betriebserlaubnis für so etwas erteilen. Diese ist dann allerdings meistens an gewisse Auflagen gekoppelt. Modellflugplätze bekommen dann auch oft einen genau definierten Flugkorridor zugewiesen, in dem sich die Flieger mit ihren Modellen aufhalten müssen.

      Das bedeutet dann aber nicht, dass Du als Nicht-Vereinsmitglied da jetzt auch einfach fliegen darfst. Denn die Betriebsgenehmigung gilt dann eventuell nicht für Dich als Außenstehendem.Für Dich gilt: Vogelschutzgebiet -> Kein Aufstieg, kein Flug.

      Viele Grüße,
      Stefan
    • Fingadar schrieb:

      Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden eine Betriebserlaubnis für so etwas erteilen. Diese ist dann allerdings meistens an gewisse Auflagen gekoppelt. Modellflugplätze bekommen dann auch oft einen genau definierten Flugkorridor zugewiesen, in dem sich die Flieger mit ihren Modellen aufhalten müssen.
      Ich bin Mitglied in einem Modellflugverein und hab schon für 2 Vereine eine sog. Aufstiegserlaubnis, so heißt das Schriftstück, erwirkt.
      Die Landesluftfahrtbehörde, in meinem Falle Düsseldorf, bestellt vor der Erteilung einen Gutachter.

      Da unser Platz in einem Vogelschutzgebiet liegt, wurden die Naturschutzbehörden für das Gutachten beteiligt und haben grünes Licht gegeben.
      Darauf hin wurde die Aufstiegserlaubnis erteilt und auch der Flugkorridor festgelegt.
      In unserm Falle ist das ein Radius von 300m um den Mittelpunkt des Platzen und die zulässige Höhe ist 300m
      Unser Platz liegt im unkontrollierten Luftraum unterhalb des Luftraumes C (ab 1000ft GND)

      Deswegen darf ich auf unserem Platz mit dem Kopter auch 300 m hoch fliegen
    • Hallo Uli,

      mal eine andere Frage, wenn dem Verein eine Aufstiegserlaubnis vorliegt, dürfen
      dort nur die Vereinsmitglieder fliegen, oder gilt die Erlaubnis für jedermann, und
      wenn man kein Mitglied des Vereines ist, und keine Einladung vom Verein hat, darf
      man dort auch fliegen.
    • Die Aufstiegserlaubnis wird personenbezogen, meist auf den Vorsitzenden, ertwilt und gilt nur für Vereinsmitglieder und deren Gäste.
      Wenn du bei mir fliegen möchtest, würde ich nur deinen Versicherungsnachweis verlangen.
      Es ist sehr viel Mühe und kostet auch einiges, eine Aufstiegs erlaubnis zu bekommen.

      Wäre ja noch schöner, wenn dann Hinz und Kunz dort fliegen dürften.

      Insofern gesehen ist ein Modellfluggelände rechtlich betrachtet Privatgelände, wo auch das Hausrecht gilt.
      Kann also fremde dort verweisen.
    • Uli, ich danke dir, war nur mal so eine Frage.
      Bei uns gibt es auch einen Modellflugverein, ist mir aber Persönlich zu
      teuer, 160 €uro Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag 80 €uro.
      Habe auch schon mal nachgefragt ob es Ermäßigungen gibt für Rentner.
      Die gibt es nicht.
    • Also, wenn ich dies hier so lese! Muss ich tatsächlich als Kopterpilot (Flugschüler) ein Jurastudium absolvieren, um wenigstens zu erahnen, wo und wie ich wann und womit fliegen darf? EU-Recht, Bundesrecht, 16× Landesrecht, Kommunalrecht in ungewisser Zahl, DFS, Maps2fly, ..., täglich von morgens bis abends Ämter anlaufen, Behörden kontaktieren, um vllt mal 1-2h meinen Kopter steigen zu lassen?
      Das kann doch niemand im Ernst erwarten?
    • Ja Holly, so ist es aber,

      ich finde es auch gut so, erst lernen, informieren und dann fliegen.
      Sonnst könnte jeder machen was er will.
      Auch die Versicherungen müssen stimmen, und die Plakette auf dem
      Kopter.
      Beim Auto Führerschein musst du auch lernen, informieren, und
      dann Auto fahren.
    • Holly59 schrieb:

      Das kann doch niemand im Ernst erwarten?
      Doch, weil du hast ein Luftfahrzeug und kein Spielzeug gekauft.
      So wie die Straßenverkehrsordnung für Autos gibt es Luftfahrtrecht für Luftfahrzeuge.


      Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
      § 1


      (1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
      (2) Luftfahrzeuge sind

      1.Flugzeuge2.Drehflügler3.Luftschiffe4.Segelflugzeuge5.Motorsegler6.Frei- und Fesselballone7.(weggefallen)8.Rettungsfallschirme9.Flugmodelle10.Luftsportgeräte11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
    • Ich möchte meinen Vorpostern in Maßen widersprechen. Ahnung haben muss man schon, aber Kopter fliegen darf man an sehr viel mehr Plätzen, als die meisten glauben. Das Gute: die, die dich womöglich anmachen, haben auch keine Ahnung.

      Das Gesetz unterscheidet:
      Naturschutzgebiet - ok, keine Chance
      Landschaftsschutzgebiet - das ist etwas völlig anderes, da darfst du kein Haus bauen ohne Genehmigung. Aber Kopter fliegen ist da NICHT automatisch verboten. Die Gemeinde kann es in einer Sonderverfügung verbieten - hat sie aber sehr wahrscheinlich nicht. Für dein Lieblingsrevier kannst du ja mal nachfragen.

      Ein richtiges Flugverbot gibt es nur in ausgewiesenen Naturschutzgebieten automatisch. Das sind aber sehr wenige.

      @Holly59
      was wurde gelöscht?