Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

ONE Versicherung.

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • ONE Versicherung.

      Servus!

      endlich habe ich meine Drohne! Mavic 2 Zoom! Aber jetzt muss ich eine Haftpflichtversicherung abschliessen und ich weiss nicht welche. Nach viel schauen, das interessanteste fur mich is One. Keine Selbstbeteiligung und 50Mio Deckungsumme. Aber mit Drohne ist mir nicht 100% Klar. In die Bedingungen kann man sehen:

      "Versichert ist abweichend von Ziffer A.1.4.9 Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Drohnen bis 5 Kilogramm Startgewicht zur privaten Sport- oder Freizeitgestaltung."

      Von nicht versicherungspflichtigen? Sind nicht alle Drohnen bis 5kg versicherungspflichtig? Ist diese Versicherung gut oder ehe ein Betrug?

      Danke!
    • Hallo parseval43,

      ich kann dir zu der genannten Versicherung nichts sagen aber deine DJI Mavic 2 ist definitiv versicherungspflichtig.


      Ich habe mich für die, hier im Forum empfohlene, Versicherung der DMO entschieden.

      Deutsche-Modellsport-Organisation.de

      Die Versicherung ist relativ günstig (39,96) und gilt nicht nur für eine spezielle Drohne, sondern für alle deine Kopter.


      Kannst dich ja mal informieren.
      Grüße aus dem Spreewald
      André pleasantry
    • parseval43 schrieb:

      Alle Drohnen brauchen eine Versicherung in Deutschland
      Ja , das ist richtig.

      Privat zu Sport- und Freizeitzwecken genutzte Drohnen werden nach § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG als Luftfahrzeuge eingestuft.
      Sie unterliegen unabhängig vom der Startmasse ( nicht Gewicht) nach §§ 33, 37 Abs. 1 und 43 LuftVG in Verbindung mit § 102 Abs. 2 LuftVZO der Versicherungspflicht, wobei für Drohnen eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gilt.
      Von dieser Regel gibt es keine Ausnahmen, auch nicht für als "Spielzeug" verkaufte Mini-Drohnen.

      Der Kopter für 19, 95€ aus dem Supermarkt mit 180 g Startmasse ist demnach versicherungspflichtig.

      by the way:

      Gewicht ist übrigens keine physikalische Größe, richtig ist Masse in Gramm bzw. kg
      Gewicht hat die Einheit Pond oder Kilopond.
      Wenn ein Kopter schwebt, halt mal eine Waage drunter crazy
      Was zeigt die an? NULL (Gewicht)

      Folge:
      Ein Kopter, der schwebt, wiegt nichts behält aber seine Masse



      Ich empfehle auch die DMO als Versicherung
    • parseval43 schrieb:


      nicht versicherungspflichtigen Drohnen bis 5 Kilogramm Startgewicht zur privaten Sport- oder Freizeitgestaltung."
      Seit 2004 oder 2005 besteht eine generelle Versicherungspflicht. Auch unter 250gramm. Ausgenommen Stubenfliegen in den eigenen 4 Wänden.

      Private Freizeitgstaltung könnte problematisch werden, ein Mavic macht keine größeren Löcher, aber Versicherungen zahlen sehr ungerne.
      Vorgeschrieben ist eine Mindestdeckung von 1mio. 50mio ist Unsinn.
      Wichtig ist der Unterschied Freizeit und UAV. Ist eine Kamera dran wird man eher in Richtung UAV tendieren, machst dur nur Familienbilder ist es Freizeit.
      Die Beweislage wird im Falle eines Schadens schwierig. s.o.
    • wald(e)mar schrieb:

      Auch unter 250gramm.
      Ich weiß nicht warum die 250 gramm immer hier rumgeistern. crazy

      Die Regel 250 Gramm gilt ausschließlich für den Bereich, wo Kopter FPV geflogen werden.
      Anzutreffen bei den Race Koptern z. B.
      Wenn ich mit Brille oder über Monitor fliege (FPV) brauche ich im Normalfall einen Luftraumbeobachter, einen sog. Spotter
      Hat mein Kopter aber eine Abflugmasse unter 250 gr und bleibe ich unter 30 m Höhe kann ich laut Gesetz auf den Spotter verzichten.
      Nur in diesem Bereich gibt es eine 250 gr. Regelung, nicht im Versicherungsrecht.

      Gesetzeskenntnis erleichtert die Rechtsfindung :thumbup:
    • Privathaftpflicht von VHV

      Moin Moin,

      Vielleicht kann mir einer der sich hier auskennt kurz aufklären oder besser mir bestätigen ob ich versichert bin. Ich habe damals neben meiner Haftpflicht noch eine für Drohnen abschließen da würde mir von VHV gesagt die sei schon Versichert in meiner normal VHV Versicherrung. Meine geht über 50 Millionen. Im Vertrag steht folgendes:

      Steuern von Flugmodellen ohne Motor (z.B. Ballone und Drachen)iBis 5 Kilogramm Gewicht

      Da sollte doch alles abgedeckt sein oder?
      Ich möchte hier ungern was falsch machen ...

      VG
      Jonas
    • wald(e)mar schrieb:

      Wichtig ist der Unterschied Freizeit und UAV. Ist eine Kamera dran wird man eher in Richtung UAV tendieren
      Denke, das sollte man etwas verdeutlichen:

      Zitat Wikipedia:
      Die für die Organisation der weltweiten Luftfahrt zuständige ICAO rechnet bei ihrer Tätigkeit Flugmodelle nicht als UAVs,[2]
      die Deutsche Flugsicherung unterscheidet nach dem Einsatzzweck:[3]
      Flugmodelle zur Freizeitgestaltung oder für Luftsportaktivitäten sind keine „unbemannten Luftfahrzeuge“.[4]


      Wird der Kopter gewerblich genutzt, kommt der Begriff UAV ins Spiel.
      Daran zu erkennen, dass die Lizenzen erworben werden müssen, für teilweise teures Geld

      Für die Unterscheidung Freizeitgestaltung oder gewerbliche Nutzung ist das Vorhandensein einer Kamera völlig unerheblich und kein Einordnungskriterium.

      Das ist die deutsche Regelung lt. deutscher Flugsicherung.
      In der Schweiz z. B sieht es wieder ganz anders aus.
    • King BaBa schrieb:

      Steuern von Flugmodellen ohne Motor (z.B. Ballone und Drachen)iBis 5 Kilogramm Gewicht
      Lieber Jonas,
      ich habe deine Frage mal in ein anderes Thema aber mit gleicher Zielrichtung verschoben.
      Wir wollen hier nicht für jede Versicherungsgesellschaft ein eigenes Thema eröffnen.
      Das macht Vergleich noch schwieriger

      Du schreibst doch:

      Im Vertrag steht folgendes:

      Steuern von Flugmodellen ohne Motor (z.B. Ballone und Drachen)iBis 5 Kilogramm Gewicht

      Da sollte doch alles abgedeckt sein oder?


      Eben nicht, wenn ich das so lese

      Mit dem Kopter hast du doch ein Flugmodell mit Motoren.
      Das wäre nach deinen Worten eben nicht versichert
    • Hubsano schrieb:

      Ich weiß nicht warum die 250 gramm immer hier rumgeistern.

      Die Regel 250 Gramm gilt ausschließlich für den Bereich, wo Kopter FPV geflogen werden.
      Ist so nicht ganz vollständig. Ab 250g ist eine Plakette am Kopter/Flugmodell mit Daten zum Besitzer vorgeschrieben. Unter 250g nicht.
      Hat natürlich nichts mit der Haftpflichtversicherung zu tun.

      Grüße Frank
    • Hubsano schrieb:

      Wird der Kopter gewerblich genutzt, kommt der Begriff UAV ins Spiel.
      Hier ist die Stelle wo eine Versicherung sicher nachhaken wird wenn es um einen Schaden geht.
      Momentan geht es da meist um Kameras, das man auch mit anderen Nutzlasten gewerblich fliegen kann ist noch recht unbekannt.
      Sollten einige Bilder oder und Videos irgendwo veröffentlicht werden könnte die Versicherung erst mal anführen das sei nicht abgedeckt.
      Irgendwann wird vielleicht bezahlt, wenn man lange genug streitet.


      Hubsano schrieb:

      Daran zu erkennen, dass die Lizenzen erworben werden müssen, für teilweise teures Geld
      Dein Wort in die Finger des Piloten.
      Auch das sieht man teilweise recht locker, Allgemeingenehmigung ist erteilt, irgend eine private HPV hat man auch, also fliegt man erst mal.
      Sicher gibt es auch hier eine genaue Definition, wenn ich in fremden Auftrag fliege oder und Geld erhalte.
      Aber ich möchte hier jetzt nicht weiter auf die Zahlungsmoral von Versicherungen eingehen, ebenso die Moral von leichtsinnigen Piloten.

      Es könnte ja mal jemand berichten wie ein Copter abstürzt und wenigstens beim Nachbarn einige Dachzigel zerschlagen hat.
      Aber nein, alle stürzen nur auf leeren Betonflächen ab oder zerschellen im Berg, im Baum oder bohren sich einfach nur in die Wiese.
    • King BaBa schrieb:

      Moin Moin,

      Vielleicht kann mir einer der sich hier auskennt kurz aufklären oder besser mir bestätigen ob ich versichert bin. Ich habe damals neben meiner Haftpflicht noch eine für Drohnen abschließen da würde mir von VHV gesagt die sei schon Versichert in meiner normal VHV Versicherrung. Meine geht über 50 Millionen. Im Vertrag steht folgendes:

      Steuern von Flugmodellen ohne Motor (z.B. Ballone und Drachen)iBis 5 Kilogramm Gewicht

      Da sollte doch alles abgedeckt sein oder?
      Ich möchte hier ungern was falsch machen ...

      VG
      Jonas
      Ich bin auch so über die VHV versichert. Hatte dort telefonisch noch um eine Bestätigung zum Ausdrucken und mitführen gebeten, welche ich noch wärend des Telefontes erhalten habe. Die kannten das schon und hatten gleich die entsprechende Bestätigung für den VN parat.
      Rufe dort an, dann erhälst du das Gleiche auf deinen Namen ausgestellt.

      Grüße Matthias
    • Hallo Jonas, @King BaBa

      Jetzt muss ich auch noch meinen Beitrag (SENF) dazu geben, das gilt aber nur für mich.
      Das Ganze ist ganz einfach, meine Grundregel, meine Versicherung.

      Gehen wir davon aus daß deine Kopter über 250 Gramm wiegen (DJI-Yuneec). Soviel ich
      weiß haben die über 250 Gramm und haben einen Motor, Elektromotor, würde mich
      wundern wenn es anders wäre.

      Also besteht eine Versicherung Pflicht, die meisten Privaten-Haftpflichtversicherungen
      haben eine Klausel bis 250 Gramm für Flugobjekte, man muss es nur der Versicherung
      melden und es wird eingetragen ohne Mehrkosten, ist Pflicht, sonst kein Versicherungsschutz
      in der normalen Privaten-Haftpflichtversicherung.

      Über 250 Gramm Versicherungsschutz haben wir 2 Probleme (Zusatzversicherung),
      Personenversicherung oder Kopterversicherung. Es gibt Vor- und Nachteile.

      Personenversicherung: du kannst mehrere Kopter haben, und wenn du sie einzeln
      fliegst sind sie versichert, nur du persönlich bist versichert. Bei der Versicherung dürfen
      andere deinen Kopter nicht fliegen, Frau, Sohn, Tochter oder andere Personen,
      sie sind nicht versichert.

      Kopterversicherung: Es ist der Kopter versichert wie beim Auto, mehrere Menschen können
      den Kopter fliegen, kannst du, musst du aber nicht in die Versicherungspolice eintragen lassen.
      Bei mir ist es so, dass auch meine ISCHE den Kopter bewegt (mit Absicht bewegt geschrieben,
      zögerliches bewegen der Joysticks, fliegen kann man das nicht nennen), also vorher überlegen
      wer den/die Kopter fliegt.

      Kopterversicherungen sind auch meistens teurer und beziehen sich nur auf einen einzelnen Kopter,
      jeder einzelne Kopter muss versichert werden.

      Dann die ganz einfache REGEL die ich hier im Forum gelernt bekommen habe,
      ohne Versicherungsschutz keine Aufstiegsgenehmigung,
      Das in meine Augen vollkommen richtig ist, und da gibt es auch keine Ausreden.
    • Katerchen schrieb:

      Hallo Jonas, @King BaBa

      Jetzt muss ich auch noch meinen Beitrag (SENF) dazu geben, das gilt aber nur für mich.
      Das Ganze ist ganz einfach, meine Grundregel, meine Versicherung.

      Gehen wir davon aus daß deine Kopter über 250 Gramm wiegen (DJI-Yuneec). Soviel ich
      weiß haben die über 250 Gramm und haben einen Motor, Elektromotor, würde mich
      wundern wenn es anders wäre.

      Also besteht eine Versicherung Pflicht, die meisten Privaten-Haftpflichtversicherungen
      haben eine Klausel bis 250 Gramm für Flugobjekte, man muss es nur der Versicherung
      melden und es wird eingetragen ohne Mehrkosten, ist Pflicht, sonst kein Versicherungsschutz
      in der normalen Privaten-Haftpflichtversicherung.

      Über 250 Gramm Versicherungsschutz haben wir 2 Probleme (Zusatzversicherung),
      Personenversicherung oder Kopterversicherung. Es gibt Vor- und Nachteile.

      Personenversicherung: du kannst mehrere Kopter haben, und wenn du sie einzeln
      fliegst sind sie versichert, nur du persönlich bist versichert. Bei der Versicherung dürfen
      andere deinen Kopter nicht fliegen, Frau, Sohn, Tochter oder andere Personen,
      sie sind nicht versichert.

      Kopterversicherung: Es ist der Kopter versichert wie beim Auto, mehrere Menschen können
      den Kopter fliegen, kannst du, musst du aber nicht in die Versicherungspolice eintragen lassen.
      Bei mir ist es so, dass auch meine ISCHE den Kopter bewegt (mit Absicht bewegt geschrieben,
      zögerliches bewegen der Joysticks, fliegen kann man das nicht nennen), also vorher überlegen
      wer den/die Kopter fliegt.

      Kopterversicherungen sind auch meistens teurer und beziehen sich nur auf einen einzelnen Kopter,
      jeder einzelne Kopter muss versichert werden.

      Dann die ganz einfache REGEL die ich hier im Forum gelernt bekommen habe,
      ohne Versicherungsschutz keine Aufstiegsgenehmigung,
      Das in meine Augen vollkommen richtig ist, und da gibt es auch keine Ausreden.
      So stehts in meiner Versicherungsbestätigung:

      Ihr Vertrag umfasst auch den erweiterten Versicherungsschutz für Flugmodelle mit Motor:
      Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht
      werden durch den Besitz oder den Gebrauch von ferngesteuerten Flugmodelle mit Motor (z.B. auch
      Drohnen).
      Vorausgesetzt, dass diese Flugmodelle ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten.
      Sofern Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
      Freundlich grüßt Sie
      Ihre VHV Allgemeine Versicherung AG
    • Hallo Sehr geehrter Herr Matte, @Matte

      das ist zum ersten mal das ICH in diesem Forum mit Sie angeschrieben worden bin.

      Da ich keine weiteren Fragen an Sie habe „VHV Allgemeine Versicherung AG“
      bin ich sehr zufrieden mit der Generali-Versicherung mit seinen Vertretern.
      Wenn es Fragen oder Probleme sich ergeben würde werde ich sehr gerne auf
      Sie zurückgreifen.

      Ich bedanke mich schon im Voraus bei Ihnen.