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    • Hallo Frank,

      sehe ich auch so. Entweder es gibt dort schon was dazu oder man könnte ein neues Thema dort eröffnen. Habe aber auch z.Z. anderes zu tun, in meiner ersten Antwort hier ging es mir nur darum zu zeigen wo was zu den Unterlagen steht die man mitführen soll.

      Hallo Uli,

      lass uns das in den nächsten Tagen mal dort bereden. Zum Abschluss hier nur soviel, falls ich das nicht falsch verstehe. Mit der Allgemeinverfügung darf ich z.B. in 20m Höhe 20m neben Ortschaften, Bundeswasserstrassen usw. fliegen, in NRW muss ich dafür eine Erlaubniss der Landesluftfahrtbehörde beantragen und die kostet 100€, gilt auch für Hobbypiloten.

      "Von den Verboten des § 21b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-9 LuftVO kann in begründeten Fällen eine Ausnahme beantragt werden. Allerdings darf es durch die Ausnahme nicht zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung kommen. Dafür werden abhängig vom Antragsumfang Gebühren (siehe unten) erhoben. Ein entsprechender (formloser) Antrag muss folgende Angaben enthalten":


      Ich lese alles noch mal nach und melde mich dann unter "Recht.." hier mal zwei sogenannte "Entscheidungshilfen" der Länder
      Dateien
      Holger

      "Mit Achtung Vor-, Mit-, Voneinander lernen"