Hallo zusammen,
wollte in BW fliegen und habe mich erkundigt, folgende Antwort habe ich bekommen:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Antrag auf Allgemeinerlaubnis vom 09.06.2016 (zuständigkeitshalber vom RP Stuttgart übersandt).
Wenn Sie das unbemannte Luftfahrtsystem (UAS) NUR zum Zwecke der Freizeitgestaltung und Sport benutzen, benötigen Sie keine Erlaubnis.
Es sei denn, dass der Aufstiegs mit dem Anfertigen von Fotos verbunden ist und diese anschließend auf öffentlich zugänglichen Plattformen z. B.: Homepage, Youtube etc. zur Verfügung gestellt werden, dann benötigen Sie wiederum eine Erlaubnis.
In Baden-Württemberg gibt es zwei Arten von Aufstiegserlaubnissen:
-Die Allgemeinerlaubnis kann für den Regierungsbezirk oder ganz BW erteilt werden, ist zwei Jahre gültig (ab Ausstellungsdatum) und kostet 250,- Euro. Der räumliche Geltungsbereich ist auf außerorts beschränkt. Voraussetzung ist, dass das UAS nicht mehr als 5 kg wiegt und mit Elektromotor angetrieben wird.
-Die Einzelerlaubnis wird immer dann benötigt, wenn innerorts aufgestiegen werden soll oder das UAS schwerer als 5 kg ist. Diese wird für 4 Wochen erteilt und kostet 75,- Euro (bis zu 10 Aufstiegsorte innerhalb einer Gemeinde, falls mehr Aufstiegsorte oder mehrere Gemeinden betroffen, erhöht sich die Gebühr). Sie wird von der Luftfahrtbehörde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich der Aufstieg erfolgen soll.
Für beide Arten gilt, dass die Versicherung die gewerbliche Nutzung mit abdecken muss.
[u]Um den Antrag schnellstmöglich bearbeiten zu können benötigen wir noch folgende Unterlagen:
·Nachweis Haftpflichtversicherung
·Technisches Datenblatt des UAS
·Kopie des Gewerbescheins oder Steuernummer
·Unterschriebene Datenschutzerklärung von allen Steuerern (ist den Antragsformularen angehängt)
Des Weiteren wollen wir Sie darauf Aufmerksam machen, das sich unsere Auskunft nur auf die[u]luftrechtliche Seite bezieht. Ob Sie evtl. noch weitere Genehmigungen (Naturschutz, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht etc.) für einen Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen zum Zwecke der Freizeitgestaltung und Sport benötigen, können wir Ihnen leider nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
..........
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 46/Verkehr
Sachgebiet Luftfahrt
Bissierstraße 7
79114 Freiburg
Telefon: 0761/208-4716
46_antr-AllgemeinE.pdf
wollte in BW fliegen und habe mich erkundigt, folgende Antwort habe ich bekommen:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Antrag auf Allgemeinerlaubnis vom 09.06.2016 (zuständigkeitshalber vom RP Stuttgart übersandt).
Wenn Sie das unbemannte Luftfahrtsystem (UAS) NUR zum Zwecke der Freizeitgestaltung und Sport benutzen, benötigen Sie keine Erlaubnis.
Es sei denn, dass der Aufstiegs mit dem Anfertigen von Fotos verbunden ist und diese anschließend auf öffentlich zugänglichen Plattformen z. B.: Homepage, Youtube etc. zur Verfügung gestellt werden, dann benötigen Sie wiederum eine Erlaubnis.
In Baden-Württemberg gibt es zwei Arten von Aufstiegserlaubnissen:
-Die Allgemeinerlaubnis kann für den Regierungsbezirk oder ganz BW erteilt werden, ist zwei Jahre gültig (ab Ausstellungsdatum) und kostet 250,- Euro. Der räumliche Geltungsbereich ist auf außerorts beschränkt. Voraussetzung ist, dass das UAS nicht mehr als 5 kg wiegt und mit Elektromotor angetrieben wird.
-Die Einzelerlaubnis wird immer dann benötigt, wenn innerorts aufgestiegen werden soll oder das UAS schwerer als 5 kg ist. Diese wird für 4 Wochen erteilt und kostet 75,- Euro (bis zu 10 Aufstiegsorte innerhalb einer Gemeinde, falls mehr Aufstiegsorte oder mehrere Gemeinden betroffen, erhöht sich die Gebühr). Sie wird von der Luftfahrtbehörde ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich der Aufstieg erfolgen soll.
Für beide Arten gilt, dass die Versicherung die gewerbliche Nutzung mit abdecken muss.
[u]Um den Antrag schnellstmöglich bearbeiten zu können benötigen wir noch folgende Unterlagen:
·Nachweis Haftpflichtversicherung
·Technisches Datenblatt des UAS
·Kopie des Gewerbescheins oder Steuernummer
·Unterschriebene Datenschutzerklärung von allen Steuerern (ist den Antragsformularen angehängt)
Des Weiteren wollen wir Sie darauf Aufmerksam machen, das sich unsere Auskunft nur auf die[u]luftrechtliche Seite bezieht. Ob Sie evtl. noch weitere Genehmigungen (Naturschutz, Datenschutz, Persönlichkeitsrecht etc.) für einen Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen zum Zwecke der Freizeitgestaltung und Sport benötigen, können wir Ihnen leider nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
..........
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 46/Verkehr
Sachgebiet Luftfahrt
Bissierstraße 7
79114 Freiburg
Telefon: 0761/208-4716
46_antr-AllgemeinE.pdf
LG
Steini
Steini
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