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Italien

    • Regeln & Gesetze

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    • Da die Zuständigkeit bei der italienischen Flugbehörde ENAC liegt, sind so die Ausagen, die Regeln sehr streng.
      Sobald eine Kamera an einer Drohne befestigt wurde, ist es ein Fluggerät, welches von der ENAC genehmigt werden muss.
      Und da ist es egal ob es nur zum Hobby ist oder Gewerblich. (wird dort aber auch heiß diskutiert und man sucht nach Schlupflöcher)
      Für eine Genehmigung müssen die technischen Daten wie Flugeigenschaften, Modell , usw. an die ENAC gesendet werden.

      Diese Behörde genehmigt dann das Fluggerät und man erhält eine Kennnummer.
      Diese muss sowohl an der Drohne, als auch an der Funkbedienung angebracht werden muss.
      Zusätzlich braucht es eine theoretische Ausbildung.
      Und eine Untersuchung eines Arztes in Italien, der Flugbehörde.
      Geplant ist auch noch eine kleine praktische Ausbildung.
      Zudem muss ein Flugbuch, mit den genauen Koordinaten und Zeiten des Fluges führen und vorweisen können.
      Die Regeln änder sich aber ständig.
      Hier mal die neusten Regelungen vom September 2015 (englisch)

      Mir wurde berichtet, dass die Strafen extrem hoch sind:
      Für kleinste Vergehen sind bis zu 3 Monaten Haft oder einer Geldstrafe vorgesehen.
      Die Kosten reichen von 150 Euro bis über 100.000€.

      Versicherung ist wie hier in Deutschland ebenfalls Pflicht.
      Bei Flügen ohne Versicherung können es schon mal 15.000 bis 25.000 Euro sein.

      Fazit: Nach dieser Informattion eines Freundes aus Italien, muss ich mir leider feststellen, obwohl ich öfters im Jahr in meinem Lieblingsurlaubsort Südtirol bin, dann doch lieber Drohne zu Hause lassen.
    • Dieses Jahr geht es in den Urlaub nach Italien.
      So wie ich das alles verstehe wurde vieles gelockert.
      Als Privater benötigt man eine Versicherung, darf nur 70 Meter hoch und max . 200 Meter entfernt fliegen.
      Dann den Verstand einschalten und das was hier auch nicht erlaubt ist, dort auch nicht machen.
      Dann darf man wohl ohne Probleme in Italien fliegen.
      Drohnen-Gesetze in Italien - aktuelle Infos und Erfahrungen

      Oder hat jemand eine andere Erkenntnis?
    • Jaa nee is klar,wer übern Vatikan fliegt,stößt unweigerlich mit den Engeln zusammen.Das wollen wir nicht.Und in der Nähe von Touristenmagneten ist es wohl versicherungstechnisch untersagt. Aber ansonsten fast wie bei uns.Also ich werd meine Drohne mit an den Comer- u Gardasee nehmen.Und Rücksicht nehmen,wie sonst auch.Vor einigen Jahren war die Gesetzeslage dort anders,aber niemand hatte sich daran gebunden gefühlt.Nichtmal der Fernsehsender vom Berlusconi.Mittlerweile hat es sich gebessert,aber womöglich weiß nicht jeder Kapo davon.Freundlich bleiben und Rücksicht nehmen,damit kam ich bisher überall zurecht.