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Sorry, ich raff es nicht, ​Stichwort Drohnenführerschein

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    • Sorry, ich raff es nicht, ​Stichwort Drohnenführerschein

      Ja, ich habe die Suche bemüht. Und ja, ich habe schon mehrere Stunden Ergebnisse gelesen. Ich habe Abitur, eine Hochschulausbildung, ich habe mich bei einem Prozess schon selbst vertreten, auf einen Anwalt verzichtet und gewonnen, aber dieses juristische Durcheinander versteh ich nicht.

      Ich habe den Kenntnisnachweis des DMFV nach § 21a Abs. 4 Satz 3 für 27 Euro incl. wunderschönem Plastikkärtchen in Silber mit Bundesadler und Trallala. Also den "kleinen Drohnenführerschein", obwohl ich den zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht brauchte (ähm, mittlerweile hab ich auch 'ne Inspire 1, also alles richtig gemacht).

      Ich werde erstmal mit Kopter-Fotografie kein Geld verdienen, aber Fotos in einem durchaus kommerziellen Umfeld veröffentlichen. Um mich abzusichern, überlege ich deshalb, den "großen Führerschein" zu machen (und natürlich die Haftpflicht auf gewerblich umzustellen, aber das ist ja der einfachere Teil).

      Nun bietet "Kopter-Profi.de" (hier nur stellvertretend für viele andere genannt):
      "sondern auch die eigentliche Prüfung nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. LuftVO internet-gestützt ablegen. Die Prüfungsgebühr pro Teilnehmer liegt bei 299 € inkl. Online-Tutorial. "

      ähm, sorry, das ist doch genau das, was ich für weniger als 1/10 des Preises bekommen habe mit einer Stunde Zeitaufwand, und das auch nur, weil ich mich gründlich vorbereitet habe? Wenn ich jetzt böse wäre, würde ich sagen "Abzocke", aber womöglich irre ich mich ja und ansonsten sind wir hier ja ein seriöses Forum. ;)

      Aber zum Thema
      a) Gibt es eine Möglichkeit, den großen Führerschein komplett online abzulegen incl. nötiger Schulung dafür?
      b) Was kostet das im günstigsten Falle? (egal ob on- oder offline)
      c) Worauf muss ich achten um zu erkennen, dass es sich nicht um den Pillepalle Kenntnisnachweis handelt?
      (§21 a, b, c, d, e oder f, Satz 1,2,3 ganz viele?)
    • zu a)

      ja, hast du bei deiner stundenlangen Suche bestimmt selber gefunden.

      zu b)

      129,-€, ist dir bei derselben Suche auch untergekommen

      zu c)

      alle die diesen Schein für über 100,-€ anbieten, nur der Modellflugverein auf dem Modellfluggelände hat den Persilschein.
      wenn du bei einigen dieser Anbieter noch mal 100-200 drauflegst bekommst du auch noch den gaaaaanz großen Schein
      womit dir bestätigt wird das du mit deinem Copter auch eine 8 fliegen kannst. Hochoffiziell und beglaubigt.

      Hier noch einer, alle meckern zwar über den Verein, aber sie gehen dann doch hin: LINK
    • Hallo @Ralf24, das EINZIGE worauf Du achten must ist, das der Anbieter eine Zulassung vom LBA hat.
      Nur diese dürfen für den großen Schein ausbilden und prüfen. Die Liste der zugelassenen Unternehmen findest Du hier.

      Zum Thema Copteruni: In der Beschreibung steht, das Du bei der Onlineprüfung von mehreren Kameras überwacht wirst.
      Ich frage mich wie das gehen soll, wenn ich die Prüfung in meinem eigenen Wohnzimmer ablegen möchte ???
      Aber ich lasse mich ja gerne überraschen.
      Ich habe meine Prüfung im Flugausbildungszentrum am Dortmund Airport abgelegt. Vor Ort und für 149 Euro. Es geht
      also auch Preiswert. Aber komplett online ? Das möchte ich sehen.

      Falls sich jemand entscheiden sollte die Prüfung komplett online bei Copteruni zu machen möge er doch gerne hier berichten.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Ich wundere mich nur, dass so unterschiedlich qualifizierte "Kenntnisnachweise" sich beide auf § 21a Abs. 4 Satz 3 beziehen bzw. berufen. Oder wie der arme Streifenpolizist vor Ort, der mich womöglich kontrolliert, erkennen kann, was mein schickes Plastikkärtchen mit Bundesadler und Verweis auf eben diese rechtliche Grundlage tatsächlich bedeutet.
    • Hallo Ralf, das kann er schon erkennen, weil das eine eben diese lustigen Platikkärtchen sind und das andere ein amtliches Dokument.
      Wir setzen mal voraus das der Polizist auch lesen kann. Dann sollte es kein Problem sein. :thumbsup:

      Und so sieht er aus:

      Kenntnisnachweis-gross.jpeg

      Auf der anderen Seite sind natürlich die Personalien und die Geltungsdauer vermerkt.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Ralf24 schrieb:




      Nun bietet "Kopter-Profi.de" (hier nur stellvertretend für viele andere genannt):
      "sondern auch die eigentliche Prüfung nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. LuftVO internet-gestützt ablegen. Die Prüfungsgebühr pro Teilnehmer liegt bei 299 € inkl. Online-Tutorial. "

      ähm, sorry, das ist doch genau das, was ich für weniger als 1/10 des Preises bekommen habe mit einer Stunde Zeitaufwand, und das auch nur, weil ich mich gründlich vorbereitet habe? Wenn ich jetzt böse wäre, würde ich sagen "Abzocke", aber womöglich irre ich mich ja und ansonsten sind wir hier ja ein seriöses Forum. ;)
      Wie meinst du das? Hat das Forum hier etwas mit Kopter-Profi zu tun?

      Ralf24 schrieb:

      Ich wundere mich nur, dass so unterschiedlich qualifizierte "Kenntnisnachweise" sich beide auf § 21a Abs. 4 Satz 3 beziehen bzw. berufen. Oder wie der arme Streifenpolizist vor Ort, der mich womöglich kontrolliert, erkennen kann, was mein schickes Plastikkärtchen mit Bundesadler und Verweis auf eben diese rechtliche Grundlage tatsächlich bedeutet.
      Was dieser Kenntnisnachweis rechtlich bedeutet, was man damit darf und was nicht ist doch sehr eindeutig und klar definiert. Mehr muss der Polizist nicht wissen. Wie viel man dafür bezahlt hat und ob das Wissen des Piloten darüber hinaus geht ist für den Polizisten uninteressant.
      Ich habe mal geschaut und die Ausstellung kostet laut Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung immer noch 25 Euro + Mwst. Bei Kopter-Profi nimmt man offensichtlich noch andere Dienstleistungen in Anspruch. Ob man das will und braucht muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich persönlich habe günstige Variante gewählt. Damit war das Grundwissen (was für mich nichts neues war) abgedeckt und darüber hinaus kann man sich sehr gut kostenlos bilden. Dafür braucht man keine teuren Schulungen deren Anbieter wie Pilze aus den Boden schießen.
      Besonderen Eindruck macht die Seite Kopier-Profi auf mich auch nicht. Mit meinem Safari-Browser ist die Seite kaum lesbar, dann die Werbung bekannt aus den Medien Sender/Zeitung XY und jede menge Selbstlob.
    • Der Unterschied
      § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 ist der für Kommerzielle zwecke und kostet zwischen 114 und 299 euro. Amtliche Bescheinigung <---------- Kopter-Profi oder Copter uni , TÜV alles amtliche Prüfungen

      § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr.3 ist der für Hobby und Freizeitgestaltung ca. 27€ Modellflug Plastikkarte.<------------ z.b. Modellflugverein keine amtliche Prüfung
    • Stimmt, ich hatte @Ralf24 aber so verstanden, dass der gleiche Nachweis angeboten wird.
      Für den Polizisten ist es trotzdem eher uninteressant, da die gleichen Regeln gelten. Nur wenn eine Ausnahmegenehmigung für ein Verbot vorliegt wird interessant welcher Kenntnisnachweis vorliegt. Da eine Ausnahmegenehmigung aber eh nur erteilt wird wenn der Nachweis nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr.2 vorliegt hat es der Polizist nicht besonders schwer.
    • Ja darum hab ich es nochmal geschrieben das es sich nicht um den gleichen Nachweis handelt.

      Ich habe mit meinem (Hobby) Nachweis (Nr.3) eine Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten und zur Zulassung von Ausnahmen von Betriebsverboten ohne Probleme bekommen gilt für nord und Süd Bayern. Und für bis zu 2kg auch für Kommerzielle zwecke.
    • Hermes schrieb:

      Der Unterschied
      § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 ist der für Kommerzielle zwecke und kostet zwischen 114 und 299 euro. Amtliche Bescheinigung <---------- Kopter-Profi oder Copter uni , TÜV alles amtliche Prüfungen

      § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr.3 ist der für Hobby und Freizeitgestaltung ca. 27€ Modellflug Plastikkarte.<------------ z.b. Modellflugverein keine amtliche Prüfung
      Genau DAS war es, was mir nicht klar war, danke. Kleiner aber feiner Unterschied. ;)
    • Ralf24 schrieb:


      Hermes schrieb:




      § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr.3 ist der für Hobby und Freizeitgestaltung ca. 27€ Modellflug Plastikkarte.<------------ z.b. Modellflugverein keine amtliche Prüfung
      Genau DAS war es, was mir nicht klar war, danke. Kleiner aber feiner Unterschied. ;)
      Hallo, genau den habe ich auch abgelegt obwohl meine Kopter unter den 2kg liegen. Gilt aber auch für Flächenmodelle wenn man abseits von Modellflugplätzen höher als 100m fliegen möchte. Dann warte ich ab, was die neue EU Regelung nun ab nächstem Jahr so bringt. So wie es jetzt aussieht werden da auch wieder Zertifikate verlangt, meine Kopter wiegen mehr wie 920g.
      Übrigens für Sachsen gibt es eine Allgemeinverfügung und da werden einem eine Reihe von Zugeständnissen gemacht, z.B. das man die 100m seitlichen Abstand zu gewissen Einrichtungen unterschreiten kann. Man muss sich nur entsprechend registrieren und das gilt dann 2 Jahre. In anderen Bundesländer gibt es so etwas gar nicht oder die verlangen ein Haufen Geld.
      Dateien
      Holger

      "Mit Achtung Vor-, Mit-, Voneinander lernen"
    • Nochmals als Hinweis wenn Ihr auf der sicheren Seite sein wollt:

      Sprecht bitte Eure Landesluftfahrtbehörde an was und wo Ihr fliegen möchtet und ob oder welchen Nachweis Ihr dafür benötigt. In NRW bekommt Ihr z.B. mit dem kleinen Nachweis keine Sondergenehmigungen. Schon gar keine AE wenn Ihr über 5 kg liegt.
      Ihr dürft mit dem kleinen Schein auch nur auf den Modellflughäfen fliegen wenn Ihr über 2 kg liegt.
      Das wird in anderen Bundesländen teilweise anders gehandhabt. Also fragt besser vorher nach. Ich habe bis dato nur gute Erfahrungen mit den Ämtern gemacht und sogar noch jede Menge Tipps bekommen.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • GeBo-920 schrieb:

      Nochmals als Hinweis wenn Ihr auf der sicheren Seite sein wollt:

      Sprecht bitte Eure Landesluftfahrtbehörde an was und wo Ihr fliegen möchtet und ob oder welchen Nachweis Ihr dafür benötigt.
      Warum sollte ich das tun es steht doch alles im Gesetz und ist allgemein bekannt.

      GeBo-920 schrieb:



      Ihr dürft mit dem kleinen Schein auch nur auf den Modellflughäfen fliegen wenn Ihr über 2 kg liegt.
      Das wird in anderen Bundesländen teilweise anders gehandhabt. Also fragt besser vorher nach. Ich habe bis dato nur gute Erfahrungen mit den Ämtern gemacht und sogar noch jede Menge Tipps bekommen.
      Um über 2Kg auf Modellflugplätzen mit AE zu fliegen braucht man keinen Kenntnisnachweis. So steht es in der LuftVO. Den kleinen Kenntnisnachweis macht man genau dazu nämlich um außerhalb von Modellflugplätzen Modelle über 2Kg und Flächenmodelle (nicht Kopter) über 100m fliegen zu dürfen.
      Wenn NRW es so handhabt wie Du sagt ist das völlig überflüssige Willkür und dem kleinen Kenntnisnachweis wird für Kopterpiloten jeglicher Sinn entzogen. Ob mir die Behörde derartiges nun freundlich sagt oder nicht, hat für mich keine Bedeutung. Also lieber nicht zu viel Fragen sonst kommen sie nur auf für uns schlechte Ideen. Für mich wäre das auch keine gute Erfahrung mit einer Behörde....

      Für mich ist es völlig unverständlich, dass einzelne Bundesländer sich über die LuftVO hinwegsetzen. Wir wollen einheitliche Regeln in Europa schaffen bekommen das aber nicht mal in Deutschland hin.
    • GeBo-920 schrieb:

      Lindographie schrieb:

      Hast Du mal eine belastbare Quelle für Deine Aussagen?
      Telefonat mit dem zuständigen Amtsleiter der Bezirksregierung.
      Sorry aber das ist mir zu wenig. Auf der NRW Info-Seite der Landesregierung steht nichts davon und in LuftVO ohnehin nicht. Ich würde in NRW also ganz normal so fliegen wie es das Gesetz erlaubt.
      Soll mir im Zweifelsfall ein Richter erklären wie ich das geheime Wissen erlangen soll, wenn es nirgends schriftlich fixiert ist.

      Manchmal habe ich das Gefühl, dass immer wieder Aussagen im Umlauf sind die per Rechtslage und den entsprechenden VOs nicht belegbar sind.

      Man ärgert sich im ersten Moment, denkt was ist das los? Was soll das? Aber letztlich ist für mich ganz besonders beim Kopter fliegen nur relevant was ich schwarz auf weiß nachlesen kann. Was man nicht mit belastbaren Quellen überprüfen kann, kann auch keine Relevanz für Modellpiloten haben.
      Vielleicht machen auch Amtsleiter Fehler oder es treten Missverständnisse in der mündlichen Kommunikation auf.

      Aus meiner Sicht bedeutet das solange Entwarnung für alle NRW-ler, wie es keine seriöse und belastbare Quelle für diese Information gibt.


      Bezirksregierung Düsseldorf: Unbemannte Luftfahrtsysteme - Drohnen