Lindographie schrieb:
Warum sollte ich das tun es steht doch alles im Gesetz und ist allgemein bekannt.GeBo-920 schrieb:
Nochmals als Hinweis wenn Ihr auf der sicheren Seite sein wollt:
Sprecht bitte Eure Landesluftfahrtbehörde an was und wo Ihr fliegen möchtet und ob oder welchen Nachweis Ihr dafür benötigt.
Um über 2Kg auf Modellflugplätzen mit AE zu fliegen braucht man keinen Kenntnisnachweis. So steht es in der LuftVO. Den kleinen Kenntnisnachweis macht man genau dazu nämlich um außerhalb von Modellflugplätzen Modelle über 2Kg und Flächenmodelle (nicht Kopter) über 100m fliegen zu dürfen.Wenn NRW es so handhabt wie Du sagt ist das völlig überflüssige Willkür und dem kleinen Kenntnisnachweis wird für Kopterpiloten jeglicher Sinn entzogen. Ob mir die Behörde derartiges nun freundlich sagt oder nicht, hat für mich keine Bedeutung. Also lieber nicht zu viel Fragen sonst kommen sie nur auf für uns schlechte Ideen. Für mich wäre das auch keine gute Erfahrung mit einer Behörde....GeBo-920 schrieb:
Ihr dürft mit dem kleinen Schein auch nur auf den Modellflughäfen fliegen wenn Ihr über 2 kg liegt.
Das wird in anderen Bundesländen teilweise anders gehandhabt. Also fragt besser vorher nach. Ich habe bis dato nur gute Erfahrungen mit den Ämtern gemacht und sogar noch jede Menge Tipps bekommen.
Für mich ist es völlig unverständlich, dass einzelne Bundesländer sich über die LuftVO hinwegsetzen. Wir wollen einheitliche Regeln in Europa schaffen bekommen das aber nicht mal in Deutschland hin.
Hier ist eine leicht verständliche Entscheidungshilfe für NRW.
Holger
"Mit Achtung Vor-, Mit-, Voneinander lernen"
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