Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Luftbilder von Gewerbegebieten

    • Regeln & Gesetze

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Luftbilder von Gewerbegebieten

      Hallo zusammen
      Ich recherchiere schon eine ganze Weile im Netz, da ich als gewerbl. Fotograf einen Auftrag haben kann die Gewerbegebiete unserer Stadt zu per Copter zu fotografieren. Auf einer anderen Plattform wurde mir empfohlen mich mit folgenden Gesetzen auseinanderzusetzen DSGVO, UrhG, KUG, StGB, MarkenG, DesignG, BGB, TMG. Mir ist mittlerweile klar, dass das Thema nicht mit einem Handstreich erledigt ist.
      Vielleicht gibt es einen ähnlich gelagerten Fall, der mir ein Stück weiterhilft ohne gleich einen Fachanwalt zu beauftragen. Die Industriegebiete sind klein und eher von Dienstleistungsgewerbe und kleineren Betrieben besiedelt. Man kann also nicht etwa einen Produktionsprozess erkennen. Die Flug-Standorte habe ich per DFS App gecheckt sin also o.k. Nun geht es um die Nutzung der Bilder und das scheint mir eine knifflige Angelegenheit zu ein. Darf ich die Aufnahmen, die aus 100m seit. Abstand max Höhe 100m entstanden ist, gewerbl. nutzen?
    • Auftraggeber ist die Abteilung Wirtschaftsförderung der Gemeinde. Ich veröffentliche die Fotos nicht gebe sie nur an die Stadt weiter, denke es ist aber richtig gemeinsam das Thema Veröffentlichungsrechte anzugehen. Die Herren haben ebenso keine fundierten Kenntnisse über die rechtliche Situation. Hier geht es um eine gewachsene längere Kundenbeziehung.
      Nutzung der Bilder ist die Veröffentlichung auf der website, auf Veranstaltungen und sicher auch auf Druckerzeugnissen.
    • Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, aber im Zweifelsfalle kann die Gemeinde doch bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde anfragen, dann habt ihr Sicherheit. Ein Punkt wäre höchstens, ob deine Haftpflicht den gewerblichen Einsatz abdeckt, wenn das ein bezahlter Auftrag ist.
    • So wie ich das sehe geht es da um öffentliches Interesse und redaktionelle Beiträge im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung des Standortes.
      Hier greift das KUG so das die Verwendung der Bilder durch die Gemeinde kein Problem sein sollte. Vorausgesetzt es handelt sich um großräumige
      Übersichten der entsprechenden Gebiete und es werden keine Einzelfimen oder Grundstücke explizit herausgepickt.

      Ikon schrieb:

      ...die aus 100m seit. Abstand max Höhe 100m entstanden ist...
      Bitte verwechselt nicht Industriegebiet mit Industrienanlage. Luftrechtlich ist das Überfliegen einer Industrienlage nicht erlaubt. Ein Industriegebiet
      hingegen ist Grundsätzlich kein Problem wenn es z.B. aus Dienstleistern und Handel besteht. Hier aber bitte eine Überfluggenehmigung des Eigentümers
      einholen wenn einsolcher Überflug vorgesehen ist.
      Ist in einem Industiergebiet eine Industrienanlage vorhanden, so greift das Flugverbot und die Abstandsregel nur für diese Anlage.
      Schade ist nur, das der Begriff Industrieanlage nicht vom Gesetzgeber eindeutig definiert wird, aber hier sollte einem der gesunde Menschenverstand weiter helfen.
      Auf jeden Fall ist es ratsam sich vorab über die Art der im Gebiet ansässigen Unternehmen zu informieren.

      Unser aller Dobrindt hat da wirklich qualifizierte Arbeit abgeliefert. Ich danke ihm für jedes Wort seines Drohnengesetzes. grumble dash
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard