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      Ich bin die Anne aus einer kleine Stadt im Münsterland. Mein Mann steuert gern RC gesteuerte Autos und Schiffe, ich halt gern Drohnen. Habe auch schon einige „billige“ verschrottet da man als Anfänger nun nicht auf einmal 6 Achsen Steuern kann. Habe mir die Hubsan H501 S zugelegt und bin absolut begeistert. Drücke sie 10 Meter in die Luft und fangen dann ganz langsam an rechts, links usw. Mein Mann hat mir gestern die optional erhältlichen Außenantennen an den Transmitter angebracht. War mutig und habe die Drohne auf 120 Meter gebracht und schöne Fotos gemacht. Hat jemand Erfahrung was passiert wenn die Funkverbindung abreist? Viel Spass bei unserem Hobby. Grüße Anne
    • Hallo Anne,
      erst einmal willkommen und viel Spass mit dem Kopter.

      Kleiner Hinweis: Mit Koptern darf man höchstens 100m hoch fliegen. Du solltest Dich noch schlau machen was man darf und was man nicht darf, es gibt da einige Regeln.

      Ansonsten würde ich Dir empfehlen, da ich vermute Du bist Anfängerin, fliege erst ein mal in überschaubaren Entfernungen und Höhen, lerne kennen wie der Kopter auf Deine Steuersignale reagiert und wie man fliegt.

      Wenn doch mal die Funkverbindung abreißen sollte, sollte er von allein wieder zurückkommen und dort landen wo er in etwa gestartet ist.

      Grüße Frank
    • Hallo vielen Dank für die freundliche Begrüßung!

      Ja ich weis man darf nicht höher als 100 Meter, war halt nur so fasziniert! Auch weis ich das man ein Namensschild aus feuerfestem Solinger Stahl (kleines Lächeln von mir mit der Idee die Addi von meinem Exmann drauf zu drucken) mit ner Adresse versehen soll. Klar 100 Meter ist mehr wie genug da man das Ding kaum noch sieht. Hatte die Tage auch mal ne unsanfte Landung, ist durch meine Panik von 1 Meter runtergeklatscht da ich die Motoren gestoppt habe. Danach war sie nicht mehr stabil in der Luft, konnte sie dennoch gut landen und habe dann hier auch die komplette Kalibrierung gefunden und erfolgreich durchgeführt. Mein „Schätchen“, ist danach fast besser als mein Mann, lasse ich die Finger von den Sticks bleibt und sie bleibt auf dem Punkt dort stehen. Jemand hatte gefragt woher ich die Höhe wusste - wird auf dem Transmitter der Hubsan h501 auf dem Display per Telemetrie ziemlich genau angezeigt.
      Wenn ich darf noch eine andere Frage: Hatte mal gelesen das man nicht über Gewässer fliegen soll da die Drohne dann nicht mehr weis was Ambas ist, stimmt dies und sollte ich Gewässer meiden???? Würde halt gern mal Fotos von den Kanälen, welche es hier gibt machen.
      Darf ich Fotos, welche ich mache, also keine Privatgrundstücke, sondern nur Wiesen Felder, Seen usw. veröffentlichen ohne mich strafbar zu machen?
      Sicher blöde Fragen von ner Frau -nunja. Bin auch verwundert das dies fast nur Männer betreiben. Meine Freundinnen sind von Fotos welche ich mache stets begeistert aber selber machen - iigitt. Frage mich oft warum. Ich kann von mir behaupten das ich Frau durch und durch bin, nichts mannbildliches ähnliches an mir habe und dennoch - nun ist mir auch egal. Ich fliege trotzdem sehr und nutzte jeden Augenblick. Vom Headlessmodus halte ich nicht viel, er funktioniert erstaunlicher weise sehr gut, denke aber so lernt man das Fliegen nicht. Mein Mann hat seine Rennboote auch manchmal soweit drausen das er nicht weis was hinten und vorn ist - einfach stehen bleiben und dann langsam vorwärts und dann schauen wo macht das Modell hin und schon weis man wieder die Richtung.
      So genug gequasselt, danke nochmals für die nette Aufnahme hier im Forum. Grüße Anne
    • Der Hinweis mit den 100 m war nur, weil ich dachte Du kennst das noch nicht. Hatte auch nichts mit Frau sein zu tun. Es gibt auch genug Männer, die so manche Wissenslücken haben. Im übrigen finde ich es prima, wenn auch Frauen sich mit dem Hobby beschäftigen.

      Über eine See oder Kanal mit dem Kopter zu fliegen ist kein Problem. Probleme können aber aus rechtlicher Aspekten auftreten (nicht fliegen über Bundeswasserstraßen, Naturschutzgebiete, etc.). Aber das kann man nachlesen oder nachfragen. Ein Problem gibt es aber doch schon, wenn er über dem See abstürzt, ist er weg.

      Der Headless-Mode wird häufig von Anfängern als eine Art Flughilfe angesehen. Dafür ist er aber nicht gedacht und es kann auch schnell einmal in die Hose gehen. Ich kann insbesondere Anfängern nur empfehlen, Hände weg vom Headless-Mode. Wenn es von Interesse ist, wie dieser funktioniert und wozu man den nutzt, kannst du Dich schlau machen im Thema: Headless Mode/ Follow me/ RTH/ Circle-Fly/ Orbit Mode
      ab Beitrag 149 ...

      Viel Spass beim Fliegen

      Grüße Frank
    • Hallo Anne, willkommen in unserer Runde.
      Ja Damen sind eine Seltenheit in diesem Hobby aber du scheinst das technische Verständnis zu haben.
      Trotzdem solltest du einige Dinge über den H501 wissen, insbesondere wenn der mal anfängt rum zu zicken.
      Deswegen lese bitte:
      Kalibrieren und Binden 2018-04.pdf
      und auch:
      Vor der 1. Frage lesen!!
      Ich wette nämlich eine Kiste Maggi, das du keinen "S" sondern einen "SS" hast :D

      Hier noch eine Checkliste für den Start:
      Checkliste-Start.pdf
    • Hallo Uli und danke für deine Antwort. Die Kalibrierung wie du sie beschrieben hast habe ich schon erfolgreich durchgeführt. Mmm ob Hubsan h501s oder ss??? Auf dem Karton stand die Bezeichnung nur mit einem „S“. Hab diesen leider schon entsorgt, wie kann man das noch rausbekommen. Irgendwie kann man das wohl im Menü erlesen, weis aber nicht wie ich in das Menü komme. Jedenfalls macht das Ding ordentlich Spass, habe sicher schon 20zig mal den Akku leergeflogen. Bei meinen vorsichtigen Flügen hält er jetzt tatsächlich 20 Minuten bis auf 6,9 Volt runter ist - dann lande ich das Ding sofort. Bekomme am WE noch zwei Zusatzakkus. Habe auch schon mal bei YouTube gesehen das sich einer ne 4000 mA Batterie drunter geschnallte hatte. Denke aber das ist Mist da ja auch das Gewicht größer wird. Viele Grüße Anne
    • Annegret schrieb:

      Auf dem Karton stand die Bezeichnung nur mit einem „S“.
      Auf der Kiste steht immer "S"
      klick mal auf den Link, den ich dir geben habe Vor der 1. Frage lesen!!
      Da steht auch, wie du in das Menü kommst.
      Du solltest mal verraten, welchen Sender du hast.
      Hier eine Liste mit allen Tastenkombinationen:
      Funktionen-2018.pdf

      Annegret schrieb:

      Denke aber das ist Mist da ja auch das Gewicht größer wird.
      So is es, mach da keine Experimente.
      Gewicht.JPG

      Damit war der Kopter nicht mehr flugfähig und konnte sich kaum in der Luft halten
    • Ahoi,

      ich will ja nicht murren, nur wozu macht man denn Nachweise, wenn ich nicht das grundlegende weiß bzw. respektiere?

      Als erstes gilt für jeden die Kennzeichnungspflicht (ab 0,25kg Abfluggewicht) + Versicherungspflicht (min. ca. EUR 900.000,00 ... abhängig vom Sonderziehungsrecht) + Genehmigung für Start und Landung bzgl. des jeweiligen Grundstückseigentümers.

      Für Flüge innerhalb 100 m zu Menschenansammlungen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen und Wohngrundstücke bedarf es einer Ausnahmeerlaubnis im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens. Zu stellen und zu bezahlen bei der entsprechenden Luftfahrtbehörde. Die wollen als Voraussetzung zum einen den Kenntnisnachweis und zum anderen nen Befähigungsnachweis sehen. Der vom Flugverein für EUR 25,00 zählt nicht.

      Darüber hinaus, wer Fotos bzw. Luftaufnahmen veröffentlicht, nutzt sein Flugmodell nicht mehr nur zum Hobby (und aus dem Flugmodell wird ein UAS). D.h., ein Kenntnisnachweis muss her (ebenfalls nicht der für EUR 25,00). Ach so, ein gewerblicher Zweck liegt selbst dann vor, wenn keine Kommerzialisierung der Luftaufnahmen angestrebt ist. Heißt, man macht sich mitunter strafbar, da man die Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung und bestehende Gesetze missachtet hat.

      Also, lieber vorher 2mal hinterfragen, was tue ich überhaupt und ggf. einfach irgendwo (Forum, Luftfahrtbehörde - die sind i. d. R. immer nett und hilfsbereit, whatever) im Vorfeld informieren (denn der Krug geht solange zum Brunnen, ... naja).

      Grüße!

      Maikel
    • Maikel schrieb:

      Darüber hinaus, wer Fotos bzw. Luftaufnahmen veröffentlicht, nutzt sein Flugmodell nicht mehr nur zum Hobby (und aus dem Flugmodell wird ein UAS). D.h., ein Kenntnisnachweis muss her (ebenfalls nicht der für EUR 25,00). Ach so, ein gewerblicher Zweck liegt selbst dann vor, wenn keine Kommerzialisierung der Luftaufnahmen angestrebt ist. Heißt, man macht sich mitunter strafbar, da man die Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung und bestehende Gesetze missachtet hat.
      Das sehe ich etwas anders.
    • FrankKie schrieb:

      Maikel schrieb:

      Darüber hinaus, wer Fotos bzw. Luftaufnahmen veröffentlicht, nutzt sein Flugmodell nicht mehr nur zum Hobby (und aus dem Flugmodell wird ein UAS). D.h., ein Kenntnisnachweis muss her (ebenfalls nicht der für EUR 25,00). Ach so, ein gewerblicher Zweck liegt selbst dann vor, wenn keine Kommerzialisierung der Luftaufnahmen angestrebt ist. Heißt, man macht sich mitunter strafbar, da man die Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung und bestehende Gesetze missachtet hat.
      Das sehe ich etwas anders.
      Das kannst Du anders sehen, verstehe ich auch, dennoch definiert sich der private Zweck (Sportgerät zur Freizeitgestaltung) eindeutig und dazu zählt nicht die Veröffentlichung von Luftaufnahmen. Das denk ich mir nicht aus, so ist halt eben die derzeitige Lage. Und dann sind auch entsprechende Nachweise zu bringen (da die Flugvereinsnachweise für EUR 25,00 dann eben nicht mehr reichen).