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Allgemeinverfügung ...Erklärung für die Erlaubnis....unbemannter Fluggeräten.... Nordbayern Aktuelles Formular Stand 01.01.2018

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    • Allgemeinverfügung ...Erklärung für die Erlaubnis....unbemannter Fluggeräten.... Nordbayern Aktuelles Formular Stand 01.01.2018

      Hallo an alle, die sich für den Kopterflug in Franken interessieren,

      mir war einfach die aktuelle Rechtslage nicht klar und desshalb habe ich mit einem Sachbearbeiter unbem.Fluggeräten der Reg. Mittelfranken telefoniert.

      Fakt Stand 2018 ist, dass für Hobby/Freizeitpiloten, keine AV benötigt wird. Natürlich sind alle bekannten rechtsrelevanten Bedingungen einzuhalten.

      Regierung von Mittelfranken

      Viele Grüße und allzeit beste Flugbedingungen

      wünscht euch Crasher chainsaw
    • Crasher schrieb:

      Fakt Stand 2018 ist, dass für Hobby/Freizeitpiloten, keine AV benötigt wird. Natürlich sind alle bekannten rechtsrelevanten Bedingungen einzuhalten.
      Es sei denn Du fliegst über 5 kg. Das sollte bundesweit einheitlich sein (außer auf Modellflugplätzen).
      Desweiteren stellt sich die Frage: Was sind Hobby- und Freizeitpiloten ? Leider ist der Gesetzestext da sehr schwammig.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard