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Firmendrohne Versicherung?

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    • Firmendrohne Versicherung?

      Hallo liebe Leute.

      Ich hab mich jetzt mal registriert da folgende Überlegung ansteht.
      Wir möchten im Unternehmen (Ich bin nicht Inhaber) eine Drohne anschaffen.
      Wir möchten gerne damit Außenaufnahmen und Baufortschritte dokumentieren. (ggf. Fotos für die eigene Homepage)

      Ebenfalls wird das Gerät Privat genutzt (natürlich vom Chef genehmigt, sollte wohl da keine Probleme bereiten?)

      Jetzt geht es mir Primär um Folgendes:
      Ich bin der einzige im Unternehmen der die Drohne fliegen wird.
      Da die oben beschriebene Nutzung ja gewerblich ist, ist soweit auch klar, dass sie so Versichert wird.
      Sollte bzw kann ich die Drohne über mich gewerblich Versichern oder sollte diese über die Firma versichert werden?
      Vor und Nachteile?

      Intressiert die Vorgehensweise oder überhaupt?
      Oder ist es quasi solange ich bei gewerblicher Nutzung entsprechend Versichert bin und eine AE habe völlig egal wer der Versicherungsnehmer ist?

      gruß
      Daniel
    • visual schrieb:

      oder sollte diese über die Firma versichert werden?
      wenn du zuviel Geld hast kannst du sie auch selber versichern so ca 200€ p.a.


      visual schrieb:

      völlig egal wer der Versicherungsnehmer ist
      bei gewerblicher Nutzung in der Firma werden in der Regel die Piloten auf dem Versicherungsschein eingetragen, die anderen Regelungen gesondert beachten.

      visual schrieb:

      und eine AE

      die bekommst du doch nur wenn du den Versicherungsschein hinlegst ??
    • vorweg erstmal vielen dank für die Antwort!

      wald(e)mar schrieb:

      wenn du zuviel Geld hast kannst du sie auch selber versichern so ca 200€ p.a.
      das ist nicht das Problem, geht eher darum, dass mein Chef die Idee gut findet sich aber nicht unbedingt noch mit dem "Beiwerk" beschäftigen will.

      wald(e)mar schrieb:

      bei gewerblicher Nutzung in der Firma werden in der Regel die Piloten auf dem Versicherungsschein eingetragen, die anderen Regelungen gesondert beachten.
      gut soweit klar, in dem Falle würde ich, wenn ich die Versicherung selber abschließe, ja eh als Pilot im Schein stehen.
      Damit sollte das ja kein Problem sein.

      wald(e)mar schrieb:

      die bekommst du doch nur wenn du den Versicherungsschein hinlegst ??
      ja natürlich. Ich meinte damit folgendes:
      Ich habe die Versicherung wie unter Punkt 1. Abgeschlossen. (Also Gewerblich aber mit mir als VN)
      Jetzt hohle ich mit dieser Versicherung mir die AE und fliege damit unsere Gewerblichen Firmengeschichten.
      Spielt es dabei eine Rolle (für die Gewerbliche Verwendung) ob der Versicherungsnehmer die Firma (und ich als Pilot) oder ob der Versicherungsnehmer ich selber bin?


      Die Fragen sind jetzt zwar alle recht speziell, so wäre es aber wohl der einfacherer Weg zumindest für die Firma.
      Grade da ich diese Bilder gerne für die Homepage oder für Kundenprojekte nutzen würde.


      Alternativ wäre auch denkbar sie Privat zu versichern (wäre in meiner HP eh drin (auch geliehene Drohnen) und damit für Interne Dokumentationen und Fotos ja ausreichen) und nur für die entsprechenden Einsätze dann Tagesversicherung zu hohlen.
      Würde dann aber glaube ich problematisch mit der AE, diese müsste ich ja nur für gewerbliche Zwecke haben und damit auch nur mit der entsprechenden Versicherung bekommen oder?
    • Das mit dem Gewerbe könnte ein Problem werden:

      Der Versicherungsnehmer muss immer der Besitzer der Drohne sein. Dieser haftet auch immer, egal wer mit der Drohne fliegt.
      Du (als Privatperson) bekommst keine gewerbliche Versicherung. Dafür must Du Deinen Gewerbeschein vorlegen, den Du ja nicht hast.
      Ergo muß Dein Chef in den saueren Apfel beißen und sich mit dem "Beiwerk" beschäftigen. Du wirst dann für die Firma als Pilot
      eingetragen.

      Bei der AE verhält es sich genauso. Die AE kann nur vom Eigentümer (in diesem Falle die Firma) beantragt werden. In der AE
      werden dann die entsprechenden Piloten aufgelistet.

      Brauchst Du eine AE ? Bist Du über 5 kg unterwegs ?

      EDIT: Verwechsle bitte nicht die AE mit den Ausnahmegenehmigungen. Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • ich habe das so verstanden, dass ich auch bei <2kg und gewerblicher Nutzung eine AE brauche?
      oder reicht da die Ausnahmegenehmigung?


      GeBo-920 schrieb:

      Du (als Privatperson) bekommst keine gewerbliche Versicherung. Dafür must Du Deinen Gewerbeschein vorlegen, den Du ja nicht hast.
      Ergo muß Dein Chef in den saueren Apfel beißen und sich mit dem "Beiwerk" beschäftigen. Du wirst dann für die Firma als Pilot
      eingetragen.

      Das habe ich bei den Versicherern und in diversen Foren genau andersrum gelesen:
      Es ist ja, je nach Auslegung, schon gewerbliche Nutzung (also nicht Hobby und Freizeit, oder wie sich das genau nannte) wenn ich, auch unentgeldlich, Z.B. Aufnahmen für den Sportverein oder so mache und dieser die Nutzt.


      Allerdings ist das alles auch recht undurchsichtig wie ich finde.
    • Eine AE brauchst Du grundsätzlich erst ab 5 kg, ob Gewerbe oder nicht ist egal.
      Außnahmegenehmigungen müssen begründet werden. Warum, wieso, weshalb möchte ich die Ausnahmen haben.
      Da läuft ohne Gewerbeschein garnix. "Ich fotografiere hobbymäßig" ist kein Grund.
      Was Dir passieren kann ist, das Du für die Ausnahmen auch unter 2kg einen Nachweis nach 21d brauchst. Immerhin
      bist Du da in sensiblen Bereichen unterwegs.

      Was in den Foren geschrieben wird oder die einzelnen Versicherungen sagen weiß ich nicht. Um einen gewerblichen
      Versicherungschutz zu erhalten musste ich meinen Gewerbeschein vorlegen.
      Die Behörden verlangen auch das auf dem Versicherungsschein ausdrücklich "einschließlich Gewerbe" steht.

      Ich habe gerade auf der Karte gesehen das Du aus Österreich kommst. Kann es sein, das wir vielleicht hier über
      zwei völlig verschiedene gestzliche Voraussetzungen reden ? Ich komme nämlich aus Germany.


      EDIT:

      visual schrieb:

      Es ist ja, je nach Auslegung, schon gewerbliche Nutzung (also nicht Hobby und Freizeit, oder wie sich das genau nannte) wenn ich, auch unentgeldlich, Z.B. Aufnahmen für den Sportverein oder so mache und dieser die Nutzt.
      Das sind Auslegungen der Drohnengesetze, das hat mit den Versicherungen nichts zu tun.
      Es heißt auch nicht das es sofort gewerblich ist, wenn kein Sport oder Freizeit vorliegt. Da geht es nur darum was man darf und was nicht.
      Überspitzt kann man auch sagen: Sobald Du eine Kamera dran hast ist es nicht mehr zu Sport- und Freizeitzwecken, aber dann ist es noch
      lange nicht gewerblich.
      Letztendlich werden irgendwann mal die Gerichte darüber entscheiden müssen, weile unsere Politprominenz dazu nicht in der Lage ist verbindliche und verständliche Gesetze zu erlassen.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Österreich?
      Ich komme aus dem schönen Oberberg in NRW.
      Ich guck mal nach :)

      Also ist es garnicht so gravierend wie es komuziert wird.

      Damit wäre es auch keine Gewerbliche Nutzung, wenn ich mit dem Teil Fotos für unsere Firmen Homepage oder ähnliches mache?

      Also solange wir das nicht verkaufen o.ä?
    • visual schrieb:

      Also ist es garnicht so gravierend wie es komuziert wird.
      Naja, so würde ich das nicht sagen. Vieles in der Drohnenverordnung ist halt vage formuliert und so lange nichts passiert wird es auch niemanden interessieren.
      Wenn Du allerdings mal einen Schaden hast dann geht das Theater los. Im Zweifelsfalle müssen sich dann die Gerichte mit dem Fall beschäftigen. Und man weiß
      ja: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand...

      Daher mein Tipp:
      Drohne als gewerblich über den Arbeitgeber anmelden und Du wirst als Pilot eingetragen. So bist Du (und Dein Chef) auf der sicheren Seite und kannst die Bilder
      auch kommerziell nutzen.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • ja so wird es wohl laufen.
      ist doch klar dann der bessere Weg, danke dir.

      Mal aus Interesse weil ich immer noch nicht so ganz schlau aus dem ganzen wulst werde:
      Wie wäre das in folgendem Szenario:
      Man kauft eine Drohne in der Firma, nutzt sie dort aber nur zu Internen Zwecke (Dokumenation vom Bau, Fotos der Mitarbeiter, Firmenfeier usw) ohne gewerbliche absicht.
      Sprich die Bilder und Aufnahmen bleiben Intern.
      Ist sowas dann gewerblich oder Privat?

      Und gibts eigentlich inzwischen über Versicherungsfälle bzw Unfälle mit Coptern unter 2kg Rechtssprechungen? ?(
      Für das so durchregulierte Deutschland ist das in dem Bereich ja doch recht schwammig :D
    • Gewerblich oder nicht geweblich, die Frage stellt sich ja im Luftrecht nicht.
      Sondern Modell oder UAV. Wenn Du damit (auch interne) Aufnahmen für die Firma machst ist es ein UAV.
      Wie sich das Versicherungstechnisch verhält kann Dir sicher nur eine Versicherung verraten.

      Urteile sind mir bis dato keine bekannt. Ich suche aber auch nicht explitit danach.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard