Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Wohngebiet- Campingplatz

  • Regeln & Gesetze

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Wohngebiet- Campingplatz

    Mich würde interessieren ob für einen Campingplatz das Gleiche gilt wie für ein Wohngebiet wenn man es überfliegt.
    Ich würde mich extrem aufregen wenn auf meinem Campinplatz eine Drohne fliegt.
    Was meint Ihr dazu?



    PS: Bundeswasserstrassen wurden hier zudem überflogen. Ist der Main.
  • GeBo-920 schrieb:

    Der Eigentümer des Platzes muss eine Erlaubnis erteilen.
    Gerhard, wo steht das`?
    Das man den Campingplatzeigentümer fragen sollte, halte ich aus anderen Gründen für selbstverständlich.
    Es würde keiner verstehen, wenn man nicht fragen würde, aber die Zuordnung zum Begriff "Wohngrundstück" ist für mich nicht stimmig
    Ich finde nicht den gesetzlichen Zusammenhang zum § 21b LuftVO.

    Hier nochmal der Gesetzestext:
    Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten,........

    7. über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt,

    Ich halte den Campingplatz nicht für ein Wohngrundstück i. S. d. § 21b LuftVO
    Ich habe keine Definition des Begriffs "Wohngrundstück" (übrigens nicht Wohngebiet) gefunden.
    Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist ein Wohngrundstück, ein zum dauerhaften Wohnen gedachtes festes Gebäude welches katasteramtsmäßig eingetragen ist, eine eigene postalische Anschrift hat und im Grundbuch verzeichnet ist.
    Ein Campingplatz ist meiner Meinung nach nicht zum dauerhaften Wohnen vorgesehen, vergleichbar mit einer Kleingartenanlage, wo das dauerhafte Wohnen sogar verboten ist.
    Wenn der Gesetzgeber das mit Grundstück gemeint hätte, hätte er es geschrieben.
    Damit wir uns nicht falsch verstehen:
    In analoger Rechtsanwendung halte ich das Überfliegen von Campingplätzen und ich erweitere mal auf Kleingartenanlagen, für zustimmungsbedürftig.

    Die Drohnen VO wurde mit der heißen Nadel gestrickt und ich denke, das der Gesetzgeber nicht an alles gedacht hat und hier nachbessern sollte
    Deswegen halte ich das Beispiel mit dem Campingplatz für gelungen, da hat wohl keiner dran gedacht.

    Probleme sehen ich nur, wenn ich das Beispiel Campingplatz mal weiterdenke:
    Da fliegt einer mit der Drohne über den Campingplatz und die Polizei wird gerufen.
    Jetzt soll die Polizei das unterbinden.
    Nach welcher Rechtsnorm soll das denn geschehen?
    Auf Grund welcher verletzten Bestimmung spricht die Polizei jetzt die entsprechende Verfügung aus?
    Wohngrundstück gem. § 21b LuftVO?
    Meine Bedenken habe ich bereits geäußert.
    Spinnen wir den Fall weiter:
    Der Pilot hört nicht auf die Polizei und fliegt weiter.
    Watt nu?
    Anwendung unmittelbaren Zwanges?
    Widerstand nach §113 StGB ?
    Geht alles in die Hose, wenn eine rechtswidrige Amtshandlung zu Grunde liegt.
    Entschuldigung, hab den Fall nur mal konsequent zu Ende gedacht.

    Denke hier klafftt eine Lücke, die der Gesetzgeber schließen sollte.

    Ich würde den Piloten zur Landung zwingen, es aber anders begründen
  • @Hubsano
    Gegen Deine Ausführungen spricht ja nichts. Grundsätzlich sind wir uns doch darüber einig, das der Inhaber des Campingplatzes die Erlaubnis erteilen muß.
    Das 90% der DrohnenVO wischiwaschi sind wissen wir ja bereits. Darum müssen sich halt die Richter kümmern, aber der gesunde Menscherverstand sollte
    halt immer mitfliegen.

    Ich weiß nicht, ob Du die Kommentare es Piloten gelesen hast, der auf den Hinweis eines anderen Users mehr oder weniger schnippisch antwortete:
    (Gedächtniszitat): "Na klar habe ich die Erlaubnis vom Platzbsitzer, den ich schon lange kenne, und der hat natürlich vorher bei jedem einzelnen Camper
    nachgefragt, sonst hätte ich das nie gemacht."

    Bezgl. des Kommentars zum Überflug des Mains kommentierte er nur."Irgendwas ist ja immer."

    Da es sich ja angeblich um einen Promofilm handelte, habe ich ihn dann auf die handwerklichen Fehler hingewiesen. Film zu lang (6:45), zu hell, keine PP,
    Musik ist plötzlich zu Ende, viele Szenen doppelt und dreifach. Naja, es war halt nicht der Brüller.

    Habe mich dann noch bei ihm über die Aktion mit dem Main bedankt und kommentiert, das man wohl bald gar nicht mehr fliegen darf wenn die Leute
    meinen, das Gesetze nur Empfehlungen sind an die man sich nicht halten muß wenn grad nicht gefällt. Tja, da hat er dann wohl das Video gelöscht...
    Grüße auss´m Pott
    Gerhard
  • Hubsano schrieb:

    Ich halte den Campingplatz nicht für ein Wohngrundstück i. S. d. § 21b LuftVO
    Ich habe keine Definition des Begriffs "Wohngrundstück" (übrigens nicht Wohngebiet) gefunden.
    Jep, so ist das. In den Medien und den einschlägigen Apps wurden aus Wohngrundstücken Wohngebiete und aus Industrienalagen Industriegebiete.
    Und doch ist im Grunde jeweils eine Erlaubnis für den Start vom Grundstückeigentümer einzuholen. Fragt sich nur ob ich das auch machen muß
    wenn ich von Bauer Harms Wiese abhebe !?
    Grüße auss´m Pott
    Gerhard
  • Es heißt doch: „Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten […] über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramms beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.“ Somit ist das Fliegen einer Drohne innerhalb eines Wohngebietes bzw. oberhalb eines Wohngrundstücks verboten, wenn
    • die Drohne ein Abfluggewicht von mehr als 0,25 Kilogramm (250 Gramm) aufweist
    • die Drohne per Funksignal gesteuert wird und darüber hinaus FPV-Bilder übermittelt
    • die Drohne über eine Kamera / Wärmebildkamera verfügt oder akustische Signal versendet
    • der Eigentümer oder ein anderer Nutzungsberechtigter nicht ausdrücklich zugestimmt hat
    Also wenn das auch auf Wohnwagen zutrifft, dann ist alleine schon ein Problem, dass so viele Wohnwagenbesitzer sicherlich gar nicht unter einen Hut gebracht werden und niemals willigen alle ein. Das Glaube ich nicht, bei dem was man so alles mitbekommt wenn mein Dröhnchen fliegt.
    Never ever oder so.
    Bin überrascht, liest er hier mit? Es verwundert mich das das Video so schnell gelöscht wurde?
  • Günni schrieb:

    Also wenn das auch auf Wohnwagen zutrifft,
    Das ist ja das Problem.
    Glaube nicht, das ein Wohnwagen ein Wohngebäude i.S.d. Gesetzes ist.
    Eher die beschriebene Gesetzeslücke.

    Günni schrieb:

    Bin überrascht, liest er hier mit?
    Der kann sich mal mit seiner ladungsfähigen Anschrift hier einstellen.
    Dann schreib ich was dazu auf dem entsprechenden Vordruck (OWI Pol NRW) :D
  • Hab mir die 3 Videos angeschaut und erst mal sichergestellt, falls er sie löscht.
    Der angegebene Name ist Heino Kranz und er überfliegt einen Ort namens Empfertshausen, eine Gemeinde in Thüringen
    Den Rest bekomme ich auch noch raus, bzw werden meine Kollegen vor Ort entsprechend ermitteln.
    Das geht ja garnicht.
    • fliegt über der gesetzlichen Höhe von 100 m und dokumentiert das auch noch
    • FPV Fliegen ohne Spotter/ Lehrer- Schüler
    • Fliegen außerhalb des Sichtbereiches
    • es wurden mehrere Wohngebäude überflogen, ich denke ohne zu Fragen.
    • Modellhaftpflichtversicherung?
    So Leute machen unser Hobby kaputt.
    Ordnungswidrigkeiten öffentlich auf YouTube darzustellen ist sehr dumm.
    Ich lasse ermitteln.
    HauaHa, das wird teuer
  • Hallo,

    wir sollten hier mal einen "Pranger" einrichten. Dort kann man dann, das Fehlverhalten anderer mit Datum, Name und Anschrift dokumentieren.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, ich bin sehr dafür, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden.
    Aber mögliche Verstöße hier zu thematisieren, zu diskutieren und zu bewerten, ist wohl nicht die Aufgabe eines Kopter-Forums.

    Grüße Frank
  • FrankKie schrieb:

    Hallo,

    wir sollten hier mal einen "Pranger" einrichten. Dort kann man dann, das Fehlverhalten anderer mit Datum, Name und Anschrift dokumentieren.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, ich bin sehr dafür, dass Gesetze und Regeln eingehalten werden.
    Aber mögliche Verstöße hier zu thematisieren, zu diskutieren und zu bewerten, ist wohl nicht die Aufgabe eines Kopter-Forums.

    Grüße Frank
    Das sehe ich anders. Ein Erfolg ist doch zu verbuchen! Das erste Video wurde entfernt.
    Ich hatte eine Frage ob dies rechtlich i.O. Ist und es wurde nach der Löschung festgestellt, dass er noch mehr verbotenes im Angebot hat.
  • GeBo-920 schrieb:

    Ist schon ein zweischeidiges Messer wenn man die Polizei im Forum hat.
    Vielleicht sollte man den Burschen mal über seinen YT-Accout anschreiben, dann kann er seine Videos löschen und Besserung geloben.
    Nun, er hat, nach meinem Wissensstand, das Video nicht hier im Forum eingestellt. Also betrifft es das Forum nicht.
    Deinen zweiten Satz unterstütze ich sehr.

    Grüße Frank
  • FrankKie schrieb:

    Aber mögliche Verstöße hier zu thematisieren, zu diskutieren und zu bewerten, ist wohl nicht die Aufgabe eines Kopter-Forums.
    Für mich sind die Tatbestände eindeutig erfüllt und zwar in Tateinheit.
    Durch ein und die selbe Handlung wurden mehrere Verstöße gegen das Luftfahrtrecht gleichzeitig begangen.

    Es steht in den Forenregeln eindeutig geschrieben:

    Aufgrund unserer Erfahrungen sind Beiträge & Videos von Reichweiten- oder Höhentests oder Fragen dazu, nicht erlaubt.


    Wer das offensichtlich nicht gelesen hat oder sich nicht daran hält, den mache ich darauf aufmerksam