Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Bundeswasserstrassen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Bundeswasserstrassen

      Hallöchen,

      ich fliege nur noch selten, da ich mich nicht mehr wohl fühle, bei dem was man alles beachten muss.
      Neben den Naturschutzgebieten ist es ja leider auch verboten über bzw. 100 Meter Seitlicher Abstand zu Bundeswasserstrassen.
      Weiß jemand warum man das gemacht hat? Was soll oder kann denn da schon passieren?




      Wie in dem Video zu sehen ist, kümmert es zudem auch sehr wenige, ob man das darf oder nicht. Auf diesen speziellen Piloten bin ich aufmerksam gemacht worden, da er in meiner Nähe wohnt und sonst auch alle Regeln die das Gesetz vorschreibt, scheinbar missachtet.
      Ich denke selbst der größte Optimist, kann sich nicht vorstellen, dass hier bei diesen Aufnahmen, Genehmigungen vorhanden waren hmm .
    • Günni schrieb:

      Weiß jemand warum man das gemacht hat? Was soll oder kann denn da schon passieren?
      Gute Frage. Beim Verkehr kann ich es mir ja noch vorstellen, dass die Autofahrer da schnell vom Objekt am Himmel abgelenkt sind und nicht mehr auf den Verkehr achten. Aber bei Wasserstraßen erschließt sich mir der Sinn des Verbots nicht wirklich. Wollten die damit verhindern das sich Flüsse und Kanäle sich mit der Zeit mit abgestürzten Drohnen zusetzen? Eher haben wir dann das Nachsehen, wenn der Kopter ins Wasser stürzt, dort vom Wasser kurzgeschlossen wird und wir nur noch ein durchgeschmortes Drohnenwrack aus dem Wasser bergen können.

      Bei den ganzen anderen Verboten sehe ich ja ebenso Sinn drin. Hochspannungsleitungen, Solarfelder, Einsatzorte von Rettungskräften und so weiter... macht alles Sinn. Sogar das Verbot über Naturschutzgebiete zu fliegen, leuchtet mir ein, da dort die Tiere ihre Ruhe haben und ungestört bleiben sollen. Nur das Verbot die Wasserstraßen zu überfliegen, leuchtet mir nicht wirklich ein.
    • Ich habe auch Google als Untestützung genommen, aber nirgends finde ich eine Erklärung! Warum man dort Abstand halten muss und nicht überfliegen darf.
      Vielleicht weiß es ja doch jemand.
    • Da wird man keine Informationen finden. Dieser Teil des Gesetztes ist genauso willkürlich wie viele andere Gesezte.
      Es mögen Lobbyisten der Wasserwirtschaft oder der Industrie dahinter stecken oder wer auch immer. Vielleicht hat
      aber auch H. Dobrindt einfach nur ein Furz quer gesessen. Man weiß es nicht.
      Sicher ist aber, das ein Großteil von unserer tollen GroKo ausgebrüteten Gesetze über Kurz oder Lang vom BGH kassiert
      und moniert wurden. Schade um das Ansehen der Politik, aber es ist heute einfach kein gutes Personal mehr zu bekommen.
      Und das meine ich völlig Wertfrei - egal bei welcher Partei.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GeBo-920 ()

    • Engi-X21 schrieb:

      Günni schrieb:

      Weiß jemand warum man das gemacht hat? Was soll oder kann denn da schon passieren?
      ...
      Bei den ganzen anderen Verboten sehe ich ja ebenso Sinn drin. Hochspannungsleitungen, Solarfelder, Einsatzorte von Rettungskräften und so weiter... macht alles Sinn. Sogar das Verbot über Naturschutzgebiete zu fliegen, leuchtet mir ein, da dort die Tiere ihre Ruhe haben und ungestört bleiben sollen. Nur das Verbot die Wasserstraßen zu überfliegen, leuchtet mir nicht wirklich ein.
      Naturschutzgebiete sind auch für mich ein Thema was ich nicht verstehe. Ich würde es verstehen, dass ich über ein solches Gebiet nicht fliegen darf, wenn auch ALLE anderen Unternehmungen in so einem Gebiet VERBOTEN wären.
      Hier gibt es einen schönen See welcher als Vogelschutzgebiet deklariert ist. ALLERDINGS tummeln sich dort Boote, Spatziergänger, Hunde, Angler und im Sommer auch Badegäste im Wasser!
      Warum darf ICH als Drohnenpilot Dort grundsätzlich keine Drohne steigen lassen. Ich sehe den Überflug mit einer Drohne ein, wenn gerade Brutzeit ist als beispiel, aber ein GENERELLES Verbot da verschliesst sich mir der Sinn.
      Ich habe schon gemerkt, dass die Neuerliche Gesetzgebung mich massiv einschränkt und ich nunmehr immer weniger Lust habe auf Fliegen, Filmen Fotographieren! Das Frustet mich zusehends :(
    • Spookymike schrieb:

      Ich habe schon gemerkt, dass die Neuerliche Gesetzgebung mich massiv einschränkt und ich nunmehr immer weniger Lust habe auf Fliegen, Filmen Fotographieren!
      Geh doch zum Amt, deinem Ortsvorsteher oder Bürgermeister oder wie es in Peißenberg heißt und frage nach einer Ausnahmegenehmigung.
      Möchtest Aufnahmen machen für die Ortschronik usw.
      Fragen kostet nix und ist nicht strafbar.
      Mehr als nein kann man nicht sagen
    • Günni schrieb:



      Ich denke selbst der größte Optimist, kann sich nicht vorstellen, dass hier bei diesen Aufnahmen, Genehmigungen vorhanden waren hmm .
      Der Typ hat eh nen Propeller ab.

      Dachte schon, der "Fly4fun" (Spezialität: Waypointflüge jenseits jeglicher Sichtgrenze und ans Limit der Funk und Akku Reichweite, einen Crash haarscharf am Waldbrand vorbei hatte er schon) sei der größte Depp hier in der Nähe.

      Aber HIDI mit seinem krassen Donner- äh Dönervogel toppt den locker.
    • Günni schrieb:

      Ist aber nicht wichtig, davon gibt es genug die zB. über den Rhein fliegen.
      .....und nicht alle haben die erforderliche Genehmigung, da wette ich eine Kiste Maggi
      .....stellen es aber trotzdem bei YT ein und sind sich der Strafbarkeit und Folgen nicht bewusst.
      .....die sind aber auch nicht bei uns im Forum, sonst wären diese Selbstdarsteller auch etwas aufgeklärter crazy
    • Hubsano schrieb:

      Spookymike schrieb:

      Ich habe schon gemerkt, dass die Neuerliche Gesetzgebung mich massiv einschränkt und ich nunmehr immer weniger Lust habe auf Fliegen, Filmen Fotographieren!
      Geh doch zum Amt, deinem Ortsvorsteher oder Bürgermeister oder wie es in Peißenberg heißt und frage nach einer Ausnahmegenehmigung.Möchtest Aufnahmen machen für die Ortschronik usw.
      Fragen kostet nix und ist nicht strafbar.
      Mehr als nein kann man nicht sagen
      Da geht der ganze Frust für mich schon los. Ich möchte einfach Privat fliegen und fotos machen. Z.b. von mir beim Spatzieren gehen, Radfahren relaxen etc. am See oder Dergleichen. Oder das schöne Panorama des Ammersees und anderer schöner Oberbayerischen Naturschauspiele, aus der Luft festhalten. Rein Privat. Wenn ich jedesmal bei jedem Selfie beim Amt anrufen muss für ne Spontane Ausnahmegenehmigung telefonieren . Dabei ist noch nicht mal Klar für mich wo ich jetzt so eine "Ausnahmegenehmigung" beantragen müsste. Meines Wissens wäre das das Luftfahrtbundesamt und sonst keine anderen Ämter.
      Das ist auch der Grund warum ich den Copter immer öfter zuhause lasse und den den Ausblick auf die Schöne Natur immer öfter lieber mit ner Flasche Bier!
    • Spookymike schrieb:

      Meines Wissens wäre das das Luftfahrtbundesamt und sonst keine anderen Ämter.
      Das Luftfahrtbundesamt hat die Genehmigungsrechte an nachgeordnete Landesbehörden / Luftfahrtbehörden deligiert.

      Da dein Ort zum Landkreis Weilheim-Schongau und der wiederum zum Regierungsbezirk Oberbayern gehört, dürfte München zuständig sein.
      Die Behörde nennt sich Luftamt Südbayern:
      Luftamt Südbayern

      Flugbetrieb
      Außenstart- und -landeerlaubnisse, Modellflug, unbemannte Luftfahrtsysteme
      Karl Oexler
      Tel.: +49 (89) 2176-2523
      E-Mail
      Luftfahrerschulen
      Sandra Meng
      Tel.: +49 (89) 2176-2994
      E-Mail
      Luftfahrtunternehmen
      Kathrin Grübel
      Tel.: +49 (89) 2176-2426
      E-Mail

      Da müsstst du dich mal durchkämpfen
    • Wenn man als Privatflieger auf der sicheren Seite sein will, bleibt einem im Grunde nichts anderes übrig als eine Menge Geld in die Hand zu nehmen, den Schein nach 21d zu machen, eine AE zu beantragen und dazu eine Handvoll Ausnahmegenehmigungen.
      Und man muß viel Überzeugungsarbeit leisten, denn zumindest in NRW muss man einen berechtigten Grund für die Ausnahmen benennen können und ich glaube nicht das das Hobby einen solchen Grund darstellt.
      Kurzum macht das private fliegen wirklich keinen Spass mehr, da man immer mit einem Bein im Knast steht.

      @Hubsano
      Dein Hinweis in allen Ehren, aber wenn ich irgendwo unterwegs bin und sehe eine schöne Location, dann möchte ich diese gerne filmen und nicht den halben Tag mit telefonieren verbringen. Das ganze Gesetz ist sowas von an der Praxis vorbei. Das betrifft alle Flieger, privat und beruflich.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • GeBo-920 schrieb:

      Wenn man als Privatflieger auf der sicheren Seite sein will, bleibt einem im Grunde nichts anderes übrig als eine Menge Geld in die Hand zu nehmen, den Schein nach 21d zu machen, eine AE zu beantragen und dazu eine Handvoll Ausnahmegenehmigungen.
      Und man muß viel Überzeugungsarbeit leisten, denn zumindest in NRW muss man einen berechtigten Grund für die Ausnahmen benennen können und ich glaube nicht das das Hobby einen solchen Grund darstellt.
      Kurzum macht das private fliegen wirklich keinen Spass mehr, da man immer mit einem Bein im Knast steht.

      @Hubsano
      Dein Hinweis in allen Ehren, aber wenn ich irgendwo unterwegs bin und sehe eine schöne Location, dann möchte ich diese gerne filmen und nicht den halben Tag mit telefonieren verbringen. Das ganze Gesetz ist sowas von an der Praxis vorbei. Das betrifft alle Flieger, privat und beruflich.
      Du hast ja sooo recht GeBo
      Soviel Zeit wie ich dieses Jahr schon gebraucht habe wegen den Genehmigungen.
      An einer Genehmigung werde ich mir bestimmt mein gesamtes Zahnvolumen ausbeißen.

      # NSG auf dem Fischland/Darss #

      Gruss Dirk
    • Spookymike schrieb:

      Naturschutzgebiete sind auch für mich ein Thema was ich nicht verstehe. Ich würde es verstehen, dass ich über ein solches Gebiet nicht fliegen darf, wenn auch ALLE anderen Unternehmungen in so einem Gebiet VERBOTEN wären.Hier gibt es einen schönen See welcher als Vogelschutzgebiet deklariert ist. ALLERDINGS tummeln sich dort Boote, Spatziergänger, Hunde, Angler und im Sommer auch Badegäste im Wasser!
      Warum darf ICH als Drohnenpilot Dort grundsätzlich keine Drohne steigen lassen. Ich sehe den Überflug mit einer Drohne ein, wenn gerade Brutzeit ist als beispiel, aber ein GENERELLES Verbot da verschliesst sich mir der Sinn.
      Ich habe schon gemerkt, dass die Neuerliche Gesetzgebung mich massiv einschränkt und ich nunmehr immer weniger Lust habe auf Fliegen, Filmen Fotographieren! Das Frustet mich zusehends :(

      Was die Naturschutzgebiete angeht stimme ich voll zu. Es sollte zu bestimmten Zeiten (Brutzeiten) ein allgemeines Verbot geben. Ansonsten aber gleiches Recht für alle. Darf es betreten werden, sollte man auch fliegen dürfen.

      Wenn man sich mal Karten von bestehenden Naturschutzgebieten, Naturparks, Vogelschutzgebieten usw. also alles was unter dem Sammelbegriff "Naturschutzgebiet" zusammengefasst wird und uns direkt betrifft anschaut, wird man sehr schnell feststellen, dass nicht viele Gebiete zum fliegen übrig bleiben.
      So ziemlich jeder freie Fleck, der nicht Wohn-, Gewerbe- oder Industriegebiet ist oder landwirtschaftlich genutzt wird, ist in unserem schönen Land irgendeine Art Schutzgebiet. Zumindest trifft das hier in Schleswig-Holstein zu. Es gibt fast keine freie Fläche, die nicht irgendwie als schutzbedürftig ausgewiesen sind.

      In diesem Zusammenhang kann man der HPA (Hamburg Port Authority) in Hamburg nur danken, und damit wären wir wieder beim Thema Bundeswasserstraßen, dass sie das Fliegen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs an und über der Elbe erlaubt haben. Auch wenn dort nicht mehr als 50m Höhe erlaubt sind ist es immer noch besser als gar nicht fliegen zu dürfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ratzebaer () aus folgendem Grund: zu früh abgeschickt.