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DSGVO - Auch für Filmer und Fotografen ein (schwieriges) Thema

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    • maranzon schrieb:

      nicht dass ich noch verhofften werde.
      Keine Sorge, reagiere schon mal algerisch, wenn mir jemand meinen Beruf erklären will.
      Mach ich bei anderen ja auch nicht, da erwarte ich Gleichbehandlung.
      Deswegen ist oft, dass was ich hier schreibe nicht meine Meinung sondern eine Aussage mit gesetzlichem Hintergrund.
      Da bleibt leider oft nicht viel Spielraum für Diskussionen
    • Hubsano schrieb:

      Da bleibt leider oft nicht viel Spielraum für Diskussionen
      Wie bitte?

      Da bleibt so viel Spielraum für Diskussionen, dass sie ganze Bücherregale füllen... und Aktenschränke... und Bibliotheken... rofl
      Nur sind oftmals diese Meinungen in Umfang und Inhalt an dieser Stelle nicht hinreichend darstellbar.
      Aber ruhig Blut, lieber Uli: Ich weiß genau, was Du damit sagen wolltest. Wer sonst? thinking
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Kruzifix schrieb:

      Ich weiß genau, was Du damit sagen wolltest.
      Oft wird durch Rechtsprechung die eine oder andere Klarkeit geschaffen.
      Es gibt aber Leute, die diskutieren darüber, ob die rote Lampe an einer Verkehrsampel (ja ich weiß: Lichtzeichenanlage) oben oder unten ist, obwohl sie nur hinsehen müssten.
      Das empfinde ich dann als etwas kontraproduktiv
    • Hier noch mal eine erweiterter Info zum kommenden Gesetz
      Foto-Einwilligungen DSGVO erstellen | NORDBILD
      Betrifft Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen, die nicht der „reinen“ Presse (Presseverlage und Nachrichtenagenturen) angehören
      Nur mal als Beispiel
      You Tube Livestraeming von öffendlichen Veranstaltungen
      Viele Stadt.TV Einrichtungen
      Aufzeichnungen von öffentlichen Veranstaltungen
      usw. usw.
      Ob es am Ende so kommt weis noch keiner
      Bei uns in der Stadt werden Displays betrieben die entweder eine Liveübertragung zeigen
      oder eine Aufzeichnung der am Vortag stattgefundenen Veranstaltung wiedergibt
      Da jede Wiedergabe eine neue Veröffentlichung ist werden alle Dislays ab Dienstag abgeschaltet
      Der Content wird umgestellt und zeigt nur noch Bilder und Videos ohne Menschen
      Ob das schön ist wage ich zu bezweifeln
    • Ist wohl wirklich ein schwieriges Thema!

      Einerseits neige ich dazu anzunehmen, dass das ganze nicht so schlimm ist wie auf den vielen Infoseiten zu diesem Thema zu lesen ist. Wäre auch in der Praxis gar nicht umsetzbar. Man stelle sich beispielsweise nur mal vor, wie viele Fotos/Videos hier in München auf dem Oktoberfest gemacht und auch veröffentlicht werden! De facto könnte man kein Bild mehr von der "Wiesn" machen. Würde die DSGVO so streng ausgelegt werden, würde man alle Fotografen zu Straftätern machen (theoretisch selbst dann, wie ich gelesen habe, man das Bild/Video gar nicht veröffentlicht).

      Ich vermute mal, wir können hier nur abwarten und sehen, wie das Gesetz in der Praxis gelebt wird. Anwälte kann man auch nicht fragen. Fragst du 10, kriegst du 20 Meinungen dazu. Und viele "Infoseiten" im Internet versuchen auch nur, Kurse und Bücher zum Thema DSGVO zu verkaufen - und übertreiben vielleicht auch mal bei der Interpretation des Gesetzes (mit Angst kann man schließlich Geld verdienen).
    • Ja... Wolfgang da hast Du wohl recht
      Und es stimmt. Keiner kann hierzu eine abschließende Aussage machen.
      Und die Angsmacher versuchen hieraus Profit zu schlagen Schon klar ist ja immer so
      Wir werden wohl alle abwahrten müssen bis die Länder hierfür entsprechende Ausführungsbestimmungen herraus geben.
      Auffällig finde ich nur das es keine Gegendarstellungen von Presseeinrichtugen gibt in denen vieleicht steht das es nicht so schlimm wird oder ist.
      Also ein wenig Beruhgung in die Sache kommt.
      Schon merkwürdig
      Ich finde diese Situation für die vielen kleinen Unternehmen und Freiberuflich tätigen echt misst und unfähr.
      Aber vieleicht habe ich nur einfach zu viel Gerechtigkeitsempfinden.
      Abwarten ist angesagt. Aber wer wartet verliert meistens. ( Drohnenverordnung Massive Entwicklungsbeeinträchtigung dieser Technologie)
    • Robodrone schrieb:

      Wir werden wohl alle abwahrten müssen bis die Länder hierfür entsprechende Ausführungsbestimmungen herraus geben.
      Erstmal wird das Bundesdatenschutzgesetz novelliert.
      Der Entwurf liegt bereits vor:Datenschutz-Anpassungs-_und_-Umsetzungsgesetz_EU_–_DSAnpUG-EU_ENTWURF_24.02.2017.pdf
      Hab ich mir gerade reingezogen.

      Wolfgang schrieb:

      Man stelle sich beispielsweise nur mal vor, wie viele Fotos/Videos hier in München auf dem Oktoberfest gemacht und auch veröffentlicht werden! De facto könnte man kein Bild mehr von der "Wiesn" machen.
      Kann ich mir auch nicht vorstellen.
      • Die gültige Fassung des BDSG hab ich gelesen,
      • die DSGVO hab ich gelesen,
      • das zukünfzige BDSG hab ich gelesen.
      Nirgendwo finde ich auch nur ansatzweise einen Gesetzestext oder Paragraphen, wo man die Probematik mit dem Oktoberfest oder dem bereits genannten Brunnen in Rom subsumieren könnte.
      Da brauchen wir auch nicht das Oktoberfest abwarten, tagtäglich sehen wie im Fernsehen, in den aktuellen Nachrichten Bilder/Filme wo ein Sachverhalt dargestellt wird und im Hintergrund sind Menschen zu sehen, die mit der Sache nichts zu tun haben.
      Da dürfte man ja zukünftig noch nicht einmal die Fußgängerzone filmen.

      Das kann doch nicht gemeint sein

      Wer bringt denn sowas in Umlauf? ?(
      Wer macht hier die Leute verückt? crazy

      Wie will man es begründen, in welchem Paragraphen steht es, das ich zukünftig auf den Wiesn nicht mehr filmen darf?
      • wo steht das bitte?
      • oder aus welcher gesetzlichen Bestimmung kann man das herleiten?
      • Wenn mich da mal jemand aufklären könnte.
      Bis dahin gilt für mich folgender Grundsatz:

      Grundsätzlich ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
      Quod non est in actis non est in mundo
      (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)
      Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Privatautonomie, Artikel 2 GG

      Ich lass mich da nicht verrückt machen kaffetrinken
    • Tja, so ist das mit den Gesetzestexten. Jeder versteht was anderes darunter. Wenn sich noch nicht mal Anwälte oder gar Richter über einheitliches Resumee einigen können, wie können wir dann aus diesen Texten etwas ableiten.
      In Zukunft wird es wohl so aussehen:
      Beispiel 1: Fotograf A macht ein Bild mit Person B an Location C. Person B geht im Nachhinein dagegen an und der Richter D gibt ihm Recht.
      Beispiel 2: Fotograf E macht ein Bild mit Person F an Location G. Person F geht im Nachhinein dagegen an und der Richter G gibt ihm kein Recht.
      Das Ganze kann man dann wahrscheinlich bis zum Beispiel mit X,Y,Z fortsetzen und es kommt immer wieder was anderes raus... So ist es halt, das Deutsche Rechtssystem.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • GeBo-920 schrieb:

      So ist es halt, das Deutsche Rechtssystem.
      Ein bisschen System ist schon vorhanden.
      Wenn ein Gesetz nicht eindeutig oder interpretierbar ist, wird die Lücke in der Regel durch die Rechtsprechung gefüllt.
      Ich hab vor vielen Jahren mal gelernt:
      Beim Amtsgericht und beim Landgericht wird verurteilt.
      Ab Oberlandesgericht wird Recht gesprochen.
      Ist natürlich plakativ.
      Wenn dann Obergerichte in verschiedenen Bundesländern zu widersprüchlichen Urteilen kommen, kommt es zur höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den BGH, das Bundesverwaltungsgericht oder sogar das Bundesverfassungsgericht.
      Das letztinstanzliche Urteil ist dann unmittelbar geltendes Recht.
      In diesem System kann es dann Jahre dauern bis Klarheit besteht.

      Nichts desto Trotz steht am Anfang immer ein Gesetz, ein Verstoß, ein Fehlverhalten, welches irgendwo als verboten beschrieben und sanktioniert ist.

      Wenn ich mein Auto ins Halteverbot stelle, kann ist in §12 StVO nachlesen, wo Halteverbot ist und im Bußgeldkatalog kann ich nachlesen was es kostet.

      Wenn ich mit meinem Kopter über ein Kraftwerk fliege, kann ich im §21b LuftVO nachlesen, dass es verboten ist und in der Bußgeldvorschrift steht, was es kostet.

      Das ist das Rechtssystem:
      • Es gibt eine Vorschrift
      • Es gibt eine Sanktion


      Wenn ich mit meiner Kamera ein Bild von der Fassade eines Museums mache und da laufen gerade 23 Japaner auf Sightseeingtour vorbei und ein Linienbus mit 53 Insassen fährt auch noch gerade durchs Bild, dann muss es irgendwo stehen, dass ich alle fragen muss, ob sie mit der Abbildung einverstanden sind.
      Dann muss es eine Vorschrift geben, die besagt, dass man alle auf dem Foto fragen muss

      Die Vorschrift gibt es aber nicht und mir ist auch keine entsprechende Rechtsprechung bekannt.
      • Wie kommen als Leute zu dem Ergebnis, dass man da zukünftig fragen muss?
      • Wo holen die das her?
      • Wo steht das?
      So eine Aussage oder Behauptung muss schon in das Rechtssystem passen.
      Bestrafen oder sanktionieren kann ich nur etwas, was auch verboten ist ; ansonsten ist es erlaubt.

      Rechts- und Systemsicherheit bekommt man möglicherweise erst auf dem langen Weg durch die Instanzen.

      Beispiel:
      Da ist Jemand im Hintergrund auf einem Bild.
      Dieser Jemand erhebt den Anspruch, gefragt zu werden.
      Dann entscheidet erst mal ein Richter in 1. Instanz, ob der Anspruch besteht.
      Der Richter sagt: Kein Anspruch
      Herr Jemand legt Widerspruch gegen die Entscheidung ein.
      Der Richter der nächsten Instanzgericht sagt: es besteht ein Anspruch

      usw. usw.
      ....und wenn genügend Rechtmittel zur Verfügung stehen kann es Jahre dauern bis sich endlich der blaue Himmel über einer höchstrichterlichen Entscheidung wölbt.

      Außergerichtlich kann man das Problem an den Beauftragen für Datenschutz herantragen.
      Der wird wohl eine verlässliche (oder erstinstanzliche? crazy ) Aussage machen können
    • Hubsano schrieb:

      Wenn dann Obergerichte in verschiedenen Bundesländern zu widersprüchlichen Urteilen kommen, kommt es zur höchstrichterlichen Rechtsprechung durch den BGH, das Bundesverwaltungsgericht oder sogar das Bundesverfassungsgericht.
      Genau das ist doch das Problem, unsere Politiker sind heute nicht mehr in der Lage (oder wollen es nicht) Gesetze mit Hand und Fuß zu stricken.
      Ähnlich sieht es bei der Umsetzung von EU-Richtlinien aus. Einige schlummern jahrelang in den Schubladen weil sch keiner dran traut. Man könnte ja seine Klientel verschrecken. Wenns dann gar nicht mehr anders geht, weil Brüssel mit einem Verfahren droht, dann wird halt ein schwammiges Gesetz formuliert oder wenn es die Wirtschaft betrifft wird eine Selbstverfplichtung draus gemacht.

      Hubsano schrieb:

      Wenn ich mein Auto ins Halteverbot stelle, kann ist in §12 StVO nachlesen, wo Halteverbot ist und im Bußgeldkatalog kann ich nachlesen was es kostet.
      Naja, die StVO ist schon ein bissl älter. Da hatten die Gesetzgeber noch E..r in der Hose und Hirn im Kopf ;) Heute würde man so ein absolutes Halteverbot wohl als Selbstverpflichtung mit Eigenkontrolle verabschieden. Schließlich will man ja niemanden weh tun und schon gar nicht dem Autofahrer. So, genug der Ironie. gamer

      Hubsano schrieb:

      ....und wenn genügend Rechtmittel zur Verfügung stehen kann es Jahre dauern bis sich endlich der blaue Himmel über einer höchstrichterlichen Entscheidung wölbt.
      Einer muß noch sein: Bis dahin bin ich gosseidank in Rente. Dann können die Richter entscheiden was sie wollen, dann bin ich nämlich der Opa mit dem Kissen im Fenster der die ganzen Falschparker anschwärzt. totolachen
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Wolfgang schrieb:

      würde man alle Fotografen zu Straftätern machen (theoretisch selbst dann, wie ich gelesen habe, man das Bild/Video gar nicht veröffentlicht).
      was nicht veröffentlicht wird, wird auch nicht bekannt. Wenns niemandem bekannt ist, wird auch keiner klagen. Also - zumindest für mich - ist das Gesetz völlig uninteressant.

      Hubsano schrieb:

      Dann muss es eine Vorschrift geben, die besagt, dass man alle auf dem Foto fragen muss

      Die Vorschrift gibt es aber nicht und mir ist auch keine entsprechende Rechtsprechung bekannt.


      Wie kommen als Leute zu dem Ergebnis, dass man da zukünftig fragen muss?

      Wo holen die das her?

      Wo steht das?

      Da steht:


      Art. 2 DSGVO
      Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten ... durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,


      Das sind also wir solange wir unsere privaten Sammlungen füllen.

      Im posting 1 steht: Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Fand ich auch noch woanders, weiß aber nicht mehr wo.

      Also Presse und deren Journalisten ( damit auch freie Mitarbeiter), sowie Rundfunk - erlaubt.
      Alles andere verboten, wenns online gestellt werden soll.

      Und hier steht: Datenschutz Grundverordnung: Alles was Sie zur DSGVO wissen müssen was gemeint ist.

      Die Datenschutzgrundverordnung gilt für:
      alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind.

      Personenbezogene Daten sind z.B.:
      • Name
      • Adresse
      • E-Mail-Adresse
      • Telefonnummer
      • Geburtstag
      • Kontodaten
      • Kfz-Kennzeichen
      • Standortdaten
      • IP-Adressen
      • Cookies


      Somit bin ich schon wieder raus, denn ich bin kein Unternehmen. Und wäre ich ein Unternehmen, würde ich aus meinen Bildern Exifdaten und/oder Koordinaten entfernen und Nummernschilder abdecken und wäre mit dem Thema auch fast durch.

      Zusätzlich würde ich dann noch wegen dem hier:

      >>>"Identifizierbar"´ ist eine Person dann, wenn sie direkt oder indirekt, vor allem mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, Standortdaten oder anderen besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Die Möglichkeit der Identifizierung einer Person reicht hier aus!<<<

      alle erkennbaren Gesichter unkenntlich machen.

      Trifft aber für uns alles nicht zu. Und wenn ich für Unternehmen Statistenrollen übernehme, dann sollen sie mich auch dafür bezahlen.
    • maranzon schrieb:

      Im posting 1 steht: Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung.
      Ja , das hab ich gelesen aber woher hat er den Spruch?
      Im Gesetzestext oder begleitenden Dossiers konnte ich dergleichen nicht finden.
      Er soll mal die Quelle nennen.
      Und außerdem:
      die digitale Anfertigung eines Fotos war schon immer Datenerhebung, bzw, genau müsste es heissen:
      Wenn ich durch den Sucher der Kamera blicke und ein Objekt suche, ist das Datenerhebung.
      Wenn ich ein Objekt fotografiere, also den Knopf drücke, ist das nicht mehr Datenerhebung sondern bereits Datenverarbeitung in Form der Datenspeicherung.
      So müsste es richtig heisssen aber das ist Haarspalterei und bringt uns nicht nach vorne.

      Ich würde folgendes machen:
      Eine konkrete Frage an den Datenschutzbeauftragten stellen.
      Dessen Antwort sollte verbindlich sein.
    • Mich lässt diese Thema nicht in Ruhe
      Ob PRIVAT ODER GEWERBLICH
      Es wird ja langsam immer mehr darüber berichtet
      Gerade im Bezug auf Fotografen und Filmer
      Einige stellen hier die Frage Wo steht das eigentlich
      Gute Frage hi
      Die Frage die sich mir mitlerweile stellt
      Gehört ein Foto wirklich zu den persönlichen Daten im Sinne der neuen Datenschutzverordnung (Bildnes)
      Ich finde hierzu überall nur das Thema das ggf. DATEN die das Bild enthält dem zuzuordnen ist
      Aber auch nur wenn diese gespeichert werden
      Selbst zum Thema Biometri finde ich nichts
    • Robodrone schrieb:

      Gehört ein Foto wirklich zu den persönlichen Daten im Sinne der neuen Datenschutzverordnung
      Lies mal den Artikel von Spiegel online, den Wolfgang eingestellt hat.
      Ich denke, dort wird deine Frage beantwortet.
      Personenbezogen sind Daten immer, wenn man damit Personen eindeutig identifizieren kann.
      Das ist bereits im Volkszählungsurteil von 1987 (BGH) so festgestellt worden und keine neue Idee der EU Verordnung
      Was kann denn neben den Fingerabdrücken und der DNA geeigneter sein als ein Bild, um eine Person eindeutig zu identifizieren?
      Natürlich ist ein Bild ein persönliches Datum
      Fahndungsfoto.jpg