Noch ein interessanter Artikel zu diesem Thema.
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DSGVO - Auch für Filmer und Fotografen ein (schwieriges) Thema
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Hallo Uli,
in dem Thema geht es ja eigentlich um digitale Fotografie und dem verlinkten Artikel dazu. In diesem Artikel, geht es darum, inwieweit sich durch die DSGVO Neuerungen/Änderungen/Einschränkungen für Fotoaufnahmen ergeben. Es geht dort nicht darum ob das Ansehen einer grünen Ampel, Fernsehen oder was auch immer eine Datenerhebung ist, oder ob sich für Modellbauvereine wesentliches ändert.
Dem Artikel kann man entnehmen, dass es sehr wohl zu weiteren Einschränkungen kommen wird, soweit das dort geschriebene stimmt oder zutrifft.
Du kannst mich aber gern vom Gegenteil überzeugen. Dein voriger Beitrag konnte das leider nicht.
Grüße Frank -
Die Abmahnanwälte freuen sich schon und reiben sich die Hände. Da wird wieder richtig Kasse gemacht.
Und da die Abmahnkosten in Deutschland noch immer nicht gedeckelt sind (entgegen des EU-Rechtes) kann es auch richtig teuer werden.Grüße auss´m Pott
Gerhard -
GeBo-920 schrieb:
Du möchtest Deine Freundin vor einem Brunnen in Rom ablichten und das Bild bei Fratzenbuch hochladen.
Du knipst Deine Freundin vor dem Brunnen in Rom, ich sitze auch auf dem Brunnenrand, du lädst das Foto zu Facebook hoch. Ich bin nicht in dem Verein, mein Chef schon. Und der sieht mich jetzt möglicherweise dort sitzen, obwohl ich eigentlich mit Influenza zu Hause im Bett liege.
Vor solchem und ähnlichem kann mich das Gesetz zwar nicht wirklich schützen, aber ich kann dann zumindest Schadenersatz erlangen. Theoretisch.
Aber:
Du knipst Deine Freundin vor dem Brunnen in Rom, ich sitze auch auf dem Brunnenrand, Du zeigst das Foto zu Hause Freunden und Bekannten und legst es ausgedruckt ins Fotoalbum oder speicherst es auf dem PC. Das ist immer noch völlig legal. Selbst dann, wenn mein Chef auch zu Deinen Freunden gehören würde und schlussendlich selbiges Ergebnis heraus käme.
Das ist übrigens schon immer so. Wer früher eine komische Sache mit anderen Menschen zufällig gefilmt hat und dies zu "Bitte Lächeln" gesendet hat um dort die 300DM einzuheimsen, hat sich auch schon strafbar gemacht. Es sei denn er hätte das Einverständnis der betroffenen Person gehabt, was in den meisten Fällen (außer den offensichtlich gestellten) wohl nicht der Fall gewesen sein dürfte.
Ich frage mich nur, was haben alle gemacht, als es noch kein Facebook u.ä. gab. Ich hab das nicht, kenne mich mit solchem Zeugs auch nicht aus, weiß aber von anderen, das die ihr ganzes Leben dort offenlegen und wohl sogar jedes Essen im Restaurant erst fotografieren um es dort hoch zu laden. Verstehe ich absolut nicht. Was geht es andere an, was ich gerade in Echtzeit mache. Schon gar nicht den Zuckerberg und die anderen mitlesenden Amis.Ich erzähle es dann meinen Freunden irgendwann auch - war gestern beim Griechen xy, warste dort auch schon mal - aber eben nicht der ganzen Welt.
GeBo-920 schrieb:
Und da die Abmahnkosten in Deutschland noch immer nicht gedeckelt sind (entgegen des EU-Rechtes) kann es auch richtig teuer werden.
Abmahnkosten durch Gesetz gedeckelt – Ende der Massenabmahnungen? | KVLEGAL
Aber damit muss es nicht getan sein. Es kann auch noch Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche hageln.
HansHeld schrieb:
Und btw... wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
Nur, in diesem Fall hier kann man sich nie sicher sein, obs nicht doch einen Kläger gibt.
Es gibt Tools, da gibt man bestimmte Schlagworte ein und/oder sein Foto und dann durchsucht es das Internet nach Daten zur eigenen Person, die jemand ohne dessen Wissen veröffentlicht hat.
Auf diese Weise habe ich mal einen Ganoven gefunden, der ein komplettes Ebayangebot inklusive aller Fotos von mir, für seine Verkäufe genutzt hat.
Da hat aber einmal anschreiben schon gereicht. -
FrankKie schrieb:
inwieweit sich durch die DSGVO Neuerungen/Änderungen/Einschränkungen für Fotoaufnahmen ergeben.
HansHeld schrieb:
"Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung..
Ob das Foto digital oder analog geschossen wird, ist im datenschutzrechtlichen Zusammenhang shitegal.
Ich kann mich auch vor dem mittlerweile hier so bekannten Brunnen in Rom malen lassen, wäre auch Datenerhebung durch den Maler.
Bei der Gelegenheit hab ich nur mal dargestellt, was der Gesetzgeber unter Datenerhebung versteht.
Das gleiche könnte man jetzt mit dem Begriff "persönliche Daten" machen.
Da käme ich auch auf 1000 Beispiele.
Frank, das Problem ist, dass viele Leute von Datenschutz reden aber das Gesetz nie gelesen haben.
Ich meine keinen speziellen User in dieser Runde hier damit mich keiner falsch versteht.
Erlebe es im täglichen Leben immer wieder, das einige mit gefährlichem Halbwissen glänzen. -
maranzon schrieb:
Ich frage mich nur, was haben alle gemacht, als es noch kein Facebook u.ä. gab. Ich hab das nicht, kenne mich mit solchem Zeugs auch nicht aus, weiß aber von anderen, das die ihr ganzes Leben dort offenlegen und wohl sogar jedes Essen im Restaurant erst fotografieren um es dort hoch zu laden. Verstehe ich absolut nicht. Was geht es andere an, was ich gerade in Echtzeit mache. Schon gar nicht den Zuckerberg und die anderen mitlesenden Amis.Ich erzähle es dann meinen Freunden irgendwann auch - war gestern beim Griechen xy, warste dort auch schon mal - aber eben nicht der ganzen Welt.
Der ganze Quatsch ist so kompliziert das man am besten gar nicht darüber nachdenkt.
maranzon schrieb:
Doch, seit 2013 sind sie gedeckelt auf 1000 Euro. Zu wenig wie ich finde. meine Persönlichkeitsrechte sind mir deutlich mehr wert.
Es stellt sich ja auch die Frage WARUM machen die Leute das ??? Alles für den Daumen nach oben ? Die LIKES ? Wenn jemand in dieser Form Bestätigung sucht und diese woanders nicht findet ist ihm ohnehin nicht mehr zu helfen. Nur gut, das der Erfinder des Like-Buttons Justin Rosenstein von seiner eigenen Erfindung abstand nimmt und sogar vor dem Like-Button warnt. Aber ich denke es ist schon zu spät. Zu viele selbsternannte Protagonisten sind schon süchtig nach dem Daumen. Ich finde es äußerst befremdlich das der Berufswunsch "YouTube-Star" immer weiter unter der Jugend um sich greift.
Bleibt zu hoffen das unsere Gesellschaft sich aus der "Onlineumklammerung" befreien kann und der Gesetzgeber wieder entspannter mit dem Thema umgeht. Aber manche Wünsche sind und bleiben halt Fromm.Grüße auss´m Pott
Gerhard -
GeBo-920 schrieb:
WARUM machen die Leute das ??? Alles für den Daumen nach oben ? Die LIKES ?
Mit den Likes kann man zumindest bei Youtube Geld verdienen. Je mehr davon und je mehr Follower ein Blogger hat, umso mehr Interesse haben Werbefirmen an solch einem Kanal. Im Fernsehen wurden letztens welche gezeigt, die haben einige tausend Euro im Monat verdient. Für Jugendliche ganz ordentlich. Da ist dann wohl jedes Mittel recht.
GeBo-920 schrieb:
das unsere Gesellschaft sich aus der "Onlineumklammerung" befreien kann und der Gesetzgeber wieder entspannter mit dem Thema umgeht.
Das heutzutage jeder mit Handy und somit perfekter unauffälliger Kamera rum rennt, ist Segen und Fluch in einem.
Und das dann auch noch dank mobilem Internet binnen Sekunden das Machwerk im Internet zu sehen ist ... . Guck ma, was ich grad geiles erlebe.
Wie moderne Technik zu bedienen ist wissen alle - wie man Respekt oder Anstand schreibt gerät in Vergessenheit.
Ich würde das Gesetz auf alle ausweiten - auch auf sämtliche Medien. Die sind oftmals noch schlimmer. Und aggressiver! Sehr schön thematisiert im Film "Gladbeck". -
Je mehr ich mich in die neue VO einlese, um so mehr komme ich zu dem Ergebnis, dass hier Individualrechte, insbesondere das Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, gestärkt werden..
Nicht die Rechte von Beörden oder Institutionen, ggf. leicher an Daten zu kommen, werden gestärkt, sondern der Einzelne wird besser und umfassender geschützt.
Auch die Presse und damit verbundenen Ableger müssen sich neu orientiren
Für mich ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Paparazzi und dle Selbstdarsteller mit facebook und YT Konto müssen jetzt dazulernen
Da gibt es doch eigentlich nichts zu meckern oder
Diejenigen, die bislang mit fotografieren ihr Geld verdient haben, müssen möglicherweise umdenken.
Das Recht am eigenen Bild gibt es mit dem Kunsturhebergesetz schon seit 1907, nur die Technik hat sich geändert.
Ich entscheide, wann und wo mich jemand ablichtet und wer sich nicht daran hält, soll dafür zahlen.
Wer sich an Recht und Gesetz hält braucht auch kein Abmahnverfahren fürchten -
Hallo Uli,
mir geht es nicht darum, was eine Datenerhebung ist, ist mir persönlich auch egal. Für mich ist interessant, was darf man oder was darf man in Zukunft nicht mehr. Ich denke, den meisten, vor allem wenn sie keine Anwälte sind, geht das genauso.
In dem Artikel wird z.B. darauf hingewiesen, dass es ein Unterschied ist, ob es ein Analog- oder Digitalfoto ist. Das leuchtet mir auch ein, da digitale Foto auf einem Medium gespeichert werden, auf dem automatisch, halbautomatisch oder manuell die dort vorhandenen Daten verarbeitet werden können. Bei einem Analogfoto ist das nicht der Fall.
Ich habe den Artikel so verstanden, dass das Speichern von Fotos auf denen personenbezogene Daten enthalten sind, ohne Einwilligung der betreffenden Personen, nicht zulässig ist. Aber jede Digital- oder Smartphone-Kamera speichert schon bei der Aufnahme neben dem Bild zusätzliche Informationen (Geo-Daten, Datum, Zeit, etc.) auf einem Datenträger. Auch eine Verarbeitung kann erfolgen (z.B. automatische Gesichtserkennung auf dem Smartphone/PC, Hochladen auf einen nur privat nutzbaren Cloud-Speicher um die Fotos dann auch auf dem PC einfach anschauen zu können). Das bedeutet, man dürfte schon gar nicht auf den Auslöser drücken, wenn nicht alle, auch zufällige Personen, ihre Zustimmung vorher geben.
Vielleicht sehe ich das zu penibel. Aber auch jedes Foto/Fotoalbum auf dem PC/Smartphone kann durch Software (illegale oder legale) verarbeitet werden. Wo sind die konkreten für jeden nachvollziehbare Grenzen?
Grüße Frank -
FrankKie schrieb:
Das bedeutet, man dürfte schon gar nicht auf den Auslöser drücken, wenn nicht alle, auch zufällige Personen, ihre Zustimmung vorher geben.
Bislang war das Beiwerk, die zufälligen Personen im Hintergrund datenrechtlich nicht so geschützt wie mit der neuen VO
Erst fragen, dann knipsen und nicht umgekehrt
In der neuen VO wird das offensichtlich verschärft und verschärft sanktioniert.
Das Problem wird erst aktuell, wenn ich nach der Datenerhebung auf die nächste Stufe komme, die Datenverarbeitung.
Wie gehe ich mit dem Foto um?
FrankKie schrieb:
Bei einem Analogfoto ist das nicht der Fall.
it-sicherheit_2342695.jpg -
Vieleicht eben als Info
Heute morgen gab es zu dem Thema schon eine Dringlichkeitsitzung beim Deutschen Jornalistenverband
Es wird hierzu in nächster Zeit noch einig Infos geben
Das ganze Thema versucht man gerade in der Kanzlei Solmeke auzubereiten
Ein wenig Zeit braucht aber es noch
Sicherlich betrifft es die meisten hier nicht (Hobby) Aber trotzdem Achtung
Aber.. Ich glaube es gibt auch hier einige die mit Film und Foto gewerblich unterwegs sind
Und da heißt es generell .. Der Aufwand wir höher und somit die Leistung für den Kunden teurer
Es geht aber trotzdem immer noch alles Halt nur mit Restrektionen. -
Hubsano schrieb:
Erst fragen, dann knipsen und nicht umgekehrt
Sorry. aber das ist doch völlig realitätsfern.
Beispiele:
Urlaubsfotos
Modellflug-Shows oder andere Massenereignisse (Zuschauer)
Fotos von Sehenswürdigkeiten (da sind im Regelfall immer viele Menschen)
u.v.a.m.
In all diesen Fällen sind immer irgendwelche Menschen da - also fotografieren verboten?
Fotos/Videos stellen immer auch ein Zeugnis des aktuellen Zeitgeschehens dar, also das Leben der Menschen. Die selbst sollen nun ausgeklammert werden, außer man hat einen Presse-Ausweis in der Tasche?
Hubsano schrieb:
Bislang war das Beiwerk, die zufälligen Personen im Hintergrund datenrechtlich nicht so geschützt wie mit der neuen VO
Hubsano schrieb:
In der neuen VO wird das offensichtlich verschärft und verschärft sanktioniert.
Grüße Frank -
Hubsano schrieb:
Da gibt es doch eigentlich nichts zu meckern oder
Hubsano schrieb:
Wer sich an Recht und Gesetz hält braucht auch kein Abmahnverfahren fürchten
FrankKie schrieb:
Ich habe den Artikel so verstanden, dass das Speichern von Fotos auf denen personenbezogene Daten enthalten sind, ohne Einwilligung der betreffenden Personen, nicht zulässig ist.
Es steht doch im Bericht und wird im Video ausdrücklich erklärt, dass es um gewerbliche Fotos und Filme geht und was die professionellen Fotografen zu beachten haben. Und im unteren Bereich des Artikels steht ganz deutlich, dass:
>>>Das altbewährte KUG ist ab dem 25. Mai 2018 kaum noch anwendbar. Unter seinen Anwendungsbereich fallen nur noch rein analoge Aufnahmen und die sogenannte „Haushaltsausnahme“ für Fotos im persönlichen und familiären Bereich. Diese Erlaubnis ist jedoch schon überschritten, wenn private Fotos im Internet veröffentlicht werden<<<
Unsere Urlaubsfotos, Urlaubsfilme, Drohnenfilme sind demnach Haushaltsaufnahmen - solange sie nicht veröffentlicht werden. Ergo hat man auch nichts zu befürchten. Und wers ins Internet stellen will, entfernt ExifDaten, und verpixelt erkennbare Gesichter. Dafür gibts Programme. Und schon ist das Problem keines mehr. -
FrankKie schrieb:
Wovor werden diese zufälligen Personen geschützt? Davor, dass man erkennen kann, dass sie trotz Krankenschein Urlaub an der Ostsee machen?
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FrankKie schrieb:
Deiner vorherigen Beiträge geschrieben hast, dass alles im Prinzip so bleibt wie bisher.
Steht doch geschrieben, was ich gesagt habe.
Brauchst du doch nur abschreiben
Hubsano schrieb:
Ich habe das BDSG gelesen und ich habe die DSGVO studiert und für mich als nicht gewerblicher Drohnenflieger keine einzige Stelle gefunden, das ich ab 15.05.18 etwas anders machen müsste.
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maranzon schrieb:
Mit den Likes kann man zumindest bei Youtube Geld verdienen.
By the way: Wenn alle Internetuser so schlau wären mit entsprechender Software die Sch...werbung zu unterdrücken hätte sich das Thema ganz schnell erledigt. Ich für meinen Teil habe noch nie irgendwelche Werbung in meinem Browser zu Gesicht bekommen. Egal auf wessen Homepage ich bin.
Schöne verrückte InternetweltGrüße auss´m Pott
Gerhard -
Hubsano schrieb:
Zitieren solltest du schon richtig.
Steht doch geschrieben, was ich gesagt habe.
Brauchst du doch nur abschreiben
Grüße Frank -
maranzon schrieb:
Jede Bildbearbeitungssoftware oder Kameraapp lässt sich so einstellen, das Koordinaten eben nicht gespeichert werden. Zusätzlich lassen sich die Exif Daten auch komplett löschen.
Bilder (mit EXIF), die ins Internet geladen werden sind für andere Nutzer im Regelfall nur als Bild zu sehen, die EXIF-Daten werden nicht angezeigt. Aber was ich kann, können die entsprechenden Portale auch, nämlich die EXIF-Daten lesen und auswerten und noch mehr. Aber das betrifft nicht nur das Internet. Auch auf dem angeblich so privaten PC/Smartphone kann Schadsoftware oder Software des Betriebssystems diese Daten lesen und auswerten.
Jedes digitale Bild kann analysiert, ausgewertet, manipuliert und kopiert werden. Die Frage ist immer: Wem nützt das? Was wird mit den Daten gemacht? Wie kann Missbrauch verhindert werden? Ich denke, das ist das Grundanliegen der DSGVO (da geht es ja nicht nur um Fotos). Wie ich dem Artikel entnehmen konnte, gibt es speziell im Fall von Fotos offenbar noch Klärungsbedarf. -
CONSIL_ST_5419_2016_INIT_DE_TXT.pdf
Das ist die DSGVO mit Begründung.
Solltet ihr mal lesen, sind nur 261 Seiten.
Ich habs mir angetan.
Die DSGVO ist ein Regelwerk über den Umgang mit Daten für Firmen, Betriebe, Organisationen und Behörden.
Die Verarbeitung von Daten durch Privatpersonen ist ausdrücklich ausgenommen:
Vorbemerkung (18)
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird.
Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnten auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten.
Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
Das ist eine Kernaussage
In den ganzen 261 Seiten taucht weder das Wort Foto, noch Presse auf.
Sogar die Nutzung sozialer Netze werden als persönliche oder familiäre Nutzung angesehen.
Das nette Beispiel mit dem Brunnen in Rom und den netten Touristen im Hintergrund des Fotos konnte ich hier nicht subsumieren.
Wenn man sich die Bußgeldbestimmungen am Ende des Gesetzeswerkes ansieht, kann man erkennen, dass man nicht gemeint ist.
Da steht:
Geldbuße bis10.000.000€ (ja richtig 7 Nullen) oder 2% vom Jahresumsatz
Passt alles irgendwie nicht so richtig zu unserer privaten Tätigkeit mit Drohnen.
Wer gewerblich Fotos von Personen macht, der verarbeitet persönliche Daten i.S. d. Gesetzes und sollte sich die Bestimmung mal durchlesen.
Mein persönliches Fazit:
Der Aufreger am Anfang des Themas und insbesondere das Video betrifft die private Nutzung der Drohnen nicht und hat die Diskussion hier teilweise in die Irre geleitet.
Ich bleibe dabei:
Viel Lärm um nichts (für unser Hobby) -
Hubsano schrieb:
Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
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