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Kopter Abschuss bei Notwehr. Wer hats erfunden?

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    • Ich sehe überhaupt keinen Grund, über den Gebrauch von Schusswaffen gegen Kopter überhaupt nachzudenken. Die einzige vernünftige Möglichkeit, die ich sehe, falls man denn eine Verletzung seiner Rechte vermutet, ist die Polizei zu verständigen, den Täter, wenn möglich zu ermitteln und Anzeige zu erstatten. Mehr sollte auch nicht gehen. Eine Notwehrsituation kann ich wahrlich nicht erkennen.

      Konstruiere mal ein Beispiel: Eine mir unbekannte Person, hat mein Grundstück betreten. Ich bekomme Panik, habe Angst, etc.. Aus "Notwehr" schieße ich diese einfach um. Später stellt sich vielleicht heraus, es war der neue Postbote oder jemand der nach dem Weg fragen wollte.

      Einem Kopter sieht man auch nicht an ob mit ihm Rechte verletzt oder verletzt werden sollen. Wie Fan To Mass schon schreibt, er kann sich ja verflogen haben. Ihn mal "vorsorglich" abzuschießen, denn er "könnte" ja meine "Rechte" verletzen, sollte nie eine Option sein.

      Grüße Frank
    • FrankKie schrieb:

      Das, was ihre Aufgabe ist, Rechtsbrüche zu unterbinden und mögliche zukünftige verhindern.
      Nee, nee mein Freund, so einfach kommst du aus der Nummer nicht raus.
      Bitte nicht das Thema aus dem Auge verlieren.
      Es geht hier um ein genau definiertes Beispiel.

      Du hast gerade geschrieben, dass du die Polizei rufst, wenn der böse Kopter, der unsere Persönlichkeitsrechte tangiert, in unserem Beispiel nicht abdreht.
      Was soll die Polizei denn konkret machen?
      Was ist deine Erwartungshaltung?
      • Personalien feststellen?
      • Fotos machen?
      • Öffentlichkeitsfahndung?
      • Lautsprecherdurchsage machen?
      • Polizeihubschrauber anfordern?
      • abschießen verkneife ich mir mal :thumbdown:


      Langsam wird es lächerlich und ich möchte nicht unbedingt dazu beitragen.
    • Hubsano schrieb:

      Du hast gerade geschrieben, dass du die Polizei rufst, wenn der böse Kopter, der unsere Persönlichkeitsrechte tangiert, in unserem Beispiel nicht abdreht.
      Was soll die Polizei denn konkret machen?
      Was ist deine Erwartungshaltung?
      So, wie Du es darstellst habe ich es nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass man die Polizei verständigen und Anzeige erstatten sollte. Habe auch nicht geschrieben, dass ich die Polizei rufen würde. Was die dann für angemessen hält, entscheidet sie selbst. Da habe ich keinen Einfluss.

      Was sie machen soll - sie soll solche Vorfälle in der Zukunft möglichst, wenn sie kann, unterbinden. Wie sie das macht und ob sie das kann, nun da bin ich überfragt, habe keine Polizeiausbildung. Ist mir auch eigentlich egal. Ich würde sie auf jeden Fall, soweit ich es kann unterstützen. Mehr kann und darf ich nicht.

      Meine Erwartungshaltung - nun ehrlich gesagt, ich habe da gar keine Erwartungen. Die Anzeige wird wohl aufgenommen und dann nach einer Frist vermutlich zu den Akten gelegt, besonders wenn der vermeintliche Täter nicht bekannt ist. Hängt sicher damit zusammen, dass dieses Problem eher ein Bagatellfall darstellt. Das bedeutet aber nicht im Umkehrschluss, dass ich nun "mein Recht" mit der Waffe in der Hand selbst verteidigen darf. Das wäre fatal.

      "Lächerlich" finde ich das durchaus nicht. Natürlich wird man die von Dir beschriebenen theoretischen Möglichkeiten (Öffentlichkeitsfahndung, Lautsprecherdurchsage machen, Polizeihubschrauber anfordern) nicht anwenden, das wäre dann wirklich lächerlich.

      Tagtäglich werden persönliche Rechte mißbraucht (siehe Internet), vermutlich viel mehr als wenn mal ein Kopter über sein Grundstück fliegt. Also man sollte mal auf dem Teppich bleiben und das Thema nicht künstlich überhöhen. Die Medien tun da schon mehr als genug.

      Grüße Frank
    • FrankKie schrieb:

      Also man sollte mal auf dem Teppich bleiben und das Thema nicht künstlich überhöhen. Die Medien tun da schon mehr als genug.
      Sehe ich auch so aber der Aufhänger dieses Themas sind diese 2 schweizer Rechtsanwälte und ich denke , die theoretische Betrachtung unseres deutschen Rechtssystems rund um den Begriff der Notwehr, ist sicherlich für viele User hier Neuland.
      Viel glauben oder glaubten bisher, das Notwehr nur bei Lebensgefahr gilt.
      Das ist eben nicht so und mein Anteil war einfach, dies mal klar zu stellen.
      Ich käme nie auf die Idee, den Kopter mit einer Waffe vom Himmel zu holen.
      Würde mich nicht wundern, wenn es dies in den USA geschiet und auch noch erlaubt wäre
    • Hubsano schrieb:

      FrankKie schrieb:

      Also man sollte mal auf dem Teppich bleiben und das Thema nicht künstlich überhöhen. Die Medien tun da schon mehr als genug.
      Ich käme nie auf die Idee, den Kopter mit einer Waffe vom Himmel zu holen.
      Ok, das kam aber in einigen deiner Posts ganz anders resp genau so rüber. Dann war das viel Aufregung um Nichts.
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • Genau, denkbar ist diese rechtliche Situation in dieser tatsächlichen Konstellation allemal - auch in Deutschland.

      Ich habe mich ein bisschen zurückgezogen, da die Thematik Notwehr gegen Drohnen hier nicht in einigen Posts darstellbar ist.
      Ich käme aber zum genau gleichen Ergebnis wie die beiden Anwälte, wenn ich den konkreten Sachverhalt rechtlich prüfen würde!

      Eine solche rechtliche Prüfung hätte dann ungefähr einen Umfang von 30-40 DIN A4-Seiten und zahlreiche solcher Abhandlungen habe ich während des Studiums verfasst. Es ist vergebene Liebesmüh', das hier in ein paar Posts zu versuchen.

      Thomas: Falls sich der Wehrende irrt, kann auch Putativnotwehr geltend gemacht werden. Inwieweit die dann "durchgeht", entscheiden andere.
      Und der Herr Prinz, der Schadenersatz leisten musste: Der hat leider übertrieben und weitergeprügelt, als der "Angriff" bereits beendet war.
      Dann kann es keinesfalls mehr Notwehr sein.

      Nochmal: die Notwehrhandlung muss erfolgen während der Angriff auf (irgendein) Rechtsgut noch andauert. Habe ich einen Faustschlag schon eingesteckt und ein weiterer steht nicht unmittelbar bevor, bin ich aus der Notwehr schon raus... Also Auge um Auge oder Zahn um Zahn passt hier überhaupt nicht.


      FrankKie schrieb:

      Eine mir unbekannte Person, hat mein Grundstück betreten.
      Welchen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff stellt denn das bloße Betreten dar? Keinen! Also auch keine Notwehr... ;)
      Und die weiteren Ausführungen wären der Einstieg in eine Diskussion um Putativnotwehr...
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Ich finde es ein interessantes Thema und ich hätte nie gedacht, dass es offensichtlich echt ein Thema ist auch hier im Forum.
      Um so mehr freut es mich die verschiedenen Ideen oder Ansichten zu lesen.

      Ich werde natürlich berichten, wenn es Fälle gibt in der Schweiz. Die Medien machen ja aus jeder Drohne ein grosser Aufmacher. Es wird bestimmt nicht lange dauern bis die erste Drohne zerstört wird in Notwehr.

      Nun, die Rechtslage wird so stimmen und diese Anwälte werden ja wissen was sie tun, wenn sie so ein heikles Thema in den Medien veröffentlichen.
      Doch werde ich auch ganz fest dran glauben, dass ein Schusswaffengebrauch nie gerechtfertigt sein wird und es andere Gesetze gibt, die den Einsatz von Waffen gegen Gegenstände verbietet, da das Leben nicht bedroht wird (Physisch).

      PS: Das Betreten eines abgesperrten Privatgrundstück ist ein Einbruch bzw. Eindringen in die Privatsphäre. Wenn Wachhunde den Eindringling zerfleischen wird nicht der Hundebesitzer bestraft.
      Also das Thema Notwehr ist und bleibt ein enorm weitläufiges Thema und auch die Fälle gehen von A bis Z quer durch. Es gibt wohl nichts was es nicht gibt und mit der Gesetzeslage kann man immer irgenwie etwas auf einen bestimmten Punkt fixieren um sich rauszureden oder eben um eine Handlung zu rechtfertigen. Es kommt dann wohl auf den Anwalt an.
    • Christoph Wilhelm schrieb:

      abgesperrten Privatgrundstück ist ein Einbruch bzw. Eindringen in die Privatsphäre.
      Von "abgesperrt" stand da nichts und auch genau jener Umstand ist ein Knackpunkt: Bei derlei Betrachtungen spielt jedes einzelne Wort eine Rolle.

      FrankKie schrieb:

      Eine mir unbekannte Person, hat mein Grundstück betreten.

      Auch das Wort "Einbruch" ist nur umgangssprachlich. Im deutschen Strafrecht gibt es u. a. den (ggf. auch nur versuchten) Wohnungseinbruchsdiebstahl, den besonders schweren Fall des Diebstahls oder auch über den Hausfriedensbruch könnte man im Falle des (unberechtigten) Betretens eines (evtl. umfriedeten) Grundstücks diskutieren. "Eindringen in die Privatspähre" gibt es mit diesen Begrifflichkeiten im deutschen Strafrecht nicht.

      Da Presseveröffentlichungen niemals jedes auch noch so kleine Detail eines Falles nachzeichnen können und auch nicht wollen und auch die Begrifflichkeiten in eine andere, der Allgemeinheit verständlichere Sprache, übersetzt werden, entsteht schon alleine dadurch ein verfälschtes bzw. nicht ausreichend konkretes Bild eines Falles. Anhand solcher Veröffentlichungen kann jedwede juristische Betrachtung nur schiefgehen.

      Aus diesem Grund ist auch die wenig konkrete Aussage:

      Christoph Wilhelm schrieb:

      Wenn Wachhunde den Eindringling zerfleischen wird nicht der Hundebesitzer bestraft.
      genauso plakativ wie "Bei Angriff auf die Privatsphäre: Abschuss von Drohnen erlaubt." und nicht ausreichend konkret, um eine zutreffende rechtl. Beurteilung zu ermöglichen. Das kann so sein, muss aber nicht und kann auch ganz anders sein...
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix
    • Wie gesagt, viel heisse Luft um nichts. Mir ging es gar nicht um das eigentliche Thema resp den eigentlichen Artikel der in zwei, drei Tagen eh wieder vergessen sein wird. Mir ging es mehr um die (nicht immer ganz offensichtliche) Meinung von ein paar der hier Anwesenden welche mir ein bisschen zu Denken gibt oder zumindest zu Denken gab.

      Christoph Wilhelm schrieb:

      Ich werde natürlich berichten, wenn es Fälle gibt in der Schweiz. Die Medien machen ja aus jeder Drohne ein grosser Aufmacher. Es wird bestimmt nicht lange dauern bis die erste Drohne zerstört wird in Notwehr.
      Ich denke nicht dass es diesbezüglich jemals etwas zu berichten geben wird, erst recht nicht aus der Schweiz.
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • Tigertrail schrieb:

      Meinung von ein paar der hier Anwesenden welche mir ein bisschen zu Denken gibt oder zumindest zu Denken gab.
      Ich erlaube mir folgenden, möglicherweise abschließenden Hinweis.
      @Kruzifix und ich, wir beide haben diese Rechtsbereiche ausgiebig studiert und im Beruf angewandt.
      Unsere Ausführungen sind deswegen keinen "Meinungen" sondern Aussagen zu aktuell geltendem Recht.
      Deswegen sind unsere Aussagen im Wesentlichen auch nicht diskutierbar; weil durch viele BGH Entscheidungen abgesichert.
      Ich bitte das zu akzeptieren, genauso wir ich einem Landwirt nicht vorschreiben würde , wie er eine Kuh zu melken hat
    • Hubsano schrieb:

      Tigertrail schrieb:

      Ein Drohne stellt keine unmittelbare Gefahr gegen Leib und Leben dar,
      Was kann ich tun?
      Meine Maßnahme muß geeignet sein und sie soll nicht überzogen sein.
      Schießen ist zweifellos geeignet
      Wer von euch sieht den ein milderes Mittel als zu schießen, um den Zustand zu beenden?
      Macht mal Vorschläge:
      Wie bekommt ihr das Ding da weg?
      Oder muß ich an der Stelle auf mein Notwehrrecht verzichten?

      Das hört sich jetzt zwar sehr provokativ an aber ich halte die Konstruktion nach den Gesichtspunkten der Notwehr für möglich
      Na wenn das mal keine eigene Meinung (von dir, Hubsano) darstellen soll sondern eine Aussage zu zu aktuell geltendem Recht ist weiss ich auch nicht. Aber egal, ihr Rechtsverdreher (zumindest ehemaligen) dreht einem sowieso die Worte im Mund um resp dreht sie so wie es für euch gerade so passt. Also können wir hier noch endlos darüber diskutieren wer was gesagt hat und bei wem es wie angekommen ist.
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • Tigertrail schrieb:

      Aber egal, ihr Rechtsverdreher (zumindest ehemaligen) dreht einem sowieso die Worte im Mund um
      Diese Aussage ist völlig unsachlich und gehört hier nicht hin.
      "Rechtsverdreher" ist für einen Juristen eine Beleidigung | Fürstenfeldbruck
      Hast du ein gestörtes Verhältnis zu unserm Rechtssystem?
      Reiß dich am Riemen oder ich entscheide, was du hier zukünftig von dir gibst.



      Tigertrail schrieb:

      aktuell geltendem Recht ist weiss ich auch nicht.
      Dafür hast du mich, ich weiß das.
      Du musst es nur annehmen.
      Ich rede dir in deinen Beruf auch nicht rein.
      Was machst du eigentlich beruflich?
    • Hubsano schrieb:

      Tigertrail schrieb:

      Aber egal, ihr Rechtsverdreher (zumindest ehemaligen) dreht einem sowieso die Worte im Mund um
      Diese Aussage ist völlig unsachlich und gehört hier nicht hin.Hast du ein gestörtes Verhältnis zu unserm Rechtssystem?
      Reiß dich am Riemen oder ich entscheide, was du hier zukünftig von dir gibst.
      Ach das musst du gar nicht, du machst mir die Entscheidung gerade sehr, sehr leicht. Ich habe eigentlich keine Mühe mit Leuten die gelegentlich mal Mist von sich geben. Das passiert mir manchmal auch. Aber ich habe grosse Mühe mit Leuten die dann später nicht zu dem stehen können was sie sagen. Und du bist anscheinend so ein Mensch... ekelhaft.

      So langsam verstehe ich gewisse Kreise. Hat Spass gemacht hier mit einigen Leuten und bis vor kurzer Zeit. Und tschüss...
      Kopter UND Hirn einschalten beim fliegen...
    • @Tigertrail warum denkst du, dass es diesbezüglich nichts zu berichten gibt aus der Schweiz?


      Ich frage mich auch wieso Rechtsverdreher? Es sind genau diese "Rechtsverdreher", die uns am Ende aus einer von den Medien ausgelösten Missverstandenen Handlungen anderer "retten".
      Oder eben wir nehmen solche ja gerne in Anspruch, wenn uns unrecht getan wird.
      Vielleicht hast du ja schon schlimmes erlebt zu deinen Ungunsten. Ich jedoch habe eben schon einige Situationen bewältigt, in denen ich einen guten Rechtsbeistand hatte.
      Beispiel: Ich bin Hüttenwart in einem Pontonierverein. Ich habe Jugendliche die auf unserem Platz parkierten, kifften und ein Säckchen Pille dabei hatten vom Platz verwiesen. Es kam zu verbalen Auseinandersetzung und am Ende war ich der Böse, der Jugendliche von dem öffentlichen Ort am Fluss vertreibt. So stellten es Passanten dar. Es kochte hoch und ich zog mich zurück. Ich will ja dem Verein nicht schaden.
      Dazu gehört eigentlich auch das "nicht tollerieren von Drogen und gesindel auf unserem Platz". Ich holte also hilfe, da mittlerweile auch Drohungen ausgesprochen wurden. Es gab eine Polizeikontrolle und einen Platzverweis, weil "Rechtsverdreher" damals ein Richterliches Fahr und Parkverbot machten. Ok, die Polizisten nahmen es genau. Abgefahrene reifen, Fahren im Fahrverbot, Parkieren im Parkverbot, alle 5 Personen zeigten einen Positiven Wert beim Drogenschnelltest und der Fahrzeughalter musste den Fahrausweis Abgeben. Die Drogen wurden eingezogen und sie mussten kurzum jemand organisieren der das Auto wegfährt. Genau an diesem Punkt entschuldigten sie sich bei mir und die Drohungen waren vom Tisch. Bin da zuversichtlich. Ausserdem haben sie ein Platzverbot.
      Genau hier sah ich jetzt das gute. Denn da sind Kinder, Hunde und andere die sich erholen wollen. Wäre ja blöd wenn man immer schauen muss, das nichts rumliegt was für ein Kind gerfährlich ist usw. Der Platz gehört nicht uns alleine, wir haben aber die Pflicht als Mieter für die Ordnung am Objekt zu schauen. Ausserdem gehts gegen unseren Ruf, wenn wir solches dulden.
      Ja sogar die Drohungen gegen mich hätte ich anzeigen können. Darauf verzichtete ich aber mit dem Vermerk: Wenn sie in Zukunft nicht mehr negativ auffallen hier, dann reicht mir das schon vollkommen aus.
      Sie bestätigten das mit einem Versprechen und somit haben diese "Rechtsverdreher" ja alles richtig gemacht.

      Gestern übrigens flog ich mit meinem H107C+. Auf unserem Trainings parcours. Leider verlor ich kurz die Orientierung und flog übern den Fussgängerweg. Natürlich genug hoch aber dennoch reklamierte eine Dame die das von weitem sah. Ich entschuldigte mich. Hab aber den Kleinen Kopter ihr gezeigt und auch sehr gut erklärt warum und wieso ich hier fliege. Sie fand dann, dass es eben eine Menschliche Sache sei, dass man von Dingen die man nicht kennt erstmal Angst hat, vor allem wenn es fliegt und so tönt und manbes im ersten Moment nicht erkennt.

      War ein toller Moment und so könnte man ja öfters Fälle regeln. Dann müsste man nicht gleich auf Kriegsmodus gehen.
    • Interessantes Thema hier --- und zugleich auch mindestens ebenso traurig so was diskutieren zu müssen. Zeigt es doch wie wenig manche Leute von Recht und Gesetz halten.

      So etwas wie im Artikel steht:

      "Das ist der Fall, wenn ein Privatdetektiv mittels Drohne einen Ehebrecher observiert, der Paparazzi vom Prominenten in dessen Garten ein Familienfoto schiesst oder der verschmähte Liebhaber seine Angebetete auf ihrem Balkon mittels Drohne beim Sonnenbaden filmt. In solchen Fällen ist von einem unmittelbaren, rechtswidrigen Angriff auf die Persönlichkeit auszugehen."

      soll wohl alles schon vorgekommen sein. Und wird wohl schlussendlich zu weiteren Einschränkungen oder gar Verboten führen.
      Solch Verhalten ist die direkte Folge von zu geringen Strafen und zu wenig Strafverfolgung. Ebenso wie die Unfallfilmer, Katastrophentouristen, Rettungskräftebehinderer. Die können relativ sicher sein - noch - weil meistens das Ganze ohne Folgen bleibt.

      Bei solchen Deppen wie hier:




      wirds mir Angst und Bange.


      Wer also vorsätzlich gegen geltende Rechte verstößt, sollte grundsätzlich mit dem Verlust der Drohne rechnen müssen - egal auf welche Art und Weise. Zusätzlich zu einer saftigen Geldstrafe.
    • Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
      Da sitzt irgendwo in Texas oder Oklahoma ein Marine oder Sergeant vor dem Bildschirm, hat einen Joystick in der Hand, startet in Ramstein ( Deutschland) eine Drohne, fliegt nach Afghanistan und schießt Kinder ab.
      Oh Verzeihung, war nicht so gemeint, Kollateralschaden.
      ´
      Man sollte dem dummen, amerikanischen Jungen aus dem Video mal sagen, dass es nix neues erfunden hat