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Kopter Abschuss bei Notwehr. Wer hats erfunden?

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    • Hallo Uli,

      Bislang hab ich mich bewußt aus diesem Thema herausgehalten ... Aber im Augenblick kann ich nur den Kopf schütteln hmm

      Du hast schon eine spezielle Art Deine Meinungen, Ansichten und Vergleiche kund zu tun.

      Ich kann mir das nur wie folgt erklären. Du äußerst Dich - ich hoffe bewußt - provokativ, um weitere Diskussionen zu erreichen.

      Du wunderst Dich, wenn andere Deine Postings nicht in Deinem Sinne verstehen und sich darüber aufregen und weist den Betreffenden ganz schnell auf seine "nicht ganz korrekte Sichtweise" hin. Sofern Du Dich aber auf den Schlips getreten fühlst, verbittest Du Dir das ganz schnell aufs Schärfste. Passt in meinen Augen nicht ganz zusammen.

      Mit toleranten Grüßen

      Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl
    • Das Thema ist nicht neu. Notwehr ist nur in einem extrem engen Rahmen zulässig und die Gratwanderung zum ungerechtfertigten Angriff, zur überzogenen Vergeltung und Selbstjustiz ist schmal. Notwehr würde beim Gebrauch von Schusswaffen wohl nur in 1 von 1000 Fällen vor Gericht anerkannt werden. Es entsteht auch eine Gefährdung dritter durch einen unkontrollierten Absturz. Was wohl zu 99,9% unverhältnismässig wäre.
      Ich würde also dringend davon abraten. Die Verbreitung solches schwammigen, gefährlichen Halbwissens polarisiert nur und ist in den falschen Ohren eine Gefahr, besonders wenn sich zwischen den Ohren nicht all zu viel Substanz befindet.
    • ... das Ganze kann schon deswegen niemals irgendwo durch kommen, da hier ein Schuss in die Luft abgegeben wird und der Einschlagort, bei verfehlen oder durchschlagen des Objekts, nicht definierbar ist, was wiederum eine Gefahr für Leib und Leben anderer ist.
      Damit hat sich eigentlich alles dazu schon erledigt, denn das wird niemals gestattet werden.
      Schüsse dürfen nur abgegeben, wenn das Zielgebiet definiert einsehbar ist, sodass ausgeschlossen werden kann, dass Menschen gefährdet werden. Das gilt auch für Jäger, Polizei, Armee, ... und das ist auch in jedem Land der EU so, und auch in der Schweiz. ;)

      Also, solche sinnfreien Meldungen bitte getrost ignorieren! :D
    • jojo schrieb:

      ... das Ganze kann schon deswegen niemals irgendwo durch kommen...,
      ... das wird niemals gestattet werden.
      ... das ist auch in jedem Land der EU so

      Also, solche sinnfreien Meldungen bitte getrost ignorieren! :D
      Da bist Du auf dem Holzweg.

      Freispruch: Abschuss einer Drohne - Kanzlei für IT-Recht, Medienrecht und Datenschutzrecht Düsseldorf - ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte
      Freispruch: Abschuss einer Drohne über dem eigenen Grundstück wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gerechtfertigt

      Völlig legal und vom Gericht erlaubt.
      Aber weiterhin viel Spass beim "ignorieren solcher sinnfreien Meldungen"
    • Ähm, dann sollte man das mal ins Spiel bringen, dass damit Menschenleben ungerechtfertigt in Gefahr gebraucht werden.
      Also wird hier eine Tötung in Kauf genommen, um Privatsphäre zu schützen.
      Da fragt man sich, wo hier die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt wird!?

      Generell ist Schießen in DE gar nicht erlaubt und schon gar nicht, wenn der Schuss über die Grenzen des Grundstücks hinaus gehen könnte.
      Natürlich, wenn der "Geschädigte" ein extrem großes Grundstück hat und keine Gefahr in der Hinsicht besteht (kleines Luftgewehr), dann kanns anders sein.
      Aber auf normal großen Privatgrundstücken macht sich auf jeden Fall der Schießende strafbar.
      Natürlich hat der Drohnenflieger dann dennoch keinen Anspruch auf Ersatz (das ist eine andere Sache), aber, dennoch steht der Schießende mit einem Bein im Gefängnis!
      => Ja, er hat das Recht die Drohne vom Himmel zu holen! => Nein, Schusswaffengebrauch ist hier in wahrscheinlich 99% der Fälle strafbar!
      Ich würde mir hier also überlegen, wild rum zu ballern!

      Er hat also ein theoretisches Recht, welches aber anderes Recht bricht. Es haben also Beide Unrecht... sowohl der Drohnenflieger als auch der Schütze.
      Wenn er natürlich mit einem gezielten Steinwurf das Gerät trifft... dann hat der Drohnenpilot ganz zurecht das Nachsehen.

      Bei dem Urteil hätte im Nachgang die Staatsanwaltschaft mal nachhaken müssen, aber die haben weder Zeit noch Bock, sich damit zu befassen. Wäre jedoch jemand verletzt worden, wären dem Schützen einige Jahre hinter Gittern sicher gewesen... ebenfalls zurecht! ... wegen Inkaufnahme tödlicher oder schwerster Verletzungen Dritter.

      Leider gibt es viel zu viele Nieten auch unter Richtern... wie halt überall. :( Denn es wäre hier auch richterliche Pflicht gewesen, diesen Punkt zu beachten und zu würdigen. Aber da hatte jemand keinen Bock drauf, das klar zu stellen. Denn sowas gehört auch in solch Urteile mit rein, da der genaue Hergang des Einzelfalls ja dem Lesenden des Urteils nicht bekannt ist.


      Einigen wir uns darauf, dass ein Ausspionierter die Drohne vom Himmel holen darf, solange ausgeschlossen ist, dass Dritte dabei zu Schaden kommen.
      Dann finde ich das auch absolut angebracht!

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von jojo ()

    • .... aus dem Urteil:
      aa) Vorliegend erwirkte der Angeklagte zur Abwendung der Verletzung seiner Rechtsgüter und der seiner Familie durch den abgegebenen Schuss die Zerstörung der Drohne (§ 228 S. 1 BGB). Ein milderes, gleich geeignetes Mittel ist insofern nicht ersichtlich.

      Das ist mal so richtiger Blödsinn! Ein milderes Mittel wäre gewesen, mit dem Drohnenpiloten zu sprechen und ihn um Unterlassung zu bitten.
      Seit wann schießen wir denn in Deutschland sofort auf einander? Dann nehme ich jetzt also neuerdings auch mein Luftgewehr im Auto mit und wenn einer vor mir bummelt, schieße ich dem die Rücklichter kaputt.
      Sorry, aber was soll man hier noch sagen?


      Man merkt vielleicht, dass ich momentan nicht gut auf das deutsche Rechtssystem zu sprechen bin, sorry... ;)
    • Hier ein Auszug aus dem Waffengesetz:

      Für die Geschosse der Druckluftwaffen gelten keine Vorgaben des Waffenrechts. Das Schießen wiederum unterliegt dem Waffengesetz und darf nur auf zugelassenen Schießständen stattfinden. Auch auf umfriedeten Grundstücken ist dies erlaubt, wenn der Eigentümer dem zustimmt und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.

      Ist bei normalen Grundstücken, beim Drohnenabschuss, nicht vermeidbar, daher verboten!
    • jojo schrieb:

      Das ist mal so richtiger Blödsinn! Ein milderes Mittel wäre gewesen, mit dem Drohnenpiloten zu sprechen und ihn um Unterlassung zu bitten.
      Dazu musst Du ja erst mal wissen wo der Hirni steckt und wem die Drohne gehört - also brauchst Du dazu die (hoffentlich gekennzeichnete) Drohne. Hat in diesem Fall ja auch gewirkt, der Depp hat sich quasi selber angezeigt.

      jojo schrieb:

      Auch auf umfriedeten Grundstücken ist dies erlaubt, wenn der Eigentümer dem zustimmt und die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
      Wie im vorliegenden Fall - nach oben geschossen. Und nach oben kann mein Geschoss das Grundstück nicht verlassen. §905 BGB - der Luftraum über meinem Grundstück gehört mir und da ein Luftgewehr nicht soweit trägt, dass ich jemanden gefährden könnte - außer vielleicht Batman - kann ich Luftlöcher schießen so oft ich will. Pech, wenn dabei eine Drohne durch die Schusslinie fliegt. Die irgendwo wieder herunter fallenden Kügelchen können auch niemand mehr verletzen, falls diese überhaupt bemerkt werden.
      Ich persönlich würde aber in solch einem Fall eine ordentliche Zwille mit 8mm Stahlkugeln verwenden - ist lautlos und für Drohnen absolut tödlich :thumbsup:

      jojo schrieb:

      Ist bei normalen Grundstücken, beim Drohnenabschuss, nicht vermeidbar, daher verboten!
      Wieso nicht vermeidbar? Wenn ich einen massiven Sichtschutzzaun ums Grundstück habe, könnte ich sogar waagerecht schießen. Aber die Drohne fliegt eben oben und nach oben darf ich auf meinem Grundstück IMMER schießen.

      jojo schrieb:

      Leider gibt es viel zu viele Nieten auch unter Richtern... wie halt überall
      Dann würd ich das an Deiner Stelle ändern - bei Deinem Rechtsverständnis hättest Du das Zeug zum Generaloberstaatsanwalt oder Bundesrichter. Denn unter Blinden ist der Einäugige König. Bewirb Dich doch einfach mal für diese Posten. Die Einstellungskriterien erfüllst Du locker auch ohne Studium - bei soviel Nieten lol

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von maranzon ()

    • Nach oben schießen bedeutet einen unkontrollierbaren Einschlagort, denn rechne mal, wie hoch ein Geschoss fliegt und schon bei 1 Grad abweichung oder ganz leichtem Wind schlägt das Geschoss sonst wo ein.

      Nach oben schießen, egal wo, ist generell nicht erlaubt, es sei denn, du hast eine 10ha Ranch mit Verbotsschildern drumherum (denn auch der Postbote könnte ja versehentlich aufs Grundstück kommen) oder so... ;) Generell, verboten! Wir sind doch hier nicht bei den bekloppten Amis! ;)
      Da verstehe ich echt keinen Spaß und wer sich die Waffengesetzgebung mal anschaut, der versteht, was ich meine. Die ist sehr eng und sehr eindeutig gefasst.

      Aber, ja, das nützt dem Drohnenflieger natürlich nichts, denn die Drohne, ist ungeachtet dessen zurecht vernichtet. Nur die Mittel würde ich anders wählen und schon ein Treffer mit einem langen Stock reicht da völlig. ;)

      Problematischer und zweideutiger finde ich Fotos innerhalb von Ortschaften. Ich habs grad selbst auf meinen Fotos gesehen, dass man da viele Hinterhöfe mit auf dem Panorama hat, was man so eigentlich nicht wollte. Hier muss ich mal noch nachbessern und mich selbst ein wenig rügen.
    • jojo schrieb:

      Nach oben schießen bedeutet einen unkontrollierbaren Einschlagort, denn rechne mal, wie hoch ein Geschoss fliegt und schon bei 1 Grad abweichung oder ganz leichtem Wind schlägt das Geschoss sonst wo ein.
      Ja, vielleicht solltest Du mal rechnen und ein wenig in Balistik nachschlagen. Es geht hier um Luftgewehre. Deren "Geschosse" sind zwischen 0,45g und 2g schwer. Frei geschossen liegt die Reichweite bei ca.250m.
      Die Energie der frei erhältlichen Luftgewehre liegt unter 7,5 Joule!
      Selbst wenn Du daneben triffst und die Kuller nach 250 m in der Luft stehenbleibt und wieder runter fällt, ist es so als würde dir ein Graupelkorn auf den Kopf fallen. Da "schlägt" überhaupt nichts ein. Und schon gar keinen tot. Die wird eher vom Wind verweht. Frag mal einen Jäger was passiert, wenn der mit Hasenschrot in die Luft schießt. Das hörste nicht mal prasseln wenn das Zeug wieder runter kommt.

      jojo schrieb:

      Da verstehe ich echt keinen Spaß und wer sich die Waffengesetzgebung mal anschaut, der versteht, was ich meine. Die ist sehr eng und sehr eindeutig gefasst.
      So eindeutig können die nicht sein, sonst würdest ja auch Du sie verstehen.

      jojo schrieb:

      ein Treffer mit einem langen Stock reicht da völlig.
      Viel Spaß beim Suchen eines 10-20m langen Stockes.
      Außerdem wäre ich da an Deiner Stelle sehr, sehr vorsichtig. Wenn der Stock nämlich bei Deinem Schlag abbricht und das Ende auf den Kopf von Deinem Nachbarn fällt... .
      Das ist nämlich auch eine Waffe und sehr viel schwerer als ne Luftgewehrkuller.
    • Ich sags nur... wenn einer die Mumpel im Auge stecken hat, weiß ich genau, wer hinter Gitter wandert. ;)
      Mit Gewehren, egal welchen, ist nicht zu scherzen und vielleicht ist hier der ein oder andere auch erwachsen genug, damit nicht in die Luft zu ballern.
      Ich finde schon die Überlegung dazu völlig abartig.

      Na egal, Drohne runter holen soll gern ok sein, aber ohne Gefährdung Dritter bitte. ;)