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Journalistische Kostbarkeiten

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    • Journalistische Kostbarkeiten

      A) Original vom BMVI:
      8. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.

      Und was der Herr Journalist verstanden hat:
      Videobrillen
      Flüge mit einer Videobrille sind erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Drohne nicht höher als 30 Meter fliegt und nicht schwerer als 25 Gramm ist. Zudem muss eine zweite Person ständig in Sichtweite des Piloten sein.

      Ja, ne, schon klar: 0,25kg sind 25g, weiß doch jeder, der das immer besser werdende deutsche Bildungssystem passiert hat. Zum zweiten Satz fällt mir nichts mehr ein.
      Und war noch nicht mal die Bildzeitung... OMG!

      Gruß HE
    • Das nennt man dann kreatives Schreiben totolachen dash dash

      Genausogut tragen wir Taucher statt Pressluftflaschen seit Jahren Sauerstoffflaschen auf dem Rücken ... wundert mich dann nur, daß so viele überlebt haben hmm

      Tja, die Zeiten für gut recherchierte Beiträge oder investigativen Journalismus sind halt zu Schneller ignorieren ... traurig aber wahr.

      Hauptsache schnell und reißerisch, Realitätsgehalt ist wenn überhaupt zweitrangig fie


      Gruß

      Marc
      Analog zum Segeln: Kamera und Rotorbruch rofl rofl

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mc-Murph ()

    • h-elsner schrieb:

      A) Original vom BMVI:
      8. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.

      Und was der Herr Journalist verstanden hat:
      Videobrillen
      Flüge mit einer Videobrille sind erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Drohne nicht höher als 30 Meter fliegt und nicht schwerer als 25 Gramm ist. Zudem muss eine zweite Person ständig in Sichtweite des Piloten sein.

      Ja, ne, schon klar: 0,25kg sind 25g, weiß doch jeder, der das immer besser werdende deutsche Bildungssystem passiert hat. Zum zweiten Satz fällt mir nichts mehr ein.
      Und war noch nicht mal die Bildzeitung... OMG!

      Gruß HE
      Mancher, der sich Journalist nennt, könnte es auch so verstehen, dass die Videobrille nicht schwerer als 0,25Kg sein darf und die Brille ständig von einer Person beobachtet wird...

      Von daher ist der kleine Umrechnungsfehler ja noch tolerierbar oder tolerabel oder zu tolerieren oder toler... ach, toll.
      Waaas, was ist denn mit dem Bildungssystem passiert? rofl
      Ich wünsche allzeit genug Luft unter den Propellern, Kruzifix