A) Original vom BMVI:
8. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
Und was der Herr Journalist verstanden hat:
Videobrillen
Flüge mit einer Videobrille sind erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Drohne nicht höher als 30 Meter fliegt und nicht schwerer als 25 Gramm ist. Zudem muss eine zweite Person ständig in Sichtweite des Piloten sein.
Ja, ne, schon klar: 0,25kg sind 25g, weiß doch jeder, der das immer besser werdende deutsche Bildungssystem passiert hat. Zum zweiten Satz fällt mir nichts mehr ein.
Und war noch nicht mal die Bildzeitung... OMG!
Gruß HE
8. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
Und was der Herr Journalist verstanden hat:
Videobrillen
Flüge mit einer Videobrille sind erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Drohne nicht höher als 30 Meter fliegt und nicht schwerer als 25 Gramm ist. Zudem muss eine zweite Person ständig in Sichtweite des Piloten sein.
Ja, ne, schon klar: 0,25kg sind 25g, weiß doch jeder, der das immer besser werdende deutsche Bildungssystem passiert hat. Zum zweiten Satz fällt mir nichts mehr ein.
Und war noch nicht mal die Bildzeitung... OMG!
Gruß HE