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Drohnenversicherung bei DMO

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    • Drohnenversicherung bei DMO

      wer hat bei der DMO seine Drohnenversicherung und wie sind eure Erfahrungen.

      Irgendwie werde ich nicht so ganz schlau aus dem Antrag, ich will ja eigentlich
      nur eine Versicherung für meine Drohnen, auf dem Antrag steht aber

      "Antrag des Unterzeichners auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages und
      Verschaffung von Versicherungsschutz"

      Was hat es mit dem Dienstleistungsvertrag auf sich ?

      Danke für eure Antworten.
      eine Drohne ist erst dann richtig kalibriert wenn die GPS Satelliten ihre Position nach deiner Drohne berechnen. 8)
    • Ich bin auch bei DMO versichert zur Zeit sogar "doppelt" bei DMO und DMFV.
      Mit "Erfahrungen" könnte man ja erst dienen, wenn ein Schadensfall zur Zufriedenheit abgewickelt wurde.
      Damit können wohl wenige dienen (obwohl ja TÄGLICH Kopter völlig unerwartet vom Himmel fallen *haha*

      Egal, was da für "juristische Texte" stehen, DMO ist als seriös und beliebt bekannt!


      P.S. der Text bedeutet wohl, dass DMO für Dich der "Vermittler" zur Versicherung ist - also eine Dienstleistung erbringt - DMO ist ja keine Versicherungsgesellschaft.
      Gruß Fritz
    • Hallo zusammen,

      da hänge ich doch gleich eine Frage dran, die in einem anderen Thread untergegangen ist:

      Bin auch bei DMO versichert, noch aus alten Tagen des RC-Segelns. Da gab es das Thema Drohnen noch nicht wirklich
      Jetzt finde ich auf der DMO-Seite allerdings eine Aufteilung in vier Modellgruppen, dann noch den Satz "Für alle Modellarten ein Beitrag". Heisst das, die eine VS deckt alle Modellarten ab, oder für jede Modellgruppe gilt derselbe Betrag, muss aber einzeln abgeschlossen werden?
      Finde es einigermaßen verwirrend...

      Vielleicht habt Ihr da genauere Infos?
      Einen Versicherungsfall hatte ich bisher nicht, auch zu dem Dienstleistungsvertrag kann ich nichts sagen. Damals wurde ich, wenn ich mich richtig erinnere, "Mitglied" im DMO und war deshalb versichert.

      Herzlich grüßt


      Rainer
    • sinatiger schrieb:

      "Antrag des Unterzeichners auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages und
      Verschaffung von Versicherungsschutz"
      Die DMO ist nur Vermittler. Sie versichert nicht selbst, ist aber im Schadensfall für Dich der Ansprechpartner.
      Ich habe den Vertrag auch bei DMO abgschlossen. Der Versicherer ist allerdings die Allianz. Ob das bei allen
      Verträgen so ist kann ich nicht sagen.



      Schacht schrieb:

      Finde es einigermaßen verwirrend...
      Wende Dich am Besten an einen Mitarbeiter der DMO. Die können Dir weiterhelfen. Habe ich damals auch gemacht.
      So habe ich z.B. einer Vertrag in dem ich mehere Kopter (auch Fremdkopter) fliegen darf. Das ist normalerweise nicht
      so. Es kostet nicht mehr und bedurfte nur eines Beratungsgespräches.
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Danke für eure Antworten,

      es wird wohl die DMO werden. Was ich aber den Bedingungen nicht entnehmen kann
      ist die Frage der Selbstbeteiligung, ist jemand bei der DMO und und hat darüber Informationen.

      Wie steht es eigentlich um den Versicherungsschutz von China Drohnen ohne CE Zeichen.

      schönen Abend noch.
      eine Drohne ist erst dann richtig kalibriert wenn die GPS Satelliten ihre Position nach deiner Drohne berechnen. 8)
    • Eine Selbstbeteiligung gibts nach meinem Wissen nur bei einer Kaskoversicherung.

      Das CE Kennzeichen bestätigt die Konformität des Produktes mit den europäischen Gesetzen.
      Ist es nicht vorhanden ist das Produkt für den EU-Markt nicht zugelassen und eine Einfuhr ist
      verboten. Die versicherung wird diesen Nachweis zwar nicht verlangen, geht aber davon aus
      das der Kopter in der EU zugelassen ist. Im Schadensfall wir die Versicherung sich verweigern.

      Infos zum CE: Verordnung (EG) 765/2008 und der freundliche Zollbeamte: Kontrolle von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren aus Nicht-EU-Ländern
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Bei meinem Copter ohne CE Zeichen, ich kann zumindest weder auf Verpackung noch auf Copter selbst eines finden,
      handelt es sich um eine Parrot Mambo Drohne.

      Das ist jetzt nicht unbedingt die klassische NoName China Drohne und ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser keinen
      Versicherungsschutz haben soll. Die Drohne habe ich über Ebay gekauft.

      Ich glaube, wenn man dieses Hobby betreibt, sammeln sich schon ein paar so China Drohnen an, die man aus Interesse
      kauft, um einfach ein wenig damit zu experimentieren.
      eine Drohne ist erst dann richtig kalibriert wenn die GPS Satelliten ihre Position nach deiner Drohne berechnen. 8)
    • Ah, der Mythos "CE".

      Die Einfuhr ist (bedingt*) verboten, die Nutzung nicht. Gilt außerdem nicht für Geräte, die nicht für Otto-Normalverbraucher vorgesehen sind. Z.B. Platinen. (Ja, richtig gelesen: Platinen brauchen kein CE. Man kann also Flightcontroller einfach so in China bestellen.) Die Anforderungen greifen erst, wenn z.B. ein üblicher Steckverbinder angelötet ist. (USB-Sticks...)

      (* Ich darf z.B. von Berufs wegen Produkte ohne CE einführen. Zu Prüfzwecken...)

      Welche Art von Konformität "CE" wirklich bestätigt, wird oft falsch verstanden. Im Grunde steckt dahinter ein unglaublich schwer zu lesender, aber inhaltlich relativ einfacher Katalog von Produktsicherheitsanforderungen, die vor allem den Nutzer selbst schützen sollen. Dass das Gerät selbst in der Nutzung nicht gefährlich wäre, wird damit nicht bestätigt... Eher, dass man sich beim Auspacken nicht schneidet.

      Dass man Produkte ohne CE nicht nutzen dürfte, wäre mir neu. (Und eine Katastrophe, weil dann jede selbstgelötete Platine und jeder selbstgezimmerte Grill im Garten eine Konformitätsprüfung durchlaufen müsste. Hahaha... nein.)

      Auch an UAV gibt es nur die "normalen" technischen Anforderungen wie Störfreiheit, kein Splittern beim Zerbrechen, elektrische Sicherheit usw. Ob sich eine Versicherung mit "sie hatten kein CE auf ihrer Drohne" rausreden kann (bzw. den Versuch riskieren möchte) vermag ich nicht zu beurteilen. Dazu wurde an anderer Stelle ja schon viel geschrieben.

      Versicherungen, die Vorbehalte formulieren, die mir seltsam vorkommen, würde ich meiden. Entweder, der Flug ist versichert, oder nicht. Wenn geguckt wird, ob ich über einem 30m² großen FFH-Gebiet war oder einen Tracker angeklebt hatte, läuft etwas schief.
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • ingo46 schrieb:

      Aber ein CE-Zeichen haben sie nicht - oder ich bestätige selbst die Konformität mit europäischen Gesetzen?
      Das könntest Du tun. Du musst Dir nur ausreichend sicher sein, dann "darfst" Du ein CE-Zeichen draufmalen. Und haftest dann dafür. Und genau das ist das Problem: Ohne eine Reihe von Tests kannst Du Dir nicht sicher sein. Bruchtests kriegt man noch hin (musst halt zwei Drohnen kaufen), aber elektromagnetische Störungen im GHz-Bereich messen... uaaahhh...

      Hinweis: Ist schon eine Weile her, dass ich mich damit beschäftigt habe. (Ich hab nämlich mal ein paar, sagen wir, speziellere Computerteile importiert, die ich gewerblich nutzen möchte. Und da hatte ich mich auf Auseinandersetzungen mit dem Zoll vorbereitet und auch mal die Kriterienkataloge angeguckt. Kein Spaß das, aber immerhin war's dem Zoll wie so oft egal.)
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      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Pixhai schrieb:

      Schraubhuber schrieb:

      Dass man Produkte ohne CE nicht nutzen dürfte, wäre mir neu.
      Darf ich mich auf dich berufen wenn mich die Bundesnetzagentur mit einer Chinafunke ohne CE erwischt?
      Zum Funkspektrum hatte ich doch schon was geschrieben. stick

      Außerdem geht es hier eigentlich um eine Versicherung, nicht um ein theoretisches Verhalten der BNetzA. Ob die BNetzA allein aufgrund des Fehlens einer Kennzeichnung, die der Hersteller für das erstmalige Inverkehrbringen anbringen muss, das Gerät pauschal einsacken oder die Stillegung anordnen darf, vermag ich nicht zu beurteilen. Unabhängig von der Kennzeichnung müssen die relevanten Vorschriften eingehalten werden.
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      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht
    • Schraubhuber schrieb:

      Außerdem geht es hier eigentlich um eine Versicherung, nicht um ein theoretisches Verhalten der BNetzA. Ob die BNetzA allein aufgrund des Fehlens einer Kennzeichnung, die der Hersteller für das erstmalige Inverkehrbringen anbringen muss, das Gerät pauschal einsacken oder die Stillegung anordnen darf, vermag ich nicht zu beurteilen. Unabhängig von der Kennzeichnung müssen die relevanten Vorschriften eingehalten werden.
      Genau das ist der springende Punkt. Die Versicherung kann Leistungen verweigern wenn Gesetze und Verordnungen mißachtet werden.
      Die Bundesnetzagentur kann aber eine kostenpflichtige Überprüfung eines Senders anordnen.
      Mit einer rechtmäßigem CE Kennzeichnung ist alles Easy.
    • So, jetzt habe ich auf meine Anfrage bei der DMO folgende Rückmeldung erhalten:

      "Sehr geehrter XXXXX
      wenn diese Modelle in Deutschland geflogen werden dürfen, dann können wir Sie auch versichern.
      Mit freundlichem Gruß der DMO"

      Jetzt bin ich so schlau wie zuvor.
      eine Drohne ist erst dann richtig kalibriert wenn die GPS Satelliten ihre Position nach deiner Drohne berechnen. 8)
    • Nachtrag:

      Habe gerade folgende interessante Seite bei Haftpflichhelden gefunden.

      Drohnen ohne CE-Kennzeichen - Vorsicht beim Versicherungsschutz!

      Hier ist das schon einmal verständlicher erklärt. Ich habe mir dann noch die
      Bedingungen von DMO angesehen. Den Passus

      ********************************************************************************************************
      §4 Ausschlüsse
      I. Kein Versicherungsschutz besteht

      1. Wenn sich bei Eintritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht in einem
      Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen
      Auflage über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat
      und/oder die behördliche Genehmigung, soweit erforderlich , nicht erteilt waren.

      ********************************************************************************************************
      habe ich nicht gefunden. Werde das jetzt mal so zurückmelden an die DMO.
      eine Drohne ist erst dann richtig kalibriert wenn die GPS Satelliten ihre Position nach deiner Drohne berechnen. 8)
    • Der Artikel gibt so ziemlich das Hin und Her wieder, dass in meinem Kopf stattfindet. :D

      Und die sind irgendwie auch selbst gestolpert: Für den Halter ist die CE-Kennzeichnung erst mal (fast) egal, da luftrechtlich nicht vorgeschrieben. Somit kann zumindest der Flug nicht unerlaubt sein. (Ich hab auch noch nie ein Holzmodell oder eine 747 mit CE gesehen...) Aber der Passus mit dem Ausschluss soll trotzdem eine Wirkung haben. Hä, wieso jetzt? crazy

      Pluspunkt dafür, dass die versuchen, das im Sinne ihrer Kunden zu regeln und damit derlei Diskussionen und Verfahren vorzubeugen. Beim Flug über Naturschutzgebieten wissen die aber auch nicht, was sie sagen sollen. Hmm. Also, wenn ich im Naturschutzgebiet jemandem gegen den Kopf fliege, soll ich gar nicht versichert sein, weil der Flug nicht erlaubt war. Irgendwie widerspricht das doch dem Sinn einer Haftpflichtversicherung. miffy

      Ach, denk ich an Deutschland in der Nacht...
      "Wer etwas erreichen will, der sucht sich Ziele, und wer etwas verhindern will, der hat Gründe.
      Und wir leben in einem Land, in dem verstärkt durch die Medien eine Diktatur der Gründe über die Ziele vorliegt."
      Richard David Precht