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Flugkundenachweis für Aufstiegsgenehmigung

    • Regeln & Gesetze

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    • teckkopter schrieb:

      Steini schrieb:

      Eine Gewerbliche Tätigkeit setzt die Absicht zur Erzielung von Einkünften voraus.
      Ja, fürs Finanzamt, aber wir sind hier bei der Luftverkehrsordnung und die regelt wer was ist.In Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 8 Luftverkehrszulassungsordnung (Lu VZO) gehören Flugmodelle nur dann zur Kategorie „Flugmodelle“, wenn sie in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In der Definition sind kein Mindestgewicht und keine Höhenbegrenzung enthalten, sodass auch die...
      Nun ist halt und das wollte ich damit sagen, das Filmen eines Autos das verkauft wird, im Sinne keine Feizeitgestaltung.

      Übrigens wird auch von Rechtsanwäten empfohlen, im Zweifel immer pro Gewerbe, also Auftigsgenehmigung.
      Ja genau Dirk,
      definiere "Freizeitgestalltung" :?:

      Das kann von Straßen-Filmen bis Geographie-Erkundung in der Luft gehen.
      Es gibt eine Menge Hobbys und Dinge womit sich der Mensch seine Freizeit gestallten kann. ;)
      Ich lasse es im Zweifel drauf ankommen, aber die Versicherung ist PFLICHT und sollte immer vorhanden sein..das steht fest.
    • eos-foto schrieb:

      teckkopter schrieb:

      Steini schrieb:

      Eine Gewerbliche Tätigkeit setzt die Absicht zur Erzielung von Einkünften voraus.
      Ja, fürs Finanzamt, aber wir sind hier bei der Luftverkehrsordnung und die regelt wer was ist.In Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 8 Luftverkehrszulassungsordnung (Lu VZO) gehören Flugmodelle nur dann zur Kategorie „Flugmodelle“, wenn sie in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In der Definition sind kein Mindestgewicht und keine Höhenbegrenzung enthalten, sodass auch die...Nun ist halt und das wollte ich damit sagen, das Filmen eines Autos das verkauft wird, im Sinne keine Feizeitgestaltung.

      Übrigens wird auch von Rechtsanwäten empfohlen, im Zweifel immer pro Gewerbe, also Auftigsgenehmigung.
      Ja genau Dirk,definiere "Freizeitgestalltung" :?:

      Das kann von Straßen-Filmen bis Geographie-Erkundung in der Luft gehen.
      Es gibt eine Menge Hobbys und Dinge womit sich der Mensch seine Freizeit gestallten kann. ;)
      Ich lasse es im Zweifel drauf ankommen, aber die Versicherung ist PFLICHT und sollte immer vorhanden sein..das steht fest.
      schwieriges Thema weil es jeder wieder auslegen kann wie er es gerne möchte.
      Sagen wir es so, ich mache mir zur Freizeit, Dächer zu filmen. Will auch nichts dafür und mache damit Gewerblichen Wettbewerb.
      Was ist das dann?
      Eine Frechheit auf jeden Fall phatgrin Und unbeliebt macht man sich auch.

      wayne
    • Tja, alles kann passieren, ich kenne noch keine Urteile dazu. Ich bleibe bei meiner Meinung, solange ich keine Absicht zur Gewinnerzielung habe, ist das was ich betreibe ein Hobby. (§1 Abs. 2 Nr.9 Luftverkehrsgesetz)

      Ich darf sogar privat eine Foto-Videokamera an Bord haben, die Bilder/Fotos dürfen nur nicht verkauft werden, sondern nur privat genutzt werden.

      Auch einer Veröffentlichung im Internet (YT, Vimeo, Homepage Facebook usw.) steht dem nicht entgegen.

      Wenn ich privat ein Foto von einem Wagen mache ob mit oder ohne Copter, das meinem Freund schenke, der das zum Verkauf seines Wagens danach nutzt, bleibt das privat.

      LG

      Steini
      LG

      Steini
    • Steini schrieb:

      Tja, alles kann passieren, ich kenne noch keine Urteile dazu. Ich bleibe bei meiner Meinung, solange ich keine Absicht zur Gewinnerzielung habe, ist das was ich betreibe ein Hobby. (§1 Abs. 2 Nr.9 Luftverkehrsgesetz)

      Ich darf sogar privat eine Foto-Videokamera an Bord haben, die Bilder/Fotos dürfen nur nicht verkauft werden, sondern nur privat genutzt werden.

      Auch einer Veröffentlichung im Internet (YT, Vimeo, Homepage Facebook usw.) steht dem nicht entgegen.

      Wenn ich privat ein Foto von einem Wagen mache ob mit oder ohne Copter, das meinem Freund schenke, der das zum Verkauf seines Wagens danach nutzt, bleibt das privat.

      LG

      Steini
      Leider weiß ich nicht worauf du diese Kenntnis begründest, da deine Aussage in keinem einzigem Luftgesetzte beschrieben ist.
      Zumindest finde ich nichts darüber. golly
      Es gibt auch keine Definition wo Freizeit im Gegensatz zu Gewerbe steht.
      Warum auch in meiner Freizeit kann ich ja auch ein Gewerbe haben, eben Luftaufnahmen machen und verkaufen.
      Wenn auf YouTube Werbung im Video eingeblendet wird, ist es bereits Gewerblich, das Wissen auch viele nicht.

      Fazit: Da ich auch lieber den einfachen Weg gehe, schließe ich mich an und nehme alles zurück und behaupte nun das Gegenteil :rolleyes:
      lol
    • Eine Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für gewerbliches Fliegen. Macht Euch bitte direkt an der Quelle schlau.
      Das Diskutieren von Halbwahrheiten bringt nix.

      Hier die Ansprechpartner in NRW:

      Bezirksregierung Münster – Drohnen (unbemannte Luftfahrtsysteme)

      Bezirksregierung Düsseldorf: Startseite

      Man wird an beiden Stellen auch sehr nett und kompetent telefonisch beraten.



      EDIT: @Tommymag Der Ansprechpartner für Wuppertal müsste in Düsseldorf sitzen

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von GeBo ()

    • hi zusammen,

      Also - jetz muss ich ein bischen ausholen und die Lage erklären, da wird oft was vermischt oder auch durcheinandergebracht...

      Vorweg - wie ihr wisst bezieht sich mein Wissen auf Bayern, in anderen Bundesländern gelten definitiv andere Rechtsgurndlagen Vorschriften etc....
      Schon allein deshalb sind manche Aussagen nicht für jedermann gültig...

      Da wir in meinem Büro Kopter auch "freiberuflich" und ohne Honorar einsetzen, und ich zugleich privat fliege, habe ich das mit dem Luftfahrtamt OBB und bei RA nachgefragt:

      "Gewerblich fliegen setzt Einnahmen voraus"
      Nein falsch - stimmt meistens für Fotografen, aber halt nicht konsistent für alle Berufe...

      denn es kommt auf den Zweck des Fluges an:
      Setzt man den Kopter z.b. freiberuflich- also nicht gewerblich- ein, wird das gewerblich interpretiert.

      Es genügt, wenn man den Kopter dann mal schnell für eine Bauwerkerkundung oder Bausetllenüberblick einsetzt, die NICHT vergütet wird aber im Büro verarbeitet wird, auch das gehört zur gewerblichen Tätigkeit, ebenso wie unbezahlte Aquise-Flüge.

      BEZAHLUNG MUSS ALSO NICHT SEIN

      In Bayern bestimmt der Zweck des einzelnen Fluges die jeweilige Einstufung des Luftfahrzeuges (anders als beim Auto)
      Man Kann sich an der AE orientieren, da ist dies sinngemäß so unterschieden

      Fliegst du zum Spaß / Freizeit - ist der Kopter ein Flugmodell = keine AE notwendig, jedoch Modellflug Haftplicht
      Fliegst du irgendwie für den JOB - ist der Kopter ein UAV = AE notwendig, ggf Anmeldung des Fluges etc und Gewerbe Haftpflicht.

      Bitte über den Unterschied UAV und MODELL informieren

      Deswegen brauche ich für die beiden verschiedenen Einsätze 2 Versicherungen:
      Modellflug und Gewerblich.

      Klar kann man jetzt spitzfindige Farben stellen, z.b. die beliebte Frage

      Ich flieg zum Spaß und mache Fotos= Modellflug
      Aber dann wird das Foto nachträglich doch verkauft = gewerblich ?

      Tja, das wird irgendwann ein Gericht klären müssen, abgesehen davon, dass wo kein Kläger kein Richter...
      im Zeifel würd ich dann immer die sichere Seite mit AE wählen...
      pillepalle
      viele Grüße
      Boernie
    • Moin, ich beschäftige mich gerade selbst mehr oder weniger intensiv mit der Problematik gewerbliche Nutzung des kopters. Ich habe auch eine Haftpflichtversicherung bei der RV. Kostet 267,- Euro jährlich. In Niedersachsen ist so meine ich eine Allgemeine AufstiegsGenehmigung auf 1 Jahr begrenzt. Eine Schulung wird in den Antragsformularen nicht ausdrücklich verlangt. Es muss aber nachgewiesen werden über welche theoretische und praktische Erfahrungen der steuerer verfügt.
      Zu der Problematik Veröffentlichung von Videos und Fotos habe ich anderes gelesen. Als privater darf man weder in den sozialen Netzwerken noch auf YouTube Luftaufnahmen veröffentlichen. Berichtigt mich wenn es woanders, anders steht. Ob ich mit einer gewerblichen Versicherung nicht auch bei privaten Flügen versichert vermag ich nicht zu sagen. Will mich aber erkundigen.

      LG
      Andreas
    • @Boernie,

      sobald ich ein Flugmodell und die Aufnahmen in Zusammenhang mit einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit bringe und in "meinem Unternehmen" diese, wie auch immer verwerte, dann mutiert das Flugmodell ganz schnell zum UAS. Dazu muss ich die Aufnahmen noch nicht einmal verkaufen, alleine die Nutzung macht den Unterschied, da für mein "Unternehmen" die Absicht zur Gewinnerzielung besteht.

      Beispiele:
      Ein Landwirt befliegt seinen Acker, die Aufnahmen wertet er aus.
      Ein Architekt überfliegt eine Immobilie die er entworfen hat, die Aufnahmen präsentiert er auf seiner Webseite.
      Ein Bauunternehmer filmt die Baustelle und schenkt die Fotos seinen Kunden.

      Das wären für mich dann Flüge die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. (§1 Abs. 2 Satz 3 LuftVerkehrsGsesetz) Begründung s.o.

      Dann kann ich die Anschaffungskosten des Copters/Zubehörs auch steuerlich degressiv abschreiben, beim Crash wird dann die degressive Abschreibung zur depressiven. ;(

      Nein, stimmt natürlich nicht ganz, wird linear oder Zubehör als GWG abgeschrieben. ^^

      Wenn Du erst als Hobbyist mit Deinem Flugmodell unterwegs bist und dann die Fotos verkaufst, war der Fotoflug wohl gewerblich.

      Nochmals: Dies stellt keine Rechtsberatung oder andere Beratung dar und gibt lediglich meine Meinung wieder.

      LG

      Steini
      LG

      Steini
    • @diandi, so bitter und unlogisch es auch ist, aber der Private darf Höher fliegen und das ohne Genehmigung und vieles andere mehr als der Gewerbliche.
      Auch auf YouTube darf der Pivate veröffentlichen, siehe Link von Steini, nur nicht mit Werbung, was aber jeder selber in YouTube bestimmen kann. Problematisch dagegen ist Facebook, da dort Werbung oben, unten, rechts und links erscheinen kann.
    • Carl Sonnenschein ist ja nicht irgend jemand und im Rechtsbereich Modellbau sehr erfahren und sehr kompetent
      Ich bleibe dabei und gebe dir @Boernietiger und @GeBo recht, was sich ja auch mit meinen Aussagen deckt.
      Aber im Grundsatz "In dubio pro reo" nehme ich den Hinweis von Carl Sonnenschein und Prof Steini :rolleyes:
      gerne auf und fliege auch mal für den Nachbarn.
      Natürlich nur so als Hobby! versteht sich. phatgrin
      Auch von mir lol
    • diandi schrieb:

      ....
      Zu der Problematik Veröffentlichung von Videos und Fotos habe ich anderes gelesen. Als privater darf man weder in den sozialen Netzwerken noch auf YouTube Luftaufnahmen veröffentlichen. Berichtigt mich wenn es woanders, anders steht. Ob ich mit einer gewerblichen Versicherung nicht auch bei privaten Flügen versichert vermag ich nicht zu sagen. Will mich aber erkundigen.

      LG
      Andreas

      Tja das wird oft so behauptet, aber wo steht das im Gesetz ???
      shit
      m.E. schlichtweg falsch - denn auch hier ist der Zweck der Veröffentlichung das Kriterium:

      nehmen wir mal als Beispiel einen fiktive aber verarmten Forumbetreiber Arthur , der in der Freizeit ein Filmchen macht, das auf Youtube veröffentlicht,
      aber dann um Spenden bittet, Bettler

      ich würde sagen, das wäre gewerbsmässig, muss versteuert werden und der Kopter war gewerblich unterwegs,

      möge sich aber bitte jeder selbst informieren
      Zahle nix Prost
      viele Grüße
      Boernie
    • @diandi,

      da hat teckkopter völlig recht, darum habe ich nie eine AE beantragt und halte mich strikt an die Gesetze die für Modellflugzeuge gelten.

      Deine Haftpflichtversicherung erscheint mir zu hoch, hier sind Beiträge von 60-100 Euro p.a. wir hatten die Beiträge mal hier abgefragt.http://www.rc-drohnen-forum.de/thread/512-welche-versicherung-habt-ihr/

      Sicherlich kannst Du bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften auswählen ob Du die private Haftpflichtversicherung (als Luftfahrtversicherung) eingeschlossen ist.

      LG

      Steini
      LG

      Steini
    • Steini schrieb:

      @diandi,

      da hat teckkopter völlig recht, darum habe ich nie eine AE beantragt und halte mich strikt an die Gesetze die für Modellflugzeuge gelten.

      Deine Haftpflichtversicherung erscheint mir zu hoch, hier sind Beiträge von 60-100 Euro p.a. wir hatten die Beiträge mal hier abgefragt.http://www.rc-drohnen-forum.de/thread/512-welche-versicherung-habt-ihr/

      Sicherlich kannst Du bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften auswählen ob Du die private Haftpflichtversicherung (als Luftfahrtversicherung) eingeschlossen ist.

      LG

      Steini

      ja, das ist teuer
      :whistling:
      viele Grüße
      Boernie