Hallo und Herzlich Willkommen im RC-DROHNEN-FORUM.
Wir sind ein unabhängiges, rein privat geführtes Forum zum Thema Multicopter (Drohnen) speziell für Luftbild-Aufnahmen und Technik für den privaten- und gewerbliche Piloten.
Ein lockerer, freundlicher Umgang gepaart mit Know-How, Hilfsbereitschaft und ein respektvolles Miteinander erwarten Dich hier.
Melde Dich kostenlos an, um alle Funktionen nutzen zu können. Wir freuen uns auf Dich!
Viel Spaß wünscht Dir das RCDF-Team.

Offizieller Partner des BVCP - Bundesverband Copter Piloten

Flugkundenachweis für Aufstiegsgenehmigung

    • Regeln & Gesetze

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Flugkundenachweis für Aufstiegsgenehmigung

      Ich möchte unter umständen eine Aufstiegsgenehmigung für NRW beantragen. Dann bin ich auf der sicheren Seite, wenn ich mal eine Gebäude oder Feld für den Besitzer abfliege.
      Wisst ihr, ob man für den Flugkundenachweis eine Schulung besuchen muss oder ob es reicht, wenn ich bestätigen kann das ich seid 5 Jahren privat fliege.
    • Hm ok. Die Private versucherung habe ich ja und wenn ich für eine Freund mal sein Auto oder Haus aus der Luft ablichte ist das ja noch ok. Solange es kene Bezahlung gibt.

      Für gewerblich müsste ich mich ja dann echt um aufträge bemühen. Damit sich das lohnt.

      Aber was verstehen die unter den Flugkundenachweis?
    • Die Schulung bei spectair kostet 1200,- Euro netto. Es gibt natürlich günstigere Anbieter (ca, 400 Euro). Wenn Du fliegen kannst und die Theorie drauf hast, kannst Du dort sicherlich anfragen, ob sie nur die Prüfung abnehmen (dauert bei spectair ca. 4 Stunden mit Praxis und Theorie), woanders vielleicht weniger.
      Wichtig ist, dass die Behörde das Zertifikat als Nachweis anerkennt.
      Alex
    • Fan Tho Mass schrieb:

      Für eine Aufstiegsgenehmigung brauchst Du definitiv einen Flugkundenachweis, weiterhin eine Versicherung für gewerbliches fliegen und ein Flugbuch mit den absolvierten Flügen wäre ratsam.
      Aufstiegsgenehmigung kostet 250€
      Versicherung kostet ebenfalls im günstigsten Fall doppelt so viel wir eine private.

      Gruß
      kannst alternativ Urlaub1 Urlaub2 auch nach Bayern umziehen

      Da gibt es (noch) die AE gegen Gebühr vom Luftfahrtamt für 2Jahre - ohne den Nachweis-
      Eine Versicherung für gewerbliche Flüge und extra für Hobbyfliegen, oder eine die beides hat -
      ist Pflicht!

      Flugbuch ist bei uns bei AE auch Pflicht...

      gamer
      viele Grüße
      Boernie
    • Tommymag schrieb:

      Ich muss mal gucken. Ich weiß noch nicht ob es sinn macht. Ich habe mit meiner normalen Arbeit mehr als genug zu tun.
      Wenn ich keine Bezahlung annehme und nicht über Menschengruppen fliege brauch ich die Genemigung ja nicht
      Vorsicht! Bezahlung ist nicht gleich gewerblich. Im Prinzip ist alles was du nicht zu Freizeit- und Sportzwecken machst, gewerblich.
      Angenommen du machst ein Foto von einer Solaranlage, der eigenen oder von einem Freund und zeigst diese wegen einem Schaden einer Versicherung, dann ist dies Gewerblich obwohl noch kein Cent geflossen ist.
      Wenn Du ein Foto vom Auto Deines Freundes machst mit dem Wissen, dass er das Bild für den Verkauf benötigt, ist es auch gewerblich.
      Aber wer weiß das schon.
      War nur als Hinweis ohne Belehrung gedacht. grumble
    • Mich hat die Aufstiegsgenehmigung 250 Euro (für 2 Jahre) gekostet. Die Schuiung ebenfalls 250 Euro, obwohl, die hätte ich mir auch sparen können.
      Alles was die da erzählt haben kannte ich schon...
      Ich habe meine Genehmigung aus Münster. Die haben nicht exlpizit nach einem Flugkundenachweis gefragt.

      Und wie bereits oben geschrieben:
      Sobald Du mit den Aufnahmen einen bestimmten Zweck verfolgst ausser Spass und Vergnügen ist es gewerblich.
      Es sind noch eine ganze Reihe von Vorschriften zu beachten wenn Du gewerblich unterwegs bist. Du benötigst z.B. die schriftliche
      Erlaubnis vom Grundstückseigentümer des Grundstückes auf dem Du startest und landest. Desweiteren ist die nächste
      Polizeidienststelle oder das zuständige Ordnungsamt über den gewerblichen Flug zu informieren. Der Startplatz muss
      abgesperrt werden und... und... und...

      DAS ALLES GILT FÜR NRW, ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht.
    • Steini schrieb:

      Eine Gewerbliche Tätigkeit setzt die Absicht zur Erzielung von Einkünften voraus.
      Ja, fürs Finanzamt, aber wir sind hier bei der Luftverkehrsordnung und die regelt wer was ist.
      In Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 8 Luftverkehrszulassungsordnung (Lu VZO) gehören Flugmodelle nur dann zur Kategorie „Flugmodelle“, wenn sie in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In der Definition sind kein Mindestgewicht und keine Höhenbegrenzung enthalten, sodass auch die...
      Nun ist halt und das wollte ich damit sagen, das Filmen eines Autos das verkauft wird, im Sinne keine Feizeitgestaltung.

      Übrigens wird auch von Rechtsanwäten empfohlen, im Zweifel immer pro Gewerbe, also Auftigsgenehmigung.
    • Einen geforderten Flugkundenachweis sollte mir die Behörde erstmal ganz genau definieren und entsprechende Gesetze und Ausbildungsrichtlinien vorlegen.
      ..können die nicht, also auch haltlos (ist so)
      Es gibt noch KEINE authorisierte Flugschule oder sonst einen Geldmacher die eine gültige (!..kommt gleich) Urkunde oder sonst was austellen dürfen oder können!
      Das es noch keinerlei Richtlinien und definierte Voraussetzungen für einen ofiiziell annerkannten Flugkundenachweis gibt, gibt es auch keine Authorisierung (wo nach auch) für "Flugschulen" und somit auch keine
      "gültigen" Flugkundenachweise.

      Das bedeutet, ich weise mir 20 Jahre dauerender Flug mit ettlichen Drohnen etc selber nach, und die Behörden müssen diese eigentlich anerkennen (offizielle Voraussetzungen gibt es ja noch nicht)
      Also bevor Ihr das Geld irgendwelchen "Flugschulen" in den Rachen werft, gebt es Euerm Anwalt, sollte eine Genehmigung aufgrund eines fehlenden Flugkundenachweis scheitern.

      Die ganzen "Flugschulen" etc etc machen einen Reibach damit und stellen Euch eine schön gebastelte Urkunde aus welche absolut keinerlei rechtliche Bedeutung hat.
      Die könnt Ihr Euch auch selber basteln....

      Bei mir war es nie ein Problem, durch über 30 Jahre DAEC und DMFV Mitglied, PPL Besitz, massig Veröffentlichungen zum Thema RC-Modellbau /Flug, und eigene Webseite mit nachweisbaren Tätigkeiten als Fluglehrer etc.
      ABER der Staat zockt uns Piloten ab wo es nur geht.....und diese ganzen Genehmigungen sind nix anderes.