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Info 45°Regel

    • Regeln & Gesetze

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    • Info 45°Regel

      Aus gegebenem Anlass habe ich mich nochmals bei der Luftfahrtbehörde in Düsseldorf rückversichert:

      Die 45°Regel ist nicht allgemeingültig und muß bei der Zuständigen Behörde beantragt werden.
      Dabei ist es völlig egal welches Gewicht der Kopter hat und welchem Zweck er dient (Modellflug oder UAV).
      Grüße auss´m Pott
      Gerhard
    • Musste jetzt erst einmal schauen, was die 45° Regel eigentlich ist. Aber hier steht es ja schön beschrieben. Kurz gesagt, darf man den Abstand in Metern zu einem Hinderniss (Flughafen, Kraftwerk, Windrad, Solaranlage, Autobahn, Fernstraße, ...) maximal aufsteigen. Ist man vom Hindernis also 1m entfernt, darf man auch nur 1m hoch fliegen. Ist man 25m entfernt, darf man 25m hoch fliegen... und so weiter.
    • Engi-X21 schrieb:

      Ist man vom Hindernis also 1m entfernt, darf man auch nur 1m hoch fliegen
      Die sog. 1:1 Regelung führt manchmal zu Mißverständnissen:

      ......darf man auch nur 1m hoch fliegen drückt es nicht so wirklich aus
      Beispiel:
      Du bekommst die Erlaubnis eine Bundeswasserstraße zu überfliegen
      Normalerweise musst du 100 m Abstand halten und darfst sie garnicht überfliegen
      Man gestattet dir aber den Überflug und du darfst 1m vom Ufer entfernt starten.
      Gestattet man dir die 1:1 oder auch 45° Regel dürftest du jetzt auch auf 1m runtergehen und in dieser Höhe über das Wasser fliegen.
      Du darfst natürlich jederzeit höher fliegen oder auch weiter weg vom Ufer entfernt starten



      Uli